Gasprüfung

  • Am 5.08.20. zur HU / AU bei der DEKRA - Prüfstelle in Erkelenz / NRW.

    Meine gewünschte Gasprüfung konnte nicht durchgeführt werden, da keiner

    der beiden anwesenden Prüfer über die notwendige Berechtigung verfügte.

    Abnahme ohne Mängel mit dem Hinweis die Gasprüfung wäre sowieso

    ausgesetzt.

    mit freundlichem Gruß, der Rolf aus dem Rheinland

    Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. Jean Paul (1763-1825)

  • Ich war am 07.07.20 zur HU bei DEKRA und hatte bei der Terminanmeldung extra gefragt, ob sie AU ohne gültige Gasprüfung machen. Antwort: "Ja, natürlich!"

    Als ich dann dort war, fragte der Prüfer nur kurz, ob Gaspr. auch gemacht werden soll. Meine Verneinung war für ihn o. k.

    Vorher hatte ich beim TÜV Süd angefragt: Keine HU ohne gültige Gasplakette.

    Wieso wildert TÜV Süd eigentlich hier in Niedersachsen? Bis vor ca. 3 Jahren war es das Revier von TÜV Nord, DEKRA, GTÜ ....

    Gruß HaWe

    Gruß HaWe (Hans)

  • Der Grund dass eine Gasprüfung momentan nicht nötig ist lautet doch:

    Verwendete Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen

    Ich kann daraus nur schliessen, dass diese schon eh und je nicht den Anforderungen entsprochen haben. Denn warum sollten die heutigen Messgeräte nicht geeignet sein. Dann könnte man ja frühere Geräte verwenden.

    Früher brauchten Wohnmobile und aktuell soweit ich weiss auch Wohnwagen keine Prüfung.

    Damit will ich nicht sagen, dass eine Gasprüfung keinen Sinn macht.

    Eigentlich sollte jeder sich selbst schlau machen und täglich für einwandfreie Funktion verantwortlich fühlen. Es gibt z.B. Manometer, die kann jeder Laie lesen. Das wäre in meine Augen eine Mindest-Vorschrift.

  • Eigentlich sollte jeder sich selbst schlau machen und täglich für einwandfreie Funktion verantwortlich fühlen. Es gibt z.B. Manometer, die kann jeder Laie lesen. Das wäre in meine Augen eine Mindest-Vorschrift.

    Jaja das klappt dann genausogut wie´s Maskentragen usw. ;)

    Unbefugte sind nicht befugt Fugen zu verfugen, es sei denn ein Befugter verfügt das Ausfugen:ja

  • Glaubt denn wirklich jemand das das ganze Theater nur unserer Sicherheit dient? Ich nicht !

    Da hat doch jemand erfolgreich Lobbyarbeit für die Prüforganisationen geleistet. Mal sehen wieviel die Prüfung nach 2023 kostet !

    Die neuen teueren Prüfgeräte müssen ja bezahlt werden, ratet mal von wem??????????

    Morgen ist heute auch schon wieder Gestern! ;)

  • Ich war Ende Juli beim TÜV Süd zur HU/AU und Gasprüfung. Natürlich habe ich den Prüfer auf die Aussetzung der Gasprüfung angesprochen. Sinngemäß erklärte er mir, dass der Knackpunkt das Messgerät sei, mit dem seit Einführung der Gasprüfung der Drucktest gemacht wird. Dafür gibt es bis jetzt für die Eichung eines solchen Imstruments keine europäische Norm, vereinfacht gesagt. Und, der TÜV Süd hätte entschieden, dass die Gasprüfung trotzdem relevant für die Erteilung der HU sei, so wie in den Jahren davor auch.

    Meine Anlage hat die Prüfung trotzdem bestanden, so wie vor zwei Jahren, als noch niemand auf die Idee kam, so etwas auch noch regulieren zu müssen.

    Selbstverständlich dient die Prüfung durch eine unabhängige Stelle zu unser aller Sicherheit.

    Es geht ja schließlich auch z.B. um die automatische Abriegelung der offenen Gaszufuhr bei fehlender Flamme.

    Und ich möchte nicht neben einem Womo stehen, bei dem der Besitzer seine eigene Messung für "genügend dicht" befunden hat.

  • Es geht ja schließlich auch z.B. um die automatische Abriegelung der offenen Gaszufuhr bei fehlender Flamme.

    Und ich möchte nicht neben einem Womo stehen, bei dem der Besitzer seine eigene Messung für "genügend dicht" befunden hat.

    Und du denkst, wenn der Fachmann sie am Tag x prüft, funktioniert die Abriegelung die nächsten 2 Jahre??

    Ich prüfe meine Abriegelung immer wieder mal selber, dann fühl ich mich sicher, und du bist, wenn du neben mir stehst, auf alle Fälle sicherer, wie wenn ich neben dir stehe.

    Klingt jetzt arrogant, ist aber so.

    Etwas Grundwissen über Gasanlagen würde Niemand schaden, denn das erste was man kapiert, ist wie die Abriegelung von einem Flammwächter funktioniert, Dann kann sie jeder ohne Gefahr selber mal prüfen, zumindest die an den Gasöfen.

    Ich hab ja schon mal geschrieben, was ich von der zweijährigen Prüfung halte.

    Nix für unguad, jedem seine Meinung.

    Geht ned...gibts ned !!

  • Exakt das gleiche hatte ich auch schon vorher formuliert, dann aber doch nicht abgesendet. Schön daß es noch mitdenkende, selbstverantwortliche Menschen gibt ;)

  • Sinngemäß erklärte er mir, dass der Knackpunkt das Messgerät sei, mit dem seit Einführung der Gasprüfung der Drucktest gemacht wird. Dafür gibt es bis jetzt für die Eichung eines solchen Imstruments keine europäische Norm, vereinfacht gesagt.

    Und ich möchte nicht neben einem Womo stehen, bei dem der Besitzer seine eigene Messung für "genügend dicht" befunden hat.

    1. So habe ich das auch gehört, die Meßgeräte, die den Druck messen UND aufzeichen sollen mit Protokoll, sind noch nicht verfügbar, deshalb aber keine Gasprüfung bei meinem TÜV-Süd.

    2. Dann aber auch niemals neben einen Wohnwagen stellen, da ist die Gasprüfung nicht Pflicht.

  • Es ist scheinbar lediglich der TÜV Süd, als einzige Prüforganisation, die sich darüber hinweg setzt. Deshalb vermute ich mal, das deine Info auch vom TÜV Süd stammt?

    Haargenau so ist das :) Hat mir letztens erst ein TÜV Südler selber erklärt :) Wäre im Prinzip nicht vorgeschrieben, aber sie sehen das als muss an - ohne Gasprüfung bei ihnen keine positive HU....OK, gibt ja noch GTÜ, Dekra ,KÜS.....

    Diesen Heckmeck bzgl der Eichung haben sie auch im Bereich LPG Antrieb. Früher war beim TÜV kein Lecksuchspray zulässig, da nicht eichfähig (oft aber besser geeignet als ein Schnüffler) Nun sind aber die Schnüffler auch nicht eichfähig.. sie sprechen zB auch auf Kohlenwasserstoffe aus dem Benzin an -und schwupps, ist Spray doch toll :)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Wieso wird denn gleich unterstellt, dass ich mich nach der Gasprüfung oder HU nicht mehr um die sicherheitsrelevanten Dinge am Wohnmobil kümmere?
    Der Sinn einer solchen Prüfung ist, dass festgestellt wird, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Abnahme in Ordnung war. Für die Zeit danach ist natürlich der Halter des Wohnmobils verantwortlich, dass es auch so bleibt. Gibt es danach einen Schaden, und es werden Veränderungen festgestellt, interessiert sich nicht nur die Versicherung für den Zeitpunkt, an dem die Anlage noch vorschriftsmäßig und unverbastelt war.

  • 1. So habe ich das auch gehört, die Meßgeräte, die den Druck messen UND aufzeichen sollen mit Protokoll, sind noch nicht verfügbar, deshalb aber keine Gasprüfung bei meinem TÜV-Süd.

    2. Dann aber auch niemals neben einen Wohnwagen stellen, da ist die Gasprüfung nicht Pflicht.

    Das mit der Gasprüfung für Wohnwagen stimmt so nicht:

    ...

    Die meisten Neubesitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils werden mit Sicherheit einen Hinweis auf die verpflichtende Gasprüfung nach G 607/EN 1949 bekommen. Zumindest dann, wenn sie in ihrem Gefährt eine Flüssiggasanlage zum Heizen oder Kochen betreiben.

    Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen. Rechtliche Grundlage für diese sogenannte Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bilden die folgenden Richtlinien: die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das namensgebende DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607.

    Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss. Und dies in einem Turnus von zwei Jahren (siehe dazu u. a. auch die Gasprüfung nach DGUV Vorschrift 79).

    ...

    Die der G 607 zugrundeliegenden technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die, um im juristischen Jargon zu bleiben, Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Hierunter fallen auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, allerdings nur, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.

    Anders gesagt, alles was im weitesten Sinne in die Kategorie Wohnwagen oder Camping- bzw. Wohnmobil fällt, ist von der verpflichtenden G 607 Gasprüfung betroffen. Achtung: Auch wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder temporär nicht angemeldet ist, bleibt diese Prüfung verpflichtend. Sollten Sie unsicher sein, setzen Sie sich auf jeden Fall mit uns in Verbindung.

    ...

    aus: https://gaspruefung.org/dvgw-g-607/

  • Exakt das gleiche hatte ich auch schon vorher formuliert, dann aber doch nicht abgesendet. Schön daß es noch mitdenkende, selbstverantwortliche Menschen gibt ;)

    Wenn man freiwillig die Gasprüfung machen läßt, handelt man im höchsten Maß verantwortlich, und zwar für sich selbst, weil man sich nicht durchmogelt, in dem man dort hingeht, wo es nicht so relevant ist, und für die anderen Mitmenschen, denen man danach mit seinem Wohnmobil begegnet.

  • Wenn man freiwillig die Gasprüfung machen läßt, handelt man im höchsten Maß verantwortlich, und zwar für sich selbst, weil man sich nicht durchmogelt, in dem man dort hingeht, wo es nicht so relevant ist, und für die anderen Mitmenschen, denen man danach mit seinem Wohnmobil begegnet.

    Ich hoffe du machst auch jedes Jahr ne freiwillige ärztliche Untersuchung, die dir bescheinigt noch in der Lage zu sein, Auto fahren zu können.

  • Moin,

    nochmal der Hinweis. Die Gasprüfung darf lediglich bei der HU nicht mehr als "Schwerer Mangel" zum nicht bestehen der HU führen. Die Pflicht auf eine gültige Gasprüfung bei Inbetriebnahme der Gasanlage ist davon völlig unabhängig (wie oben auch schon geschrieben).

    Auf vielen Campingplätzen und z.T. auch auf Stellplätzen ist sie Voraussetzung für eine legale Nutzung, weil die Betreiber nicht kontrollieren können, ob die Gasanlage in Betrieb gesetzt wird oder nicht. Zwei meiner Arbeitskollegen sind Dauercamper (auf unterschiedlichen Plätzen). Den wird automatisch der Zugang zum Platz gesperrt, wenn sie nicht rechtzeitig die gültige Bescheinigung vorlegen.

    Viele Grüße

    Nils

  • Bei der Erstabnahme ist das Einiges mehr, als nur eine Dichtigkeits- und Brennprüfung.

    Ob die Geräte zulässig sind, die richtigen Rohre verbaut und befestigt, genauso ob die Verschraubungen ok sind, kann man auch ohne Luftpumpe feststellen.

    Es soll schon Selbstausbauer gegeben haben, die haben statt Rohre Schläuche genommen. Oder auch keine Schneidringe genommen hatten und da undicht, einfach Dichtungsmasse reingepackt hatten. Das kann man auch ohne Hilfsmittel feststellen, selbst ohne Brille.


    Und wenn man die Luftpumpe anschliesst und bekommt keinen Druck drauf bzw. der ist gleich wieder weg, ...

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Ich hoffe du machst auch jedes Jahr ne freiwillige ärztliche Untersuchung, die dir bescheinigt noch in der Lage zu sein, Auto fahren zu können.

    Du etwa nicht?

    Alle zwei Jahre, wie TÜV, ist im Paket für Ü50 der Krankenkasse mit dabei. Ist zwar dann auch wieder nur eine Momentaufnahme, wie die offizielle Gasprüfung, aber genauso beruhigend, wenn alles in Ordnung ist.