Servus Disk,
der von dir genannte Absatz ist teils spannend:
Sofern bei Dieselfahrzeugen kein Plakettenwert
auf dem Herstellerschild (Fahrzeug-Typenschild) angegeben oder technisch begründbar ist, dass
dieser nicht anwendbar ist, gilt der vom Fahrzeughersteller/-importeur für das Kraftfahrzeug
vorgegebene Sollwert.
Also könnte auch bei mir der Wert 2,5 als maximaler Trübungswert angenommen werden?
Einmal würde es ja schon gemacht, bei mir dann wieder nicht...
Bis dann
Gerry