• Hallo,

    Ich würde beim Bau auf jedenfall darauf achten dass der Carport kompl. zu schließen ist.


    Dann ist das kein Carport mehr. In NRW darf ein Carport nur 2/3 Umbaut sein.

    Ansonsten ist es ein Garage.


    LongJohn

  • Dann zumindest so bauen dass die zur Sonne gerichtete Seite verschlossen werden kann.
    Wenn interessiert es denn noch ob ich später einen Vorhang, eine Schiebetür oder was anderes an meinen Carport montiere ?
    Den Einbau einer zu schließenden Vorrichtung würde ich auf jedemfall mal mit einplanen.

    Denn Sinn eines Unterstellplatzes ist es ja, dass Fahrzeug vor Umwelteinflüssen zu schützen.
    Also nicht nur gegen Regen von oben.

    Grüße

  • Moin,

    bei uns ist es egal ob eine Garage oder Carport im Antrag gestellt wird, deswegen würde ich eine Garage beantragen und ein Carport bauen, was ich bei Bedarf nach und nach schliessen kann. Unsere max. Grösse beträgt 9x9m. Bei Garagen/Carports zählen absolut die genehmigten Maße, also inkl. Dachüberstand und Regenrinne, das ist beim Wohnhaus anders, da zählt der Überstand nicht mit.
    Da mein Wunschwomo >9m ist, wird es kein Carport bekommen. :wein