Und einen Zweirichtungszähler hast du automatisch, wenn du eine Pv-anlage auf dem Dach betreibst. Der zählt auch was du über das Balkon-Kraftwerk einspeist, und das zu den Vergütungen deiner bestehenden Anlage. Genau das ist aber nicht zulässig.
Genau das habe ich nicht (Zweirichtungszähler). Mein Stromzähler für das Haus weiß nix vom PV Strom. Der PV Zähler speist vor dem Hauszähler direkt ins Netz. Die Balkonanlage würde den Haus Zähler ggf rückwärts laufen lassen (wenn die Grundlast nicht da wäre).
Wie sonst könnte ich für gekauften Strom ca 35ct Brutto bezahlen müssen und für produzierten (Dachanlage) ca 60ct Netto bekommen und wie sollte die MwSt für den produzierten ermittelt werden können?
Als bleiben wir bei der Ausage, Vorsicht walten lassen ist immer gut 😉