Hallo,
ich habe grad das Vergnügen mich mit einem Hagelschaden an meinem eineinhalb Jahre alten Wohnmobil beschäftigen zu müssen.
Das Womo ist über die Accura bei der Balser Versicherung versichert, zu einem sehr günstigen Tarif.
Nun darf ich die Kehrseite der günstigen Versicherung auskosten.
Es ist bei Elementarschäden eine Selbstbeteiligung von € 1500,-vereinbart, der Hagelschaden beläuft sich laut Gutachten auf € 4359,35. Die Basler Versicherung gibt sich aber großzügig: Wird die Reparatur nach dem Durabed- Verfahren durchgeführt verzichtet die Versicherung auf den Abzug der Selbstbeteiligung ! Sie vergütet pro qm zu reparierender Dachfläche € 202,-. Ich habe das Gutachten an die Fa. Frank Gerardy in Polch gemailt und ein Angebot für die Instandsetzung bekommen : € 3312,96 inkl. MWSt., das heißt pro qm € 345,10. Es gibt in Deutschland nur zwei Firmen die das Durabedverfahren anbieten, es findet kein Wettbewerb statt. Ich soll also € 1373,76 selbst bezahlen, wäre die beschädigte Dachfläche größer würden sehr schnell € 1500,-, also die vereinbarte Selbstbeteiligung, nicht reichen. Dazu muß ich das Wohnmobil nach Polch bringen, immerhin 590 Kilometer, dann mit dem Zug nach Hause fahren und ein paar Tage später wieder hin, kostet ungefähr € 250,-, ich bin mit dem Tarifrechner der Bahn im Internet nicht klargekommen, es gäbe schon günstigere Tarife. Ferner müßte ich für die knapp 1200 Kilometer mit dem Wohnmobil noch mit ca. 200 Euro Spritkosten rechnen.
Ich habe nun der Versicherung das Angebot der Fa. Gerardy geschickt und gebeten, die Kosten für die Reparatur in einer dem Kostenvoranschlag entsprechenden Höhe zu übernehmen da die angesprochenen € 202,- pro qm absolut unrealistisch seien, schließlich sei ich als Versicherungsnehmer meiner Schadenminderungspflicht in vollstem Umfang nachgekommen. Die Versicherung spart sich immerhin eine nicht unerhebliche Summe gegenüber dem DEKRA Gutachten.
Ich bin gespannt was dabei rauskommt, viel Hoffnung mache ich mir nicht.
Ich habe mit dem DEKRA Gutachter über das Thema gesprochen, er meint, die Aussage zum Verzicht auf den Abzug der Selbstbeteiligung und gleichzeitig angebotenem Abrechnungsmodus wie oben beschrieben sei irgendwie sittenwidrig.
Gruß aus Oberbayern
Franz