Gastankflasche/ Ist mein Gasprüfer auf dem letzten, gültigen Stand?

  • Mein Gasprüfer hat mitgeteilt, dass eine Gastankflasche von einer Fachfirma so eingebaut und befesstigt werden muss, dass sie einen Beschleunigungsdruck von 3g aushalten kann. Die Befestigung an den Holzwänden des Gasflaschenraumes ist dafür nicht ausreichend.

    Dieser müsste mit Eisenteilen und Eisenstäben äusserst stabil an der Karossierie verstärkt werden.

    Der Einbau muss vom TÜV eingetragen werden.

    Das Thema wurde schon öfters in mehreren Varitionen diskuiert. Liegt mein Gasprüfer richtig? ???

    Gruss Dieter

    PS: Die Gastankflasche wird wie ein Gastank dabei behandelt.

  • Moin,

    meine letzte Gasprüfung wurde zusammen mit der HU von einem TÜV Ing. gemacht. Habe vorher gefragt ob es Probleme mit den Tankflaschen gibt.

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • Am besten nicht fest einbauen.

    Einfach wie eine graue Tauschflasche benutzen.


    Dann kann es keinen Ärger geben,weder vom TÜV noch vom Gasprüfer.

    So wurde mir es auch mal gesagt und so mache ich das auch. Was dabei nicht sein darf, ist die Möglichkeit der Aussenbetankung, also nur Betankung direkt an der Flasche. Hatte die trotzdem sicherhaltshalber bei der HU rausgenommen und normale Flasche reingestellt. Gasprüfung war zwar nicht fällig, nur weiß man nicht, was den Prüfer so einfällt und dann vll in den Gaskasten schauen will.

    Beim Festeinbau muss gem. der o.g. Verordnung zudem eine feste Verrohrung von der Flasche/Regler zum Mobil verbaut sein, keine Schläuche

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Mit den 3g hat er sich etwas vertan, es sind 20g.

    Gruß

    Oliver

  • Mein Gasprüfer hat mitgeteilt, dass eine Gastankflasche von einer Fachfirma so eingebaut und befesstigt werden muss, dass sie einen Beschleunigungsdruck von 3g aushalten kann.

    Hier ist alles genauestens beschrieben:

    https://www.fluessiggas-magazin.de/artikel/detail…fung-nach-g607/

    Ausschnitt aus dem Text:

    Klare Ansage des KBA

    Schützenhilfe bekommt die Argumentation des BFG nun von allerhöchster Stelle: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat auf Anfrage der Firma Alugas,

    Bad Sobernheim, nach der Art der Genehmigung für den Einbau von wiederbefüllbaren Flüssiggasflaschen zur Verwendung in Freizeitfahrzeugen klargestellt,

    dass „eine Typgenehmigung für Teile nach UN Regelung Nr. 67 nicht infrage kommt, wenn es sich um Behälter handelt, die nicht zur Speicherung von im Antriebssystem des Fahrzeugs verwendetem verflüssigten Gas vorgesehen sind.“ Eine entsprechende Festlegung ergebe sich sowohl aus dem Titel der UN-Regelung als auch aus einer Reihe einzelner in der Regelung getroffener Vereinbarungen, so das KBA in seinem Antwortschreiben. Heißt im Umkehrschluss: Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend.

    hoffentlich hilft Dir das weiter.

    mit freundlichem Gruß, der Rolf aus dem Rheinland

    Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. Jean Paul (1763-1825)

  • Wirf mal einen Blick auf die ECE R122 und dort den Anhang 8

    Danach weiß ich nicht ob die Aussage im Flüssiggas Magazin greift. Will und kann ich nicht werten, da können nur Juristen

  • Hallo ans Forum,

    nach Aussage diverser Fachleute, wird es 2021 völlig neue Reglungen geben.

    Deshalb wurde auch die 2 Jährige Gasprüfung vorläufig gekippt.

    Schnüffelt Euch einmal auf der Plattform von Peter Ziegler,

    http://www.gagt.de

    durch.

    Im Januar 2021 wid eine Veranstaltung, an der auch die "Gasfachfrau" und ALUGAS teilnimmt, darüber berichten.

    Ich hoffe, dass dann endlich Klarheit besteht.

    Es geht dann alles nach EU Recht und nicht nach "Deutscher Kleinstaaterei".

    Schöne Grüße

    Jochen

  • ...

    Ich hoffe, dass dann endlich Klarheit besteht.

    Es geht dann alles nach EU Recht und nicht nach "Deutscher Kleinstaaterei".

    Schöne Grüße

    Jochen

    das wird langsam mal auf allen Ebenen Zeit .

    Hoffen wir mal das Beste !!!

    Aber nur durch EU Gesetze wird es noch lange nicht „ besser“( siehe EU Gurken- und Bananen Krümmungsverordnung) .:):wink

    Martin

  • Lieber Fliegerbaer, die Gurken- und Bananen Krümmungsverordnung, wurde nicht von der EU initiiert. Alles was die EU in Gesetzesform bringt, wird vorher von einem Mitgliedstaat oder deren Lobbyisten als Vorschlag eingebracht.

  • Hallo!

    Die Ursache der Bananenverordnung war, daß Frankreich nach Reunion sehr viel Geld zahlen muß, diese aber keine Einnahmen haben.

    So wurde versucht über den Bananenverkauf solche zu erzielen, leider wachsen dort nur kleine und krumme - die schönen und geraden, von uns gerne gegessen, wachsen aber nur in Mittelamerika. So wurden diese mit einem Zoll belegt, ist aber schon lange vorbei.

    Bei den Gurken wollte man mehr in eine Schachtel bringen um Transportfahrten zu minimieren, ist auch schon lange vorbei und wir transportieren lustig weiter.

    Nicht immer der EU die Schuld zuschieben, wenn man sich ins EU-Ausland begibt, bemerkt man erst die Vorteile dieses Wirtschaftsraumes.

    schöne Grüsse joschr