Gas und Vorschriften 2024

  • ...da kannst du uns sicher berichten was sich bei den Füllstopflaschen getan hat. Befestigung soll ja jetzt nicht mehr Weltuntergangsfest sein8)

    Das war heute Thema. Also getan hat sich was, vermutlich nicht unbedingt das erhoffte für den ein und anderen. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. Je nach Modell als Fest verbaut oder Ortsveränderlich.
    Dies ist jetzt nur die Rechtliche Sache wie es jetzt festgelegt wurde. Bitte keine Diskussion darüber.

    1. Stahltanks: diese müssen fest mit dem Rahmen verbaut werden und einer Kraft von 20G standhalten. Diese müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden und können in Deutschland von außen betankt werden. Tanks die der Norm R67-01 entsprechen benötigen keine weiteren Prüfungen. Die Anschlüsse müssen starr verrohrt werden

    2. Stahltankflaschen: Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden diese wie Stahltanks Fest verbaut und eingetragen und können somit von außen befüllt werden. Möglichkeit zwei entspricht exakt der von Alugas, siehe nächster Punkt.

    3. Alugas Tankflasche: Diese zählt jetzt wie eine ortsveränderliche Gasflasche. Die original Spannbänder müssen verwendet werden aber ohne Werkzeug mit z.B. Flügelschrauben. Der große Haken daran: das Befüllen ist in Deutschland verboten. Die Außenbetankung muss an der Flasche abgeschraubt werden und der Tankanschluss gegen ein versehentliches Befüllen gesichert werden. Sobald es über die Grenze geht kann alles aktiv gemacht werden. Alugas Flaschen werden nicht als Gastank eingetragen, da diese die nicht die erforderlichen 20G Kraft aushalten.

    4. Kunststoff Tankflasche: wie bei Alugas

    Also Legal in Deutschland gibts nur Fest verbaut und in die fahrzeugpapiere eingetragen oder im Ausland die Flaschen füllen.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Die Außenbetankung muss an der Flasche abgeschraubt werden und der Tankanschluss gegen ein versehentliches Befüllen gesichert werden.

    Moin,

    ist damit nur die Aussenbetankung gemeint oder auch der Tankanschluß an der Flasche ? Wenn ja, wie soll dieser gesichert werden ? Einfach Kappe aufschrauben ?


    das Befüllen ist in Deutschland verboten.

    also nur über Füllstationen ?

    Alugas Tankflasche: Diese zählt jetzt wie eine ortsveränderliche Gasflasche. Die original Spannbänder müssen verwendet werden aber ohne Werkzeug mit z.B. Flügelschrauben.

    was ist mit festverbauten, also mit Stahlbändern befestigten, Alutankflaschen ?

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Könnte ein Mod das bitte in einen separaten Faden auslagern?

    Auch wenn mir die Lösung nicht gefällt, wäre es doch schön, die Diskussion bzw. die nachträglich zu erwartenden Detaillierungen gesammelt zusammen zu haben.


    Danke Rüdiger

  • ghost

    Ich bekomme das mit dem Zitat im Zitat nicht so hin, daher so:

    ist damit nur die Aussenbetankung gemeint oder auch der Tankanschluß an der Flasche ? Wenn ja, wie soll dieser gesichert werden ? Einfach Kappe aufschrauben ?“

    Bei Nutzung als Flasche ohne Eintragung in die Papiere darf der Schlauch der Außenbetankung an der Flasche nicht angeschlossen sein. Zusätzlich muss die Außenbefüllung vor einem versehentlichen Füllen gesichert werden.


    „also nur über Füllstationen ?“

    Nur zertifizierte Füllbetriebe dürfen normale und Tankflaschen in Deutschland gefüllt werden.


    „was ist mit festverbauten, also mit Stahlbändern befestigten, Alutankflaschen ?“

    Die M8 Innensechskantschrauben können können durch Flügelschrauben ersetzt werden. Dann zählen die Spannbänder Ortsveränderlich.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Bei Nutzung als Flasche ohne Eintragung in die Papiere darf der Schlauch der Außenbetankung an der Flasche nicht angeschlossen sein. Zusätzlich muss die Außenbefüllung vor einem versehentlichen Füllen gesichert werden.

    Hallo Alex,

    Vielen Dank.

    Wenn ich also keine Aussenbetankung habe, also den "Tankrüssel" an dem für die Betanktung vorgesehenen Anschluß an der Flasche anschliesse, brauche ich nichts zu machen und kann Alles so lassen ?

    Rote Kappe = Betankung
    Schwarze Kappe = Gasentnahme

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo Alex,

    Vielen Dank.

    Wenn ich also keine Aussenbetankung habe, also den "Tankrüssel" an dem für die Betanktung vorgesehenen Anschluß an der Flasche anschliesse, brauche ich nichts zu machen und kann Alles so lassen ?

    Rote Kappe = Betankung
    Schwarze Kappe = Gasentnahme

    Genau, Füllanschluss für außerhalb von Deutschland grad auf die Flasche schrauben. Vorschriften des Landes aber einhalten.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Wer hat das in welchem Gesetz oder Verordnung niedergeschrieben, wo kann man das nachlesen?

    Im DVGW Arbeitsblatt G607. Lässt sich für 110,68€ kaufen.

    Hier noch mal mal bezüglich Pflicht:

    https://www.dvfg.de/fileadmin/user_upload/downloads/technische-merkblaetter/Hinweis_G607-Pruefung_nach_AEnderung_HU-Richtlinie_2022.pdf

    Zusammengefasst, die Prüfung ist nicht Pflicht um die HU zu bestehen. Da aber der Betreiber in der Pflicht ist, nachzuweisen das seine Anlage in Ordnung ist, kann er das nur über die Gasprüfung nach G607.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Ich frage mich gerade, wenn ein Verein ein Arbeitsblatt erstellt, was will ich damit?

    War früher beim TÜV auch so. Bis bis sich KÜS; DEKRA; und andere "freie" Gutachter durchsetzen konnten.
    Also muss alles noch in einem Gesetz verabschiedet werden. Sonnst ist dies alles als Makulatur zu sehen.
    Und Jeder vom Verein angebotene Lehrgang nur Geldmacherei.

    Erst wenn sich der Gesetzgeber an die vom Gasverein erarbeitete "Richtlinie" anschließt, ist es interessant!

    Gruß Manfred B.

  • Ich frage mich gerade, wenn ein Verein ein Arbeitsblatt erstellt, was will ich damit?

    War früher beim TÜV auch so. Bis bis sich KÜS; DEKRA; und andere "freie" Gutachter durchsetzen konnten.
    Also muss alles noch in einem Gesetz verabschiedet werden. Sonnst ist dies alles als Makulatur zu sehen.
    Und Jeder vom Verein angebotene Lehrgang nur Geldmacherei.

    Erst wenn sich der Gesetzgeber an die vom Gasverein erarbeitete "Richtlinie" anschließt, ist es interessant!

    Hallo Manfred,

    eigentlich müsste ich Dir Recht geben aber es gibt leider etwas zu bedenken. Sollte es zu einem Schadensfall kommen richten sich die Gutachter, Versicherungen und Richter genau nach diesen Richtlinien, und das kann man sich wirklich sparen.

    Gruß Bernd

  • Das war heute Thema. Also getan hat sich was, vermutlich nicht unbedingt das erhoffte für den ein und anderen. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. Je nach Modell als Fest verbaut oder Ortsveränderlich.
    Dies ist jetzt nur die Rechtliche Sache wie es jetzt festgelegt wurde. Bitte keine Diskussion darüber.

    Danke für deine ausführliche Information.


    Gruß Axel

  • Erst wenn sich der Gesetzgeber an die vom Gasverein erarbeitete "Richtlinie" anschließt, ist es interessant!

    Gibt es ein Gesetz, im heimischen Bad einen FI/RCD zu haben? Auch das ist eine von einem "Verein" erarbeitete Richtlinie. Der wird doch auch als selbstverständlich angesehen. Im Schadensfall heißt es dann doch auch da hätte einer sein "müssen".

    Aber zum Eingangspost zurück: Das ist eigentlich nicht neu. Tanks bzw. deren Befestigung müssen die Beschleunigungskräfte aufnehmen, Ladung muss das nicht. Das stand auch schon so in der vorherigen EN1949 von 2013 und hat sich in der aktuellen von 2018 nicht geändert. Nur glauben wollen das viele nicht....

    Gruß Ralf

  • Ich prüfe meine Anlage bei jeder Betankung meiner Gasflasche und nicht nur alle 2 Jahre.

    (Schwachsinn im Quadrat, sowas kann sich nur jemand in Deutschland ausdenken, dann auch noch 110€ für den Zettel verlangen, das geht auch nur da es kein Gesetz ist und auch nicht als Gesetz kommt)

    Jeder muss eh bei einem Unfall nachweisen dass er sich vom ordnungsgemäßen Zustand vor Nutzung versichert hat, da.nutzt die Prüfung leider auch nichts.

    1299587-1_3.png - 1299587-2_2.png

  • Wenn die neue Richlinien kommen sollten , ist immer noch die Frage nach Bestandschutz für Teile die vor Inkrafttreten dessen eingetragen wurden.!?

    Grüße an alle

    Jürgen

    wer später bremst, ist länger schnell:haha:haha

  • Nobody-2003 ,

    Zusammengefasst, die Prüfung ist nicht Pflicht um die HU zu bestehen. Da aber der Betreiber in der Pflicht ist, nachzuweisen das seine Anlage in Ordnung ist, kann er das nur über die Gasprüfung nach G607.

    Bezüglich darauf.

    Vor zwei Jahren (August 2022) hat mir der TÜV auch keine Plakette zugeteilt, da Alugas Tank Flaschen verbaut waren. Er hat mir dann für kleines Geld die Leitung und Geräte (Kühlschrank/Herd/Heizung) geprüft. Das heißt für dieses Jahr ( möchte ich die Plakette haben) AluTankflaschen raus normale Stahlflasche rein....zum TÜV .... Plakette erhalten und wieder umbauen!

    Bei mir sind die zwei Alugas Tank Flaschen mit dem ganz normal verbauten Nylon Gewebe Band befestigt! Reicht das oder bin ich jetzt schon Tod🤣🤣🤣

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • Ist doch in allen Bereichen doch so. Hab ich eine Erdgasheizung zu Hause muss ich mich nach der TRGI halten, die Wasserleitung nach der DVGW. Ist die Erdgasleitung undicht , wird sie von Versorger stillgelegt. Geprüft wird diese von dem Handwerksmeister. Das ist genau das selbe wie der G607 Prüfer. Fliegt das Haus in die Luft wird erst mal geschaut, hat der Betreiber regelmäßig seine Anlage prüfen lassen. Wenn nein, hat er vor der Staatsanwaltschaft ein riesen Problem. Die TRGI schreibt auch vor alle 10 Jahre seine Anlage prüfen zu lassen.

    Dort werden Richtlinien erarbeitet damit für alle die gleichen Bedingungen gelten. Wenn irgendetwas passiert hält sich jeder an die Richtlinien. Seid doch froh, dass euere Anlage sicher ist. Das sind je nach Prüfer keine 40€ für zwei Jahre. Da zahlen manche mehr im Monat für Streaming Abos.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Nobody-2003 ,

    Zusammengefasst, die Prüfung ist nicht Pflicht um die HU zu bestehen. Da aber der Betreiber in der Pflicht ist, nachzuweisen das seine Anlage in Ordnung ist, kann er das nur über die Gasprüfung nach G607.

    Bezüglich darauf.

    Vor zwei Jahren (August 2022) hat mir der TÜV auch keine Plakette zugeteilt, da Alugas Tank Flaschen verbaut waren. Er hat mir dann für kleines Geld die Leitung und Geräte (Kühlschrank/Herd/Heizung) geprüft. Das heißt für dieses Jahr ( möchte ich die Plakette haben) AluTankflaschen raus normale Stahlflasche rein....zum TÜV .... Plakette erhalten und wieder umbauen!

    Bei mir sind die zwei Alugas Tank Flaschen mit dem ganz normal verbauten Nylon Gewebe Band befestigt! Reicht das oder bin ich jetzt schon Tod🤣🤣🤣

    Alugas Tankflaschen sind wie gesagt eine Besonderheit. Diese sind keine Gasflaschen und Gastanks. Da Gastanks eine Kraft von 20G aushalten müssen, das wird Alu nie können, sind diese somit nicht eintragungsfähig. Das gute ist, ohne Außenbefüllung bzw. nicht angeschlossener und Ortsveränderlich (ohne Werkzeug zu entnehmen) dürfen diese als Flasche genutzt werden. Also dürfen diese im Fahrzeug sein. Ich darf damit in jedes Land wo das Füllen erlaubt ist (Nationale Vorschriften beachten) und dort selbst füllen. Ich darf diese in Deutschland von jeden zertifizierten Betrieb füllen lassen. Dabei kann es dem Prüfer egal sein, wo die Flaschen gefüllt wurden wenn sie drin stehen. Und wenn ich die in Deutschland nachts heimlich am Tankautomaten fülle, Betreiber haftet.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Gruß, Alex

    Spritmonitor.de