Luftfederung

  • Moin,kümmer mich gerade ums Leerrohr ,kann mir einer sagen welchen Durchmesser das Rohr haben muß um die beiden Luftdruckschläuche unter zubringen.Da ich die Schläuche noch nicht hab ,kenn ich die Größe nicht.

    Gruß Herbert

    :saint:

  • Die Schläuche sind 6mm. Für die Verbindungen habe ich mir die Schnellkupplungen von Festool geholt. Etwas teurer, aber den billigen habe ich nicht getraut. Die teuersten Teile dabei waren die Rückschlagventile, die Du bei einer 2-Kreis ja benötigst.

    Wenn alles fertig ist, dann würde ich die Anlage einmal bis max. Druck hochfahren und mit einem Lecksuchspray möglichen Druckverlust an den Kupplungen prüfen.

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Hallo Zusammen,

    in meinem gebraucht gekaufte Rapido 666 (Bj 8/18) ist bereits eine 2-Kreis 8" GS-Anlage verbaut.

    Bereifung ist 235/60R17 auf Borbet Alu

    Mit welchen Druck fahrt Ihr bei normaler Last bzw. Beladung?

    Ich habe keine Idee ob ich mit 0,5 bar oder im Extrem mit 4-5 bar unterwegs sein soll.

    Im Moment bin ich auf etwa 2 bar auf der Straße.

    Jedoch fehlt mir noch die praktische Erfahrung.

    Eure Erfahrung würde mich da schon interessieren.

  • Muss nicht irgendwo im Fahrzeug deutlich sichtbar ein Aufkleber bzgl. des Betriebsdruckes sein?

    Bei meiner war das so zur Eintragung vorgeschrieben...

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Habe ich noch nichts gesehen bzw. gefunden
    Ich weiß jedoch nicht wie/wo die Anlage eingebaut wurde.
    Der Vorbesitzer war wohl ein Autohändler

  • 0,5 Bar dürfte unterhalb des Minimaldrucks liegen.

    Bei mir ist 1 Bar vorgeschrieben.

    Der Höchstdruck liegt bei 7 bar...bei mir für das Fahren im Schrittempo.

    Anlage bestimmen und dann die Manuals dafür besorgen. Das sollte der Weg sein.

    Und dann hilft nur selber probieren wie hart oder weich man möchte.

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

    "Was meinem Gaumen schmeckt, dass schmeckt auch deiner Lampe"

    Diesel - Kraft durch Feinstaub :klatsch Fridays 4 Hubraum!!

    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink

  • Bei SMV ist auch 1 Bar mindestdruck angegeben.

    Im Regelfall fahren wir 1,5 bar , voll ausgerüstet mit Roller und Boot 2,5 Bar.

    Ein tip noch ! Such dir im fahrversuch ein Druck als Standard Druck aus 1-2,5 bar , dann deine Scheinwerfer höhenverstellung auf 1 stellen und die Einstellung korrigieren.
    So kannst du zukünftig je nachdem wie viel Druck du fährst die Scheinwerfer besser Verstellen.

    Ich habe das so .

    Keine Ahnung von Nüscht :klatsch

  • nimm ein Wellrohr zw.15-20mm, gibt es in jedem Baumarkt.

    nimm mind. 20 mm. Bei 16 mm ist das eine Quälerei.

    https://www.obi.de/flexrohre/panz…-25-m/p/9774506

    https://www.obi.de/flexrohre/isol…-25-m/p/7550155

    https://www.obi.de/flexrohre/isol…-10-m/p/7539869

    Du brauchst jedoch nur max. 4-6 m. Deshalb, wenn Du das sonst nicht mehr brauchst, gehe zu einem Elektriker und hole Dir einen Rest bzw. Meterware. Kosten meistens : Kaffeekasse

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Ein Hinweis:

    Bei meinem TEC wurde vor Auslieferung vom Händler im März 2013 eine 2-Kreis-8"-Anlage von Goldschmitt eingebaut.

    Bei der periodischen TÜV-Untersuchung im April 2020 hat mir der Prüfer eröffnet, dass die Anlage eine TÜV-Abnahme und Eintrag im Fahrzeugschein benötigt, auch wenn keine Achslasterhöhung erfolgt. Auf mein ungläubiges Erstaunen hat er mir eine entsprechende Forderung in den der Anlage beigefügten Unterlagen von Goldschmitt gezeigt.

    Die TÜV-Abnahme wurde vom Prüfer gegen Kosten von ca. 70,- durchgeführt (ansonsten keine TÜV-Plakette). Eintrag in die Fahrzeugpapiere steht wegen Corona noch aus.

    Wenn ich den vorzunehmenden Eintrag richtig verstehe, darf ich keine Leichtmetallfelgen verwenden (Eintrag zu Pkt 15.2), was ohne die Zusatzluftfeder wahlweise möglich war.

    Mein Pech war, dass dieser TÜV-Prüfer ein versierter Wohnmobil-Prüfer war; bei den vorherigen Prüfungen war die fehlende Abnahme und der fehlende Eintrag übersehen worden.

    Gruß, Bernd

  • Wenn ich den vorzunehmenden Eintrag richtig verstehe, darf ich keine Leichtmetallfelgen verwenden (Eintrag zu Pkt 15.2), was ohne die Zusatzluftfeder wahlweise möglich war.

    o. T. : waren da LM-Felgen mit anderer Einpresstiefe eingetragen ? Oder wurde die Achslast erhöht ?

    Zum Thema Eintragung : Wenn sich kein Gewicht geändert hat, müsste im TÜV Bericht etwas von "bei nächster Gelegenheit" o.ä. stehen. Somit keine Eile. Sonst steht dort "unverzüglich".

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Mein Pech war, dass dieser TÜV-Prüfer ein versierter Wohnmobil-Prüfer war; bei den vorherigen Prüfungen war die fehlende Abnahme und der fehlende Eintrag übersehen worden.

    Gruß, Bernd

    Hallo Bernd,

    ob das unbedingt Pech war, weiß man letztendlich nicht so genau. Im Falle eines Unfalls hätte es womöglich Ärger gegeben.

    Ich habe die gleiche Anlage bei uns eingebaut und auch direkt eintragen lassen. 3 Jahre später haben wir dann die Hinterachslast auf 2240 Kg erhöhen lassen, ohne das Gesamtgewicht zu verändern. Wir sind bis jetzt bei Stahlfelgen geblieben und es wird auch in Zukunft so sein. Du fährst ja auch noch auf Stahlfelgen, wenn ich Dich richtig verstanden habe.

    Aber es ist schon ärgerlich, wenn die TÜV - Abnahme nicht so klappt wie vorgesehen, ich hätte mich im ersten Moment auch aufgeregt.

    Das wirklich ärgerliche ist, das der Händler den Eintrag nicht gemacht hat, das hätte Dir 70,00 Euro und erhöhten Puls erspart.

    Viele Grüße

    Jörg

    Jedem das seine....

  • Hallo Bernd,

    Ja tatsächlich Pech, mein Dekra Prüfer der die Abnahme ( bei nagelneuem Mobil )der SMV 8 Zoll Anlage gemacht und dokumentiert hat ( übrigens mit 100kg höherer zulässiger Achslast hinten durch die Luftfedern , steht wohl so in dem Eintragungs Gutachten des Herstellers ) hat in den Prüfbericht aufgenommen:

    Eintragung kann bei späterem Termin beim STVA vorgenommen werden.


    Da habe ich wohl Glück gehabt .:wink:wink:wink

    Übrigens habe ich ab Werk auch Alu Felgen drauf,

    Die bei Auslastung ( nach Eintragung) nicht mehr die ausreichende Traglast hätten.

    Daher werde ich wohl auch künftig, solange es gutgeht, die Eintragung der Auflastung in den Papieren “ vergessen“.

    Denn garantiert kommt dann bei meinem Glück wieder irgendein speziell geschulter Mitarbeiter der Trachtengruppe bei einer Kontrolle auf die dann „ unzulässige Felgenkombi“ und legt mir im Extremfall die ganze Fuhre dann im ungünstigen Fall vor Ort still :(:wink:wink

    Ich will und werde die 100 kg mehr auf der Hinterachse gar nicht nutzen und empfinde die „ Erhöhung“ dadurch eher als Last , denn als positives Merkmal.

    Und dafür auf dicke , hässliche und schwerere Stahlräder umzurüsten, macht schon gar keinen Sinn.

    Also alles nicht so wirklich einfach.

    Aber den Gewinn an Sicherheit und Fahrstsbilität möchte ich nicht mehr missen.

    :thumbup::thumbup:

    Martin

  • Dann ruf bei GS an. Wenn ich so Sachen lese wie „0,5bar DÜRFTE unterhalb des Minimaldrucks liegen“, dann ist das nicht aussagekräftig. Bei mir z.B., allerdings 6“ Bälge, darf ich 0,5bar fahren.
    Wenn dann die Min-und Maxwerte hast musst es halt ausprobieren und der dementsprechenden Beladung anpassen. Ich darf 0,5-2,75bar im Fahrbetrieb und bis zu 6bar beim Rangieren. Leer hab ich so 1-1,5 bar drin und beladen 2-2,5bar. Hab die Scheinwerfer bei 1,5bar eingestellt, da sich ab da die Höhe hinten nicht mehr nach oben ändert, nach unten kann ich ja mit der LWR regulieren.

  • Bezgl. Eintragung:

    Habe mir ja letztes Jahr eine Kuhn LF mit Teilegutachten und Zulassung für mein Womo montiert.

    Damit bin ich zum TÜV Nord und habe diese abnehmen lassen. Das lag auch etwa bei 70,00.

    Auch hier: Eintragung kann, muss aber nicht sofort erfolgen. Allerdings habe ich die Abnahmedokumente bei mir zu führen.

    Die Eintragung erfolgt erst bei Eigentumswechsel.

    Aber vielleicht ist das ja bundeslandabhängig. Ich war in S-H damit.

    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • @ Paul (TEC, hallo Kollege),

    die bisherige Eintragung bei 15.2 lautet: "6JX15, ET68 STAHL WW.LM"

    Warum ich jetzt keine LM-Felgen mehr fahren darf, kann ich nur vermuten (eventuell andere Felgenbreite der LM, die mit den Luftbälgen kollidieren könnten, wobei es bei LM-Felgen sicherlich unterschiedliche Ausführungen gibt).

    Jedenfalls habe ich "Glück" gehabt, da in der Sonderedition meines Fahrzeugs LM-Felgen vorgesehen waren, die ich gegen einen Preisnachlass "wegverhandelt" habe (hatte zu Stahlfelgen größeres Vertrauen wegen meines Heckträgers mit Motorrad).

    Der Nachtrag der Papiere kann tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (TÜV-Bericht ist mitzuführen).

    Meine Rahmenverstärkung und AHK mit Heckträgeranbindung haben eine EU-Zulassung und brauchen beim TÜV nicht vorgeführt zu werden. Dass diese vergleichsweise simple und sicherlich tausende mal verbaute Zusatzluftfeder vorgeführt werden muss, ist aus meine Sicht nicht gerade verständlich (jaja, Veränderungen am Fahrwerk!).

    Gruß Bernd

  • Lasst es eintragen. Kann einem im Ausland viel Ärger ersparen, egal ob EU. Hatte gleiches Thema mal bei einem Motorradlenker, alles TÜV-konform mit Abnahmedokumenten mit Bemerkung „Eintragung bei der nächsten Befassung mit den Dokumenten“, sprich Umzug, Verkauf o.ä.. Meine Name stand mit der gleichen Adresse im Schein wie auf den Abnahmedokumenten. Das hat den Polizist in Österreich nicht interessiert, wollte das Ding still legen und mir viel Kohle abnehmen. Erst ein ältere Polizist hat das dann eingesehen und mich weiterfahren lassen mit der Bemerkung, dass ich das gefälligst Eintragen lassen soll wenn ich nochmal kommen möchte.

    Seitdem wird alles eingetragen.

  • Zwei Anmerkungen zu den Beiträgen von Bernd LLT.

    Beim Einbau von ZLF an neuen Fahrzeugen haben die Händler so ihre Probleme mit der Eintragung der Nachrüstung. Bei meinem LMCT683G mußte die Abnahme bzw. Eintragung in die Papiere selbst durchführen. Eigentlich sollte die Vorgangsweise bezüglich die Abnahme bzw. Eintragung bekannt sein.

    Der Eintrag unter 15.2 bezieht sich auf die Wahlmöglichkeit zwischen Stahl und Alufelgen.

    Gruß
    Edgar

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