Mein WOMO übersieht jetzt keiner mehr !! Die Folie habe ich von einer WOMO AUSBAU Manufaktur. Darf ich hier die Bezugsquelle nennen?
Die Erleuchtung...!!
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fetzi -
2. Juli 2011 um 21:46 -
Unerledigt
Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 03.10.2024 wieder frei gegeben.
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Sieht Interessant aus, schick mir mal den Preis und die Bezugsadresse per PN, danke schon mal.
Gruß
Olli -
moin
diese reflextionsfolie habe ich schon vor 6 jahren an meinem kühlaufleger gehabt.das zeug ist aber nicht billig gewesen damals.welcher preis gilt heute???
gruss
achim -
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Ist das eintragungspflichtig, oder ist eine ABE dabei?
Gruß, Frank
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Da habe ich die Folie her:
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Hier ein kleiner Bericht vom Tüv-Süd:
http://www.tuev-sued.de/pkw_nutzfahrze…_der_sicherheitKannst auch mal unter goo gle nach "Reflexfolie"
http://www.google.de/search?q=Reflexfolie oder "Konturmarkierung http://www.google.de/search?q=Konturmarkierung .Ich habe letztes Jahr unser Winterdienstfahrzeug (fahren auch auf Gehwege) mit reflektierenden Folienstreifen bezogen. Bei mir war es Pflicht, daß in bestimmten Abständen das Prüfzeichen zu sehen ist.
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Ist das eintragungspflichtig, oder ist eine ABE dabei?
Gruß, Frank
Hallo Frank,
Schau mal unter http://www.dekra.de/de/c/document_…f&groupId=10100 auf Seite 82 u. 83. Da steht alles was bei der Konturmarkierung zu beachten ist. Erlaubt ist das an Fahrzeugen und Anhängern außer PKW ab 6 m Länge. Die Folie muss ein entsprechendes E - Zeichen haben.
marmo war etwas schneller.
Gruß
Hans - Peter
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Das käme für mein Womo z.B. schon nicht infrage : 5,95 m
Zulässig nur für Fahrzeuge über 6m Länge außer PKW.
Natürlich mit vorgegebenem Prüfzeichen.
Giovannini.
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Ja Danke Euch, also das E war es, ich hatte da nur was im Kopf, das es da Einschränkungen gab die man beachten mußte, jetzt bin ich wieder upgedatet Wäre doch auch was gewesen, wenn man einfach so was reflektierendes drankleben könnte die Gefahr wäre einfach zu groß die davon ausgehen würde .
Gruß, Frank