Hagelschaden

  • Hallo


    Ich habe bei meinem Knaus-Box Star (Fiat-Ducato) einen Hagelschaden, in dem Gutachten ist ein Stundensatz angegeben 72.- €,


    bei meinem zweitwagen ein Fiat Sicento hatte ich ebenso einen Hagelschaden,


    in dem Gutachten ein Stundensatz 82.- €,


    Die Erklärung des Gutachters der Knaus ist als Wohnmobil und da sind die Stundensätze vorgegeben und niedriger.


    Aus dem Gutachten geht hervor, wie hoch die Summe ist die ich von der
    Versicherung erstattet bekomme (ohne MWST), wenn ich den Schaden beheben
    lasse bekomme ich auch die MWST.


    das Womo ist 4 Jahre alt, 52 ' km, das Dach hat Hagelschaden, ebenfalls
    Motorhaube und Kunststoffschürze, auf dem Dach befindet sich,
    Automatische Sat-Antenne, Solarzelle, 2 stck. Dachdurchführungen, 3
    Dachfenster (defekt), Rückfahrkamera, der Erstattungsbetrag netto
    2989,21 €


    der Sicento ist 11 Jahre alt, 53' km, das Dach und die Motorhaube haben Hagelschaden, Erstattungsbetrag netto 716,64 €


    das verhältnis stimmt doch nicht?


    Danke


    Gruß Steinbock

  • was willst du erreichen? habe dir ja schon an anderer Stelle geantwortet. Ist das ein Kastenwagen? Auf den Bildern kann ich eigentlich nur Wasser und unsaubere Aufbauten erkennen.

    Gruß Franz

  • hallo
    warst du bei einen gutachter deiner versicherung? wenn ja würde ich ml zu einen freien gutachter fahren,da sollen ganz schöne unterschiede sein.franz muss ich mit deiner aussage volkommen recht geben,sieht wirklich sehr stümperhaft aus die ganze abdichterei evtl. daher der geringe betrag.
    mfg
    thorsten

  • hallo steinbock;
    wollte dir per PN einen gutachter speziell für womos nennen, geht leider nicht da ich nicht zu deinen freunden gehöre!! so isses halt
    und tschüß

  • Bei solchen Abdichtungen hätte ich als Gutachter Schmerzensgeld verlangt!

    Das war sicherlich auch ein Grund für die kleine Rate!

    Gerd

  • sehe ich genauso!

    bei der unsachgemäßen abdichtung würde ich als gutachter schon mal 50 % abziehen.

    Ich finde das das verhälltniss passt.

    nicht bös gemeint sieht nur zum smilie_iek: aus.

    mfg

  • sieht wirklich sehr stümperhaft aus die ganze abdichterei evtl. daher der geringe betrag.

    Ich finde, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

  • Der Gutachter beurteilt den Hagelschaden und nicht die stümperhafte Arbeit beim Abdichten.
    Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

  • Hallo,

    die Abdichtungen der Einbauten im Dach interessieren den Gutachter nur, wenn zur Instandsetzung alle Teile ausgebaut werden müssen.

    Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Hagelschaden an einem Wohnmobil-Kastenwagen zu beseitigen.

    1. Alle Dachaufbauten demontieren, komplettes Dach Spachteln und Lackieren. => Starker Hagelschaden
    2. Alle Dachaufbauten belassen wo sie sind und mit Klebemethode von aussen die Dellen ziehen. => leichter Hagelschaden
    3. Alle Dachaufbauten demontieren => siehe Pos. 1, und alle Dachverkleidungen und Innenausbauten entsprechend demontieren, um von innen die Dellen vor zu drücken. => sehr starker Hagelschaden.

    Bei einem Hagelschaden handelt es sich um einen Kaskoschaden. Bei Kaskoschäden ist die Versicherung weisungsbefugt!!
    D.h. die Versicherung bestimmt in jedem Fall den Gutachter.

    Der Geschädigte kann jedoch auf eigene Kosten einen freien Gutachter beauftragen, jedoch muss beachtet werden, die Kosten für das Gutachten werden zu 99% nicht von den Kaskoversicherung getragen und der Auftraggeber bleibt auf diesen Kosten sitzen. Desweiteren wird meist von den Versicherungen das Fremdgutachten nicht anerkannt. Ausser die Versicherung gibt die Auftragserteilung für ein Gutachten frei, d.h. der Kunde soll sich ein Gutachter seiner Wahl suchen, was im Kaskofall jedoch äußerts selten vorkommt.

    P.S. Auch mit einem geschulten Auge ist bei den eingestellten Bildern mit Wasser auf dem Fahrzeug kein Hagelschaden erkennbar.
    Die Abdichtungen am Dach würden jedoch bei Demontage der Dachaufbauten einen gewissen Abzug hervorrufen.

    Die Unverhältnismäßigkeit zum PKW kann z.B. aus einem anderen Instandsetzungsweg hervorgerufen werden.
    Auch die Std.-Sätze sind in der Tat bei Nutz- und Wohnfahrzeugen geringer als im PKW-Bereich.

    Auch zu Beachten, wenn der mittlere Stundenverrechnungsatz angegeben wurde und das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt instandgesetzt wird, so wird von den Versicherung der Std.-Verrechnungssatz der jeweiligen Werksatt akzeptiert. Ausser man hat einen Versicherungsvertrag der die Reparatur in einer Partnerwerksatt vorschreibt.

    Wenn man sich jedoch auszahlen lassen möchte wird nach dem mittleren Std.-Verrechnungsatz Abgerechnet. Jedoch wird die MwSt. in Abzug gebracht.

  • Ich denke dass die Rep. Summe angemessen ist.

    Wie auf den Bildern gut zu erkennen ist, ist dass Dach durch die Aufbauten schon zerstört worden.

    Wenn es der Gutachter nun richtig nimmt, ist also praktisch ja schon ein Vorschaden vorhanden.
    Deshalb fallen die errechnenten Kosten warscheinlich geringer als üblich aus.

    Da recht wenig von dem Hagelschaden zu sehen ist und Du in Anbetracht der sonstigen Aufbauten auf dem Dach nicht pingelig zu sein scheinst, gehe ich davon aus dass Du die Versicherungssumme abkassieren möchtest .

    Ich könnte wetten dass hier überhaupt kein Interesse an einer Rep. besteht.

    Deshalb ist die errechete Versicherungssumme doch ganz ok, oder nicht ?

    Grüße

  • hallo, so mal als anhaltspunkt;
    mein 230 war 2,23 meter breit und der wohnraum 4. 00 meter lang plus 1,0 meter schaden an der rückwand. ergibt ca. 11 quadratmeter. das gutachten war inc. märchensteuer 5300,-- euro
    mfg KH

  • @klinge:
    Sehr sachlicher fundierter Kommentar. Alles logisch nachvollziehbar.
    Ergänze doch mal Dein Profil; was machst Du beruflich ;) ?
    Gruß HolgerNW

  • hallo, so mal als anhaltspunkt;
    mein 230 war 2,23 meter breit und der wohnraum 4. 00 meter lang plus 1,0 meter schaden an der rückwand. ergibt ca. 11 quadratmeter. das gutachten war inc. märchensteuer 5300,-- euro
    mfg KH

    Bei meiner immer so hochgelobten RMV / Kravag gäbe es für die 11 qm nur 2222 Euro. :thumbdown:

    Gruß Hans

    Grüße aus dem Lipperland :wink

    Hans

  • @ Adriatwin

    könne jetzt antworten "bin persönlich befangen", oder aber "glernt isch halt glernt" ;)

  • Also, Hagelschaden auf dem Dach ginge mir sowas von .....ab. Schaue ja auch jeden Tag drauf!

    Ein ordentliches Handgeld von der Versicherung für einen schönen Urlaub und gut isses. Odr?

    Gruß Gerd

  • Also, Hagelschaden auf dem Dach ginge mir sowas von .....ab. Schaue ja auch jeden Tag drauf!

    Ein ordentliches Handgeld von der Versicherung für einen schönen Urlaub und gut isses. Odr?

    Gruß Gerd

    Aber wenn der nächste Hagelschaden eintritt, gib es ein echtes, richtig grosses Problem.
    Gruß HolgerNW

  • @ Adriatwin

    könne jetzt antworten "bin persönlich befangen", oder aber "glernt isch halt glernt" ;)

    O. k.
    War ja klar; so kann sich nur jemand einlassen, der weiß, wovon er schreibt :)
    Gruß HolgerNW

  • Hallo hierher,

    da wollte doch "steinbock" nur mal eben ganz normal hier was anfragen und hat eine Problemstellung geschildert.
    Puhhhhh und dann sowas:

    1) ... sieht sehr stümperhaft aus die ganze abdichterei...
    2) ... Versicherungssumme abkassieren...
    3) ... Du in Anbetracht der sonstigen Aufbauten auf dem Dach nicht pingelig zu sein scheinst...
    4) ... Bei solchen Abdichtungen hätte ich als Gutachter Schmerzensgeld verlangt!...
    5) ...bei der unsachgemäßen abdichtung würde ich als gutachter schon mal 50 % abziehen

    da muß man sich ja wirklich überlegen, ob man sich noch trauen kann eine Frage im Forum zu stellen, wenn man gleich so platt gemacht wird!


    Recht herzlichen Dank für den informativen Beitrag von "klinge" (das hab ich mir gleich rauskopiert)!

    Freundlichen Gruß in die Runde


    .

  • hallo gerd und hans;
    so wirds gemacht, doch leider gibt es bei 200 euro pro quadratmeter (rmv) nur einen kleinen urlaub.
    der hagelschaden wird dann mit gutachten ins ausland verkauft. der käufer kann das gutachten dort beim import brauchen. so hat jeder was davon.
    das neue wird dann dort versichert wo man über gutachterbasis abrechnen kann, für denn fall eines hagelschadens.
    einen Hagelfreien tag wüscht KH