Umrüstung auf grössere Reifen

  • Hallo,
    ich möchte beim nächsten Reifenwechsel von den bisher - auf 6,5J x 16H" LM-Felgen - montierten 215/75R16C 113/111Q auf 225/75 R116 C118/116FR tauschen. Wer hat Erfahrung, ob das geht und vom TÜV abgenommen wird?
    Gruß
    Wolf-Peter

  • Hallo,
    ich möchte beim nächsten Reifenwechsel von den bisher - auf 6,5J x 16H" LM-Felgen - montierten 215/75R16C 113/111Q auf 225/75 R116 C118/116FR tauschen. Wer hat Erfahrung, ob das geht und vom TÜV abgenommen wird?
    Gruß
    Wolf-Peter

    hallo,

    war vorgestern bei unsere kleine TÜV Niederlassung wegen der gleichen Anfrage, nur von 15 " Reifen.( von 215 auf 225 )
    Der Prüfer hat ein Buch gesucht und es ging um die Tachoabweichung, in meinem Fall waren es 2,1 %, aber max 2% sind erlaubt...
    Der Prüfer konnte mir keine Zusage geben und bat mich seinen Vorgesetzter im Prüfzentrum zu befragen, die hätten mehr Erfahrung...
    Auf jeden Fall ist aber eine Eintragung erforderlich...

    zur Info,

    gary

  • hallo Wopen,

    ich habe bei mir auf der seite von den gewerblichen forumsmitgliedern einen link eingestellt, bei dem du deine geschwindigkeitsänderung bei allen verschiedenen reifengrößen leicht selbst berechnen kannst!
    bei deiner gewünschten umbereifung änderst sie sich um 2,07%!
    wenn es kein gutachten gibt, wird es höchst wahrscheinlich nicht eingetragen!
    ev. kann du über einen geschindigkeitsfahrtest mit navi den prüfer überzeugen das dein tache noch super in der toleranz liegt!
    so machen wir es zumindest bei so geringen änderungen!

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

  • Hallo Gary,

    ich habe bei Fiat nachgefragt. Antwort:

    Die Reifengröße 225/70R15C ist bereits Bestandteil der Fahrzeug Betriebserlaubnis. Ein Eintrag in die Papiere ist nicht erforderlich. Der Nachweis der richtigen Reifengröße ist nicht Aufgabe des Besitzers sondern der Nachweis über eine falsche Größe des Prüfers oder der Polizei oder oder usw.
    Meine Anfrage betraf Dethleffs auf Fiat Ducato Basis ab Mod 2007 MJ 160.

    Mehr gibt es nicht, wenn Fiat diese größe Homologiert hat geht ist es gut und der TÜV ist außen vor.

    Ich habe dreimal nachgefragt und die arme Frau von Fiat ziemlich strapaziert.

    Noch ein kleiner Hinweis: Betr Winterreifenkennung, allein das M+S Symbol genügt in Europa zur Kennzeichnung als Winterreifen. Der Berg mit Schneeflocke ist nur in Americka Vorschrift da dort mit M+S zuviel Blödsinn gemacht wurde.

    Viele Grüße

    Matthias

  • hallo m.witt,

    zum einen hat er ja einen 244 ducato und da ist diese größe überhaupt nicht freigegeben ab werk, schonmal garnicht bei der 16 zoll bereifung!
    beim x250 mit der 15 zoll bereifung stimmt das, aber auch nur bei den ducatos mit baujahr ab modelljahr 2008, also gebaut nach den werksferien 2007!
    da sind die 225/70/15 von fiat schon im coc mit aufgenommen, kann ja jeder bei sich selbst im coc nachlesen da esin einzelfällen schon etwas früher mit drinnen steht!

    übrigens ist die beweispflicht genau anderesherum, der fahrer muß beweisen können das das so okay ist, sonst zählt es als nicht i.o.!
    da auch wenn was erlaubt ist und es aber in die papiere eingetragen gehört, es aber nicht in die papiere eingetragen worden ist, ist es so als ob es nicht i.o. ist!

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

  • Hallo,

    Dein Fzg. ist der X2/50 ...
    mein Chassis ist ein 230er und in den KFZ Schein steht 205 oder 215...
    Aber aus andere Foren lese ich dass z.B. der Prüfer den Abstand zur Karrosserie beim Lenkeinschlag prüft..weiter nichts. Also kommt es auf der Prüfstelle an.
    Dumm gelaufen ist wenn man die Reifen erworben hat und dann der Prüfer ablehnt...
    Aber wie bei meinem Prüfer am letzten Montag: der war sich auch nicht sicher...

    Gruss,

    gary

  • Hallo Gary,

    hab auf meinem 244er die 225/70R15 ohne Probleme vom TÜV eingetragen bekommen. Ich habe die Umrüstung mit höherer Tragfähikeit begründet.
    Geprüft wurde ob der Tacho nicht nachgeht (Messung beim Boschdienst), und ob die Reifen hinten an den Stoßdämpfern freigängig sind.
    Mehr nicht.

    Micha

  • Hallo,

    sorry Typ 244 hatte ich nicht gesehen.
    Jetzt zu der Beweispflicht, nach der neuen Rechtslage ist es so das der der es wissen will schauen muss wo er die Daten herbekommt. Konnte ich auch nicht glauben (gut deutsch halt) ist aber so.
    Bei unseren Neuwagen wird grundsätzlich nur eine (meisten die kleinste Reifengröße eingetragen) Das bedeutet zb 205/5516 eingetragen und montiert 225/45 17.
    Das mitführen der COC ist nicht Pflicht und bei meinem Duc steht in der Detleffs COC nur 215
    Der TÜV-Mann sagte mir mein Schein ist nicht wichtig er hat alles im Computer :)

    Gruß

    Matthias

  • hallo,

    das mit der beweispflicht ist leider eine sache die recht mißverständlich für die kunden ausgelegt ist.

    der tüv oder die polizei muß erstmal beweisen das die reifengröße nicht gefahren werden darf, ja im grunde genommen schon ( zumindest in deutschland ), jetzt kommt es, aber als beweis langt erstmal die grunddaten der reifenfreigabe des herstellers, also alles was in der fahrzeug abe hinterlegt ist ( was man auch im coc lesen kann )!
    so, steht jetzt die reifengröße nicht mit drinnen, was dann ja so wäre, jetzt ist der beweis schon vorhanden und jetzt muß der fahrer oder halter beweisen das die reifengröße freigegeben ist!

    also alles wie gehabt, wenn eine reifengröße nicht im coc hinterlegt ist, muß man selbst den beweis antreten, dafür braucht man halt ein gutachten, eine abe oder eine unbedenklichkeitsbescheinigung!

    das mitführen der coc ist nicht pflicht, auch richtig, aber was nutzt einem das wenn man wer weiß wo und wann wielange diskutiert, bis alles hoffentlich geklärt wird.
    darum empfehle ich immer, entweder eine kopie des alten kfz-briefes oder eine kopie des coc mitzuführen und schon kann man auch im ausland alles gut belegen oder beweisen soweit es einem selbst möglich ist!

    zu der eingetragenen reifengröße im fahrzeugschein ( zulassungsbescheinigung ), es muß nicht immer die ev.mögliche kleinste reifengröße eingetragen sein, sonder einfach nur eine mögliche reifengröße aus der fahrzeugserie für dieses modell!
    soll heißen, das es ev. auch sein kann, das die eingetragene reifengröße genau auf eurem womo oder pkw, egal was, garnicht gefahren werden darf lt. dem fahrzeughersteller oder dem eintrag in dem coc!

    siehe auch als kleine erläuterung hier!

    http://www.adac.de/images/Reifenk…tcm8-222357.pdf

    aus dem grund auch die aussage vom tüv, der schein ist nicht wichtig was ja so stimmt ( warum auch, wasa da drinnen steht muß ja garnicht stimmen für genau dieses fahrzeug), sondern, er hat es im computer ( klar, da sind ja wie geschrieben die fahrzeuggrunddaten aus der abe wie auch im coc hinterlegt ). also die aussage des tüv prüfers war korrekt!

    jetzt kann man sagen oder besser muß man eigentlich sagen, was für ein schwachsinn, stimmt geb ich euch recht, aber damit ärgern wir uns tag täglich rum und ich hätte das auch lieber eindeutiger oder leichter verständlich für jeden wie es halt früher war!!!
    früher war alles besser ( einfacher ) was nicht in dem kfz-schein steht darf ich nicht fahren bis ich es eingetragen bekommen habe!

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

  • Hallo Robert,

    stimmt früher war es einfacher. Wenn ich jetzt noch bedenke das die COC von Dethleffs nicht mit der von Fiat übereinstimmt

    kann man sowieso den Glauben und den Überblick verlieren. Ich nehme das Schreiben von Dir (Fiat Prof.) in Folie eingeschweißt mit.

    Sieht auch gut aus und in Verbindung mit der Fiat-Mail echt Profimäßig ;)


    Gruß Matthias

  • Guten Tag, Wolf-Peter,
    ich habe dieses Frühjahr auf 16er Ronal Alufelgen umgerüstet. Eingetragen wurden mir 215er Räder, für die Felgen sind jedoch 225er auch freigegeben.
    Ich antworte aber nicht wegen der verwaltungstechnischen Spitzfindigkeiten - da bist Du bei den anderen hier besser aufgehoben.
    Ich hatte das Problem, dass die Räder bei starkem Einschlag an der Aussenseite der Radkästen schliffen, was durch einbördeln aber behoben wurde.
    Jetzt könnte ich mir - ganz laienhaft - vorstellen, dass bei noch breiteren Reifen das Problem verstärkt auftritt.
    Mit den besten Grüßen aus dem Ries
    Günther

  • Hiermit bestätigen wir als Hersteller der Stufe 2, dass bei dem Wohnmobil mit der Fahrzeugidentnummer ZFA 250xxxxxxxxxxx zu der Bereifung 215/70R15C, LI 109 / 107Q auch wahlweise die Bereifung 225/70R15C, LI 112 / 110 Q möglich und vom Basisfahrzeughersteller mit der ABE L 778 genehmigt ist. ( Soweit für einen Dethleffs Globebus T2)

    In den Fahrzeugschein braucht nichts eingetragen werde:

    Bei neuen Fahrzeugscheinen auf der Rückseite den Hinweis zu Feld (15.1 bis 15.3):

    Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- und Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich.


    Ich denke, damit ist alles gesagt.

    Keine Eintragung beim TÜV!

    Gruß

    jogsa

  • hallo,

    da kann ja jeder für sich selbst nachschauen, im COC stehen alle vom hersteller seines womos freigegebenen reifengrößen drinnen, das hatten wir ja schon ettliche male erläutert, die, die dort nicht drinnen stehen muß man belegen, entweder mit einer eintragung oder aber einer sonstigen, gültigen bescheinigung!

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen