Mein Gasprüfer hat mitgeteilt, dass eine Gastankflasche von einer Fachfirma so eingebaut und befesstigt werden muss, dass sie einen Beschleunigungsdruck von 3g aushalten kann. Die Befestigung an den Holzwänden des Gasflaschenraumes ist dafür nicht ausreichend.
Dieser müsste mit Eisenteilen und Eisenstäben äusserst stabil an der Karossierie verstärkt werden.
Der Einbau muss vom TÜV eingetragen werden.
Das Thema wurde schon öfters in mehreren Varitionen diskuiert. Liegt mein Gasprüfer richtig? ???
Gruss Dieter
PS: Die Gastankflasche wird wie ein Gastank dabei behandelt.