30 Jahre alte Gasheizung

  • Hallo in die Runde

    Wenn alles gut geht wird unser Wohnmobil in ein paar Jahren 30 Jahre alt. Noch funktioniert unsere Truma C6002 ohne Probleme.

    Es gibt ja eine Vorschrift dass eine 30 jährige Heizung für reisemobile und LKW ausgetauscht werden muss. Bei Wohnwagen und mobilheimen gibt es diese Vorschrift nicht.
    Nun meine Fragen :

    - wer hat Erfahrungen bei dem Thema? Merkt der Prüfer das bei der HU?


    - warum denn keine Wohnwagen?

    - hat einer von euch schon mal eine neue Truma combi als Ersatz eingebaut?


    Gruss aus Buxtehude

    Nikolaus

    -

  • Tach

    Das merkt der Gasprüfer ,aber für die HU ist die Gasabnahme ausgesetzt Geht also weiter....

    Warum Wohnwagen nicht betroffen sind,na das sind üblichen Merkwürdigkeiten unserer Gasexperten,momentan die Alu Tankflasche, absurder geht es nicht.Oder der Bestandsschutz älterer Heizungen.

    Neue Heizung einbauen ? ich würde es nicht machen.

  • Ich weiß nicht, ob ich damit richtig liege. Im Womo hast du die Anlage im Fahrzeug, beim Wowa ist es hinter dem Fahrzeug im separaten Anhänger. Aber eigentlich egal, da man ja entweder im Womo oder im Wowa schläft. Vielleicht kann es ein Profi vom Fach aufklären.

    KTM 1290 SuperDuke 3.0 und Duke 890 R

  • Tach

    "Eigentlich egal" Genau das ist das Problem unserer Gasexperten sie wollen wichtig sein....

    Tankflasche Alu ist gefährlich? Aber alle anderen Alu oder PVC Flaschen nicht ???Wieso weshalb warum

  • Wenn irgendeiner - TÜV , GTÜ, ... - mal was bemängeln würde, dann müsste man sich Gedanken machen.

    Aber ich habe noch nirgends von einer nicht bestandenen HU wegen der Heizung - welches Alter auch immer - gelesen.

    Also Entspannung angesagt.

  • Wird wohl bei der Gasprüfung (ich mache sie, auch wenn nicht vorgeschrieben) auffallen.

    Deine aktuelle Heizung steht im gelben Gasbuch. Ich bin zwar raus (Womo Bj. 1991) aber

    ich würde diesen Irrsinn nicht mit machen. Heizung abklemmen, austragen lassen und

    danach wieder anklemmen. Irgendwann ist auch mal Schluss mit den Verboten und Vorschriften.

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • Ich würde da auch absolut nichts tauschen, eine Kontrolle der Dichtigkeit und sicheren Funktion durch echte Fachleute muss sein, aber völlig sinnfreier Austausch aufgrund von Alter ist Schikane und/oder Profitstreben einer Industrie und der "Verantwortlichen" .

    Eine gut funktionierende und regelmäßig gewartete 30 Jahre alte Heizung ist allemal mindestens genau so sicher , wie eine nachlässig oder gar nicht gewartete 10 Jahre alte Heizung .

    Das gilt übrigens m.E. ebenso für gut und regelmäßig gewartete Heizungen zu Hause, auch wenn das (hier in D ) unwissende und ungelernte "Umweltverbesserer" in den zuständigen Ministerien anders sehen und beschließen.

    Über solche Maßnahmen und Beschlüsse sollten m.E. nur echte Leute vom Fach entscheiden dürfen.

  • Wenn Deine Heizung spätestens 1992 eingebaut wurde,hat sie "Bestandsschutz" und Du brauchst nichts zu machen.


    Gruß Arno

    Er fährt einen 230er, da ist nichts mehr mit Bestandschutz.

    Weiterhin macht selbst Truma darauf aufmerksam. Natürlich werden die davon profitieren.

    Fakt ist, dass die Betriebserlaubnis für Heizgeräte nach Erstinbetriebnahme nach März 1993 nach 30Jahren erlischt. Sind diese funktionsfähig weiter verbaut, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuge. Das verhält sich wie bei allem, was verbaut ist und keine Zulassung hat. Ob es reicht, die Heizung nur abzuklemmen?! Ich denke nicht. Wird so sein wie bei Gurthaltern bei der Umschreibung vom PKW Kombi zum LLKW. Gurthaltermöglichkeiten schließen.

    Man kann es natürlich drauf ankommen lassen, darf dann aber nicht jammern, wenn dann tatsächlich Vorgaben zur Anwendung kommen, und man dann bei nicht bestandener HU bei einem sonst top Fahrzeug da steht mit seinem angenähten Hals und dann vor dieser Frage steht… was mache ich jetzt, mein Täuschungsversuch hat nicht geklappt. Blöder Prüfer.

    Die Prüfer unterschreiben dafür, nicht vergessen. Wenn dann über die Heizung zeitnah was passiert, dann sitzt auch er mit im Boot. Ich möchte denjenigen sehen, der dann sagt: ok, ich habe die Heizung zur HU abgeklemmt, danach wieder in Funktion gestellt.

    Ich für meinen Teil bin sofort nach der Info proaktiv gewesen und habe eine andere eingebaut. Die S5002K raus, aber statt der empfohlenen Kombi eine SL mit Bestandschutz wieder ein, die noch 10Jahre älter ist. Ich habe es noch nicht geschafft, aber jetzt im Frühjahr geht es zur H-Abnahme. Im Gasbuch steht noch die alte Heizung, das lasse ich alles ändern. Und der Ing. wird schon schauen.

    Und wenn man sich jetzt die Heizungsserien anschaut: es sind technisch die gleichen Heizungen, von daher ist die Vorgabe albern. Aber es gibt sie nun mal. Und wenn das so umgesetzt wird, dann werden wohl paar Wohnmobile älteren Jahrgangs etwas günstiger auf dem Markt werden. Sone Combi mit Einbau liegt dann schon bei 2-3 Tsd, wenn ich die Preise richtig in Erinnerung habe.

    Und es geht ja nur um die Erstinbetriebnahme der Heizung nicht um das Trägerfahrzeug.

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Ihr könnt machen was ihr wollt.

    Die BE erlischt auch mit nicht korrekten Reifen, etc mit allem was nicht BE-konform ist.

    Und jetzt kommt mir nicht mit "die Versicherung zahlt nicht"

    Die BE kann 100 mal erloschen sein, wenn die Heizung nicht Ursache für den Schaden ist, isses komplett irrelevant für z.b. die Versicherung. Und wenn sie tatsächlich defekt ist, sollte sie eh ausgetauscht werden, ob mit oder ohne BE.

    Ich würde das Teil nutzen bis es defekt ist, meine Meinung.

  • Manchmal habe ich den Eindruck diese vermeintlichen Weltverbesserer und Paragrafenhörigen werden immer mehr und dabei auch immer weltfremder.

    Mit mir jedenfalls nicht, zumindest so lange wie die Vorschriften und „ Gesetze“ derart weltfremd und fachlich unbegründet und nicht nachvollziehbar sind.😢😱

    Martin

  • Manchmal habe ich den Eindruck diese vermeintlichen Weltverbesserer und Paragrafenhörigen werden immer mehr und dabei auch immer weltfremder.

    Mit mir jedenfalls nicht, zumindest so lange wie die Vorschriften und „ Gesetze“ derart weltfremd und fachlich unbegründet und nicht nachvollziehbar sind.😢😱

    Martin

    Ich weiß ja nicht, ob Du mich damit meinst?!

    Ich unterscheide für mich, was mir mein Leben leichter macht, oder was es mir erschwert.

    Bei der einen Sache bin ich bereit auf die Straße zu gehen, bei der anderen habe ich keine Lust auf unnötige Schwierigkeiten.

    Und das sehe ich einfach bei der Heizung so.

    Lieber haben als brauchen.

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Ich glaube es ist einer EU Regelung geschiödet.

    Nein, ist es nicht. Wenn überhaupt, dann einer ECE-Regelung, und die ECE hat nichts mit der EU zu tun.

    Hintergrund ist vermutlich, dass es früher luftgekühlte PKW-Motoren gab, z.B. bei VW. Da bei diesen kein Kühlwasser zur Verfügung stand, wurde die Kabinenheizung über Abgaswärmetauscher mit Wärme versorgt. Diese Abgaswärmetauscher wurden aber durch die aggressiven Motorabgase langsam, aber sicher korrodiert, so dass irgendwann Motorabgase direkt ins Fahrzeuginnere gelangen konnten. Motorabgase waren damals auch noch wesentlich giftiger als heute. Deshalb wurde eine Vorschrift erlassen, dass Abgaswärmetauscher in Kraftfahrzeugen alle 10 Jahre ausgetauscht werden müssen.

    Das Gleiche gilt natürlich auch für kraftstoffbetriebene Luft-Standheizungen.

    Wahrscheinlich hatte es damals noch niemand auf dem Schirm, dass auch gasbetriebene Luftheizungen für Wohnmobile einen Abgaswärmetauscher enthalten, und dass die Austauschfrist auch dafür gilt, obwohl sie gar nicht nötig wäre. Aber vor etwas mehr als 20 Jahren fiel das wohl jemandem auf. Bei Truma hat man damals sehr schnell und kundenfreundlich reagiert und beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Ausnahmegenehmigung für die Truma-Gasheizungen beantragt, und zwar sowohl für die Neuproduktion als auch für die schon verbauten Geräte. Diese Ausnahmegenehmigung hebt die Austauschfrist allerdings nicht ab, sondern verlängert sie lediglich auf 30 Jahre.

    "Gasprüfung" hin oder her, bei der HU ist der Prüfer im Prinzip verpflichtet, bei vorhandener Gas-Luftheizung die Einhaltung der Austauschpflicht zu kontrollieren.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo Jerome

    Nicht jeder Beitrag geht an dich oder bedarf deines Kommentares (auch wenn es --gefühlt-- kaum ein Thema gibt, in dem du nicht vertreten bist ) .

    Wenn ich!! jemanden bestimmten meine , dann spreche ich ich ihn oder sie auch persönlich an oder wähle die Zitatfunktion,

    also ein klares nein.

  • Danke für den Hinweis auf diesen Link! Daraus geht nicht nur hervor, welche Geräte tatsächlich von der Austauschpflicht betroffen sind, nämlich nur solche mit Produktionsjahr 1993-2005. Und es wird auch klargestellt, dass nicht die EU dafür verantwortlich ist. Im Gegenteil, dank der EU und ihrer Heizgeräterichtlinie entfällt die Austauschpflicht für alle ab 2006 gebauten Heizungen vollständig.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Guten Tag, die Modelle stehen doch drin und wenn ich das richtig lese ist meine SL3002 im Knaus-Oldie nicht betroffen.

    Oder lese ich die Übersicht falsch?

    Der Neukauf, die unerforschte Dimension des Bastlers.... :thumbup:

  • Interessanter Thread, habe ich gern mitgelesen. Wir hatten Glück bei unserem Globebus von Baujahr 2008. Als er von uns 2020 schon gekauft war bekam der Händler die Heizung nicht mehr an, bei der Überprüfung. Der Truma Service riet zu einem kompletten Neueinbau. So haben wir eine neue Heizung bekommen in dem "alten" Womo. Die Gewinnspanne wird da etwas kleiner geworden sein, aber wir haben so unsere Ruhe und eine tolle Heizung. :)