Hauptuntersuchung (HU)

  • Hab ich selber noch nicht gemacht zu hinter fragen ob der Versicherungschutz noch greift ohne Stempel ,werde ich gleich morgen machen.Mir persönlich ist es wichtig das der Versicherungsschutz gewähr leistet ist wenn etwas passiert ,mit oder ohne Stempel

    Gruß Herbert

    :saint:

  • Hab ich selber noch nicht gemacht zu hinter fragen ob der Versicherungschutz noch greift ohne Stempel ,werde ich gleich morgen machen.Mir persönlich ist es wichtig das der Versicherungsschutz gewähr leistet ist wenn etwas passiert ,mit oder ohne Stempel

    Gruß Herbert

    Hallo,

    berichte bitte über das Ergebnis. Denn Versicherungen halten sich ja auch an die vorgegebenen gesetzlichen Prüfungen, also baust du einen Unfall ohne TÜV, fährst besoffen, oder oder, dann ist nichts mit Versicherungsschutz. Der Versicherer kann sich immer darauf berufen, dass du gegen Vorschriften verstoßen hast.

    Da aber jetzt die Gasprüfung wegen unklarer Vorschriften bzw. Messgeräten offiziell ausgesetzt ist, könnte das umgekehrt laufen. Du hast zwar eine Plakette, aber die Versicherung argumentiert, dass diese ja nichts wert ist aus den genannten Gründen. Egal wiie man es dreht und wendet, wer wird im Schadensfall auf die Kulanz der Versicherung an kommen und falls man sich da nicht einig wird auf die Meinung der Richter wenn es zu einer Klage kommt.

    Aber wie anfangs gesagt, bericht bitte über das Ergebnis mit dem Gespräch deiner Versicherung

    Gruß

    Frank

  • Hallo,

    hatte das Thema gar nicht so mitbekommen, gut hier immer wieder einmal so mitzulesen :)

    Aber es driftet wie so oft auch mal wieder in Grundsatzfragen ab, die eigentlich gar nicht diskutiert werden brauchen.

    Sicherheit geht immer vor, da sind wir uns doch alle einig. Und dafür sind wir letztlich auch immer selbst mit bzw. sogar ganz verantwortlich.

    Wie auch immer wir das erreichen, und was das kostet, da scheiden sich dann die Geister.

    Hier 2 Links, die ich gerade dazu gefunden habe, von GOK und Promobil. Google findet natürlich auch weitere...

    Es ist kein "Erheblicher Mangel" mehr, wenn der Nachweis fehlt, so die neue Richtlinie. Eine nachweislich nicht bestandene Prüfung wäre aber natürlich nach wie vor einer, so wie ich das verstehe. Es hängt also gerade nur am Nachweis bzw dessen Zuverlässlichkeit, da wird sich dann etwas ändern müssen.

    Zum Thema des TE, die Vorgehensweise der Prüforganisationen ist wohl nicht einheitlich. TÜV Süd z.B. besteht wohl nach wie vor auf der Prüfung (werde ich in Kürze auch selbst erfahren). Die Prüfung ist eigentlich nicht ausgesetzt, sondern lediglich deren Nachweisführung umstritten, und somit kein erheblicher Mangel mehr der zwingend zu einer Nachprüfung führen würde.

    Mal ehrlich, die Durchführung der Prüfung bisher (zumindest wie ich es erlebt habe) war oft so zwischen "gut gemeint" und "lächerlich" einzuordnen.

    Beim TÜV (da habe ich es noch nie gemachen, weil das hier bei mir früher gar nicht angeboten wurde) kann / darf das wohl nicht jeder, aber jede noch so kleine WoMo Klitsche bietet es an?? (sorry für den Ausdruck, geht mir nur um den Größenvergleich der Organisationen)

    Dass ein TÜV Prüfer, der Fahrzeuge aller Hersteller prüfen darf, nicht in der Lage ist, eine Gasprüfung durchzuführen, ist in meinen Augen einfach lächerlich. Oder hat sich das mittlerweile geändert?

    Hat schon einmal jemand erlebt, dass wirklich alle Teile der Anlage , also auch alle Leitungen/ Absperrblöcke/ Gaskasten usw. ordentlich geprüft wurden, wenigstens einer gründlichen Sichtprüfung unterzogen wurden? Ich jedenfalls nicht. Das ist in etwa so, als führe ich nur auf den Bremsenprüfstand und beurteile die Anlage ohne die Bremsleitungen , die Bremsschläuche, die Beläge oder die Bremsscheiben selbst anzusehen. Werte aufschreiben und fertig.

    Haupsache, es gibt schon ein Gas-Prüfheft, das jemand anderer erstellt hat...

    Meine Meinung jedenfalls, es geht viel zu viel darum, jemanden zu finden, der ggfs. verantwortlich ist, statt selbst ausgestattet mit dem nötigen Fachwissen diese Verantwortung zu übernehmen (oder warum können/dürfen das beim TÜV & Co so wenige?). Das führt in meinen Augen im allgemeinem leider nicht zu mehr Sicherheit, momentan vielleicht ja sogar eher zu eine allgemeinen Verunsicherung.

    Grüße

    Christian

    Für Eile fehlt mir die Zeit (Horst Evers) :wink

  • Hallo,

    also beim TÜV Rheinland erfolgt die Gas Prüfung nach der normalen Prüfung, also hat der Prüfer die Sichtprüfung unter dem Auto schon gemacht (sollten dort Gasleitungen verlegt sein) so wie er auch Bremsleitungen usw. begutachtet hat.

    Zuerst wird nach dem Datum am Flaschenanschluss geschaut, dann kommt die Dichtigkeitsprüfung bzw Druckverlustprüfung, er schaut aber vorher, ob alle Absperrhähne offen sind. Dann die Funktionsprüfung, Flamme bei Herd und Heizung müssen zu sehen sein, zum Schluss schaut er sich im Schrank noch den Kamin von der Heizung an der zum Dach führt ob der nicht irgendwie eingequetscht ist. Mehr wird nicht gemacht.

    Ob das jeder Prüfer beim TÜV machen darf weiß ich nicht, kann gut sein, dass eine Zusatzqualifikation erforderlich ist, nicht jeder Prüfer darf auch Gutachten bzw. Vollabnahmen erstellen. Da ich mir immer einen Termin hole, kann es gut sein, dass die mir den so geben, dass der entsprechende Prüfer das auch macht der es machen darf.

    Gruß

    Frank

  • Ein nicht vorhandener oder abgelaufener HU-Stempel ist doch noch lange kein Grund den Versicherungsschutz zu verweigern. Und das noch mit Alkohol am Steuer zu vergleichen:rolleyes:

    Versicherungsschutz besteht immer, allein wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war, kann die Versicherung dich in Regress ziehen, aber das geht auch mit gültigem HU-Stempel. Ein abgelaufener Stempel beschert euch bestenfalls einen Punkt oder ein paar -€ STrafe, nix weiter. Vorausgesetzt das Fahrzeug war verkehrssicher.

  • Hab mir heute meinen TÜV Stempel abgeholt,ohne Mängel .Jetzt darf ich wieder 2 Jahre ohne Sorge fahren.:klatschGasprüfung hab ich noch bis 2021.Nach frage an den Prüfer ob ich bei Fälligkeit der Prüfung diese hätte machen müssen ,ein klares Ja.Aber bitte nicht jetzt,diese Prüfung ist ausgesetzt.Wenn Tüvi mir aber keine Abnahme macht ,müßte ich vielleicht so lange suchen bis sich jemand findet der es macht.Würde mich Unmengen an Stunden kosten,und dann noch den Stress ,nichts für mich.

    Gruß Herbert

    :saint:

  • Dass die HU und die Gasprüfung voneinander abhängig gemacht wurden ist doch sowieso ein Witz.

    Üblicherweise ist es doch so dass das man am Strassenverkehr teilnimmt ODER seine Gasanlage in Betrieb hat.

    Ich bin froh darum, dass die Gasprüfung ausgesetzt ist. Da kann ich unser Womo in Ruhe fertig machen, zum TÜV bringen & mich dann um den Umbau der Gasanlage kümmern.

    Anderenfalls hätte ich die Gasprüfung vor dem Umbau der Gasanlage gebraucht, was totaler Schwachsinn gewesen wäre...

    Grüße,

    Sebastian

  • Üblicherweise ist es doch so dass das man am Strassenverkehr teilnimmt ODER seine Gasanlage in Betrieb hat.

    Dann bist Du noch nie im Winter gefahren. Die Fahrzeugheizung bekommt ein 6,5 m oder längeres Mobil bei zig Grad Minus den Wohnraum nicht warm.

    Zudem läuft bei uns der Kühlschrank auch während der Fahrt auf Gas. Somit bei uns nicht ODER sondern ein ganz klares UND

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Ein nicht vorhandener oder abgelaufener HU-Stempel ist doch noch lange kein Grund den Versicherungsschutz zu verweigern. Und das noch mit Alkohol am Steuer zu vergleichen:rolleyes:

    Versicherungsschutz besteht immer, allein wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich war, kann die Versicherung dich in Regress ziehen, aber das geht auch mit gültigem HU-Stempel. Ein abgelaufener Stempel beschert euch bestenfalls einen Punkt oder ein paar -€ STrafe, nix weiter. Vorausgesetzt das Fahrzeug war verkehrssicher.

    Hallo,

    kommt ganz darauf an, ich hatte mal einen PKW vor meiner Garage stehen, der war TÜV abgelaufen, aber angemeldet und verkehrssicher. War nur einen Monat drüber hätte also wahrscheinlich nicht mal Verwarnungsgeld gegeben bei einer Polizeikontrolle. Aber es passierte ein Unfall auf der Strasse, ein anderes Auto ist voll rein gekracht in mein Fahrzeug was wie gesagt vor der Garage stand auf Privatgrundstück. Mein Auto war Totalschaden, normalerweise gibt es dann von der gegnerischen Versicherung ja auch Nutzungsausfall. Hat die aber abgelehnt mit der Begründung, dass ich das Fahrzeug ohne TÜV hätte ja sowieso nicht nutzen dürfen.

    Der Rest wurde anstandslos bezahlt. Manchmal können Kleinigkeiten eine große Wirkung haben.

    Gruß

    Frank

  • Hab mit meiner Versicherung gesprochen,die Aussetzung der Gas Prüfung sagt nur aus das der TÜV ohne eine Gas Prüfung die Abnahme nicht verweigern darf.Die Versicherungen aber dürfen auf die Prüfung bestehen,da ansonsten Zahlungen für Schäden verweigert werden können.Aber es gibt auch Klauseln bei Versicherungen ( Krawag) die auch für Schäden die grob fahrlässig herbei geführt wurden Zahlen,muß aber im Kleingedruckten aufgeführt worden sein.Ansonsten ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert.Bei mir kommt auf jedenfall der Prüfstempel drauf.So,ich hau jetzt ab in den Urlaub :wink:wink:wink

    Gruß Herbert

    :saint:

  • Servus

    Da bei einem Schaden immer die Ursache, für die Begleichung, ausschlaggebend ist, kann sich die Versicherung nicht vor Schadensbehebung drücken, wenn die Ursache nachweislich nichts mit der Gasanlage zu tun hat.

    Hat mir mein Vertreter gesagt....

    Wenn die Gasanlage an einem Unfall relevant ist, wird auch eine gültige Gasprüfung nicht helfen, denn am Tag nach der Prüfung ist die Prüfstation aus dem Schneider.

    Außer man kann grobe Fahrlässigkeit bei der Abnahme nachweisen.

    Geht ned...gibts ned !!

  • Wenn die Gasanlage an einem Unfall relevant ist, wird auch eine gültige Gasprüfung nicht helfen, denn am Tag nach der Prüfung ist die Prüfstation aus dem Schneider.

    Außer man kann grobe Fahrlässigkeit bei der Abnahme nachweisen.

    Hallo,

    richtig, das ist immer eine Momentaufnahme, aber dennoch ist das versicherungstechnisch relevant und es geht nicht darum, ob die Prüforganisation Fehler gemacht hat oder nicht. Wenn dir die Bremsen versagen zwei Tage nach TÜV Abnahme, oder wie hier die Gasanlage das Problem sein sollte, dann kann es dennoch auf die vorhandene Prüfung ankommen, egal was schuld am Schaden war. Eine nicht vorhandene Prüfung wird dir negativ aus gelegt so nach dem Motto, ohne Prüfung hättest du gar nicht unterwegs sein dürfen also wäre nichts passiert.

    Du müsstest beweisen können, dass trotz nicht vorhandener Prüfungen die Sachen in Ordnung waren und die Prüfungen das sowieso nur hätten bestätigt. Aber das kannst du als Laie in der Praxis so gut wie gar nicht.

    Gruß

    Frank