Luftfederung

  • Hallo

    Wird die Luftfederung eigentlich im Fahrzeugschein eingetragen .Bei mir im Schein und Brief steht nichts.


    In der Bescheinigung von Peugeot steht :


    Die Änderung ist TÜV-abnahme-und eintragungspflichtig


    Muß ich das Teilegutachten immer mitnehmen . (Habe ich noch nie gemacht , und auch beim TÜV noch nie gebraucht )


    Also fährt mein Womo seit 1991 ohne Eintragung. Oder sehe ich das falsch.

    MFG Jason

  • Moin,

    eine nachträglich eingebaute Zusatzluftfeder (ZLF) ist abnahme- und eintragspflichtig. Also erst TÜV und dann Zulassungsstelle zur Berichtigung der Papiere. Wenn die aber Herstellerseitig eingebaut wurde, müsste die eigentlich auch in den Papieren stehen...?

    Viele Grüße aus Berlin:wink

    Michael

  • eine nachträglich eingebaute Zusatzluftfeder (ZLF) ist abnahme- und eintragspflichtig.

    Ich habe kurz nach dem Kauf eine LuFe einbauen lassen, aber verpasst die eintragen zu lassen (jetzt erst gemerkt, da in den alten Unterlagen gestöbert)).

    Der TÜV hat bisher 5 x nichts dazu gesagt, obwohl gesehen und Bälge auf Leck geprüft.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Stimmt so nicht.

    Ich habe kurz nach dem Kauf eine LuFe einbauen lassen.

    Diese wurde bisher nicht eingetragen und der TÜV hat bisher 5 x nichts dazu gesagt, obwohl gesehen und Bälge auf Leck geprüft.

    Dann hat er halt bei dir auch übersehen, dass die nicht eingetragen ist…

  • Bei mir habe ich auch zunächst nichts eingetragen.

    Erst als ich eine Erhöhung des zGG gemacht habe, wurde die LuFe (Erhöhung Hinterachslast) eingetragen.

    Grüße Karl

    gesendet vom PC von Daheim

  • Ich habe kurz nach dem Kauf eine LuFe einbauen lassen, aber verpasst die eintragen zu lassen (jetzt erst gemerkt, da in den alten Unterlagen gestöbert)).

    Der TÜV hat bisher 5 x nichts dazu gesagt, obwohl gesehen und Bälge auf Leck geprüft.

    Bei mir habe ich auch zunächst nichts eingetragen.

    Erst als ich eine Erhöhung des zGG gemacht habe, wurde die LuFe (Erhöhung Hinterachslast) eingetragen.

    Auszug aus zwei Gutachten zum Einbau einer ZLF von zwei verschiedenen Herstellern (nur ZLF ohne Auflastung, die geht extra):


    @ Jason: War die ZLF vom Werk aus? Eventuell muss die dann inzwischen nicht mehr im Schein stehen, da „Originalteil“ und so digital hinterlegt? Kenn mich da aber nicht so aus. Hab meine nachträglich verbaut.

  • Hallo, meine bei Carsten Stäbler eingebaute Zusatzluftfederung mit Kompressor an einer Tandemachse, wurde dort abgenommen und es gab den Hinweis - Eintragungspflichtig... Also zum Verkehrsamt und eintragen lassen.

    Liebe Grüße Joachim

    Ein Leben ohne Freunde
    Ist wie eine weite Reise
    Ohne Gasthäuser.

    Demokrit 460-370 v.Christi

  • Musste ich nach der Abnahme vom TÜV auch machen.

    Die Frau beim Verkehrsamt hat berichtet, das bei einem Fall,

    bei dem die Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht gemacht

    wurde, es erhebliche Probleme mit der Versicherung nach

    einem Unfall gab. Betriebserlaubnis erloschen.

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • Hallo, meine bei Carsten Stäbler eingebaute Zusatzluftfederung mit Kompressor an einer Tandemachse, wurde dort abgenommen und es gab den Hinweis - Eintragungspflichtig... Also zum Verkehrsamt und eintragen lassen.

    Moin zusammen,


    meines Wissens gibt es, unabhängig jetzt von LuFe, ABE und Teilegutachten. Beides hat nachprüfbare Codes an den Teilen. Teile nach ABE können montiert werden, man muss lediglich die ABE mitführen. Beispiel Scheibenfolie. Beim Teilegutachten sind lediglich die Anbauteile geprüft, die fachgerechte Montage muss dann zwingend von einem Sachverständigen von TÜV oder vergleichbaren Organisationen abgenommen werden. Der Sachverständige prüft, ob die Teile für das Fahrzeug zugelassen sind und dessen Montage nach Vorgabe des Teilegutachtens. Darüber wird ein Bericht erstellt. Für Deutschland gilt die Regelung, dass es ausreicht diesen Bericht mitzuführen. Erst bei Umschreibung von Teil 1 ( Brief) muss dann eingetragen werden. Für Reisen ins Ausland ist es besser, die Sachen gleich eintragen zu lassen.


    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Erst bei Umschreibung von Teil 1 ( Brief) muss dann eingetragen werden.

    Da gibt es anscheinend verschiedene Regelungen.

    Für manche Umbauten reicht das Papier vom TÜVmann und

    bei nächster Gelegenheit (Umschreibung/andere Änderungen)

    kann man es nachträglich in die Papiere eintragen lassen.
    Und bei manchen Sachen/Umbauten muss man es umgehend Nachtragen lassen.

    Welche Ansichtspunkte dabei nun eine Rolle spielen, weiß ich nicht.

    Verkehrsgefährdung???

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • Moin zusammen,


    meines Wissens gibt es, unabhängig jetzt von LuFe, ABE und Teilegutachten. Beides hat nachprüfbare Codes an den Teilen. Teile nach ABE können montiert werden, man muss lediglich die ABE mitführen. Beispiel Scheibenfolie. Beim Teilegutachten sind lediglich die Anbauteile geprüft, die fachgerechte Montage muss dann zwingend von einem Sachverständigen von TÜV oder vergleichbaren Organisationen abgenommen werden. Der Sachverständige prüft, ob die Teile für das Fahrzeug zugelassen sind und dessen Montage nach Vorgabe des Teilegutachtens. Darüber wird ein Bericht erstellt. Für Deutschland gilt die Regelung, dass es ausreicht diesen Bericht mitzuführen. Erst bei Umschreibung von Teil 1 ( Brief) muss dann eingetragen werden. Für Reisen ins Ausland ist es besser, die Sachen gleich eintragen zu lassen.


    Gruß Jerome

    Nein. Nicht ganz.

    Auf dem Bericht zur technischen Abnahme steht ein Datum mit dem Wortlaut „Berichtigung der Fzg.-Papiere bis…“.

    Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Prüfer schreibt „Berichtigung der Fzg.-Papiere bei nächster Befassung.“, das ist das was du meinst. Und das passiert schon bei Adresswechsel oder ählichem und nicht erst beim Befassen mit dem „Brief“, sondern schon bei Befassung mit den „Fzg.-Schein“.

    Vorsicht! Wenn das z.B. bei einer Adressänderung „vergessen“ wird, dann kann die Abnahme nichtig sein mit sämtlichen Konsequenzen, da die Eintragung nicht an geforderten Zeitpunkt geschehen. Hatte ich schon am Motorrad, aber wirklich bei der Adressänderung vergessen. Wurde daraufhin vom Amt belehrt und es wurde (kulanzhalber) noch eingetragen.

  • Siehe meinen Beitrag.

  • Jegliche Leistungsveränderung ist sicher sofort eintragungspflichtig.

    Ja. Leistung, Gewicht und Abgas.

    Wäre sonst Steuerhinterziehung. Deswegen „Sofortige Berichtigung der Fzg.-Papiere.“

    Sowas sollte aber eigentlich logisch sein, deswegen hab ich’s nicht extra erwähnt.

    Da würde dem Staat sonst ja was entgehen bzw. müsste er nachfordern.

    Versicherung benachrichtigen darf man auch nicht vergessen. Sowas nehmen die gerne zum „rauswinden“.

  • Ich habe kurz nach dem Kauf eine LuFe einbauen lassen, aber verpasst die eintragen zu lassen

    Habe gerade noch einmal das DEKRA-Schreiben der Änderungsabnahme nach §19(3) StZVO durchgelesen.

    Da steht folgender Satz:

    Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich.

    Daher hatte ich das nicht eintragen lassen, sondern nur das DEKRA-Abnahmeprotokoll mitgeführt.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Bei mir steht auch in der Abnahmebescheinigung : sofortige Eintragung nicht zwingend erforderlich, bei nächster Gelegenheit aber einzutragen.

    Bescheinigung ist bis zur Eintragung stets mitzuführen.

    Wenn ich also nicht umziehe oder eintragungspflichtige Änderungsabnahmen eintragen lasse, „ muss“ hier nichts gemacht werden.

    Bei meinem alten Womo war das über 19 Kahre bis zum Verkauf der Fall und nie hat irgendjemand nach dieser Bescheinigung gefragt ( auch nicht bei den 9 TÜV Terminen).

    Der neue Besitzer hat es dann gleich mit eintragen lassen. ( Abnahme aus 2000 und Verkauf / Ummeldung in 2019!!)

    Also alles kein Problem ( zumindest in Wuppertal/NRW)

    Martin

  • Hallo,

    was steht in der Einbauanleitung für die Luftfederung?

    Wie oben beschrieben steht in den Abnahme-Papiere, was?

    Dementsprechend ist vorzugehen!

    Außer ich lasse vom TÜV eine höheres Gewicht eintragen und möchte es doch nicht in den KFZ-Schein eintragen lassen.

    Gruß Rolf

    Gruß Rolf

  • Ich habe sie sofort bei der Dekra eintragen lassen.

    Die DEKRA (oder andere Prüfstelle) trägt nichts in die Papiere ein und darf das auch nicht.

    Einträge in die Papiere darf nur die zuständige Kfz-Zulassungsstelle.

    Die DEKRA (oder andere Prüfstelle) überprüfen nur den richtigen Anbau.

    Grüße Karl

    gesendet vom PC von Daheim

  • Hallo:

    Das Spiel mit dem miführen der Bescheinigung hat mir und dem Tüv Ärger gebracht:

    Ich hatte vom Wohnmobilhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für größere Reifen, die ich mir vom TÜV eintragen lassen wollte.

    Der zuständige Ing. sagte es reicht wenn ich diese Bescheinigung mitführe!!!

    Bei der nächsten HU sagte ich dem Prüfer, dass ich für die montierte Reifengröße eine Bescheinigung habe, worauf er: darum er antwortete, darum kümmern wir uns zum Schluß der HU: Er verweigerte mir die Plakette!!!! Weil ich nicht eingetragenen Reifen auf dem Womo hätte die er als nicht ING: nicht eintragen darf.Worauf es sehr lustig wurde zwischen den TÜV Stellen under Zentrale.........

    Die Zentrale hat sich zwar bei mir entschuldigt, ABER der Haufen sieht mich nie mehr.

    ES gibt freundlichere Prüfstellen.........

    So long KH