Ganzjahresreifen

  • Hallo,
    :ironie_an: die Regelung brachte mich in einem Teil zum Schmunzeln : Bei LLKW, LKW und Busse über 3,5 t nur auf der Antriebsachse. Was heißt Antriebsachse, wenn der Fz. Heckantrieb hat mit zuschaltbarem Allrad ? Darf man dann nur ohne Allrad fahren ? ?( :ironie_aus:
    Es ist mir schon klar, dass die beste Variante WR auf allen Achsen ist.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo

    diese Regelung ist typisch Deutschland.nicht zum schmunzeln ,sondern lächerlich.ich muss soll auf meinen Pkw/Womo 4 Winterreifen haben.

    Linienbusse oder Schulbusse oder Lkw nur auf der Antriebsachse.da muss das arme Sch+++ von Fahrer dann entscheiden,ob er mit 40 Tonnen oder

    30-40 Schulkindern fährt oder nicht.

    Gruss

    Horst

  • Hallo

    Ich finde es auch Klasse das Behördenfahrzeuge von der Pflicht ausgenommen sind sofern es "bauartbedingt" keine Winterreifen giebt.

    Für Motorräder werden gar keine Winterreifen hergestellt, die müssen aber welche haben,also soll ich jetzt mein Gespann in der Garage stehen lassen?

    Hat zwar nichts mit dem Womop zu tun aber ich wollte mal eben meinen Frust Loswerden :cursing: :cursing:

    Ein Niederrheiner weiss nichts, kann aber alles erklären ( H.D. Hüsch )

  • Ist doch klasse. Die Auflastung eines Womos bekommt einen völlig neuen Sinn! Über 3,5 Tonnen auflasten, und schon braucht man Winterreifen nur noch auf der Antriebsachse!!! (Zumindest laut angehängtem Schreiben). Da hat man die Auflastung ja fast schon wieder raus!

    Und im Sommer dann ablasten lassen, damit man sich die Go Box spart. :stopp

    Gruß

    Rüdiger

  • Hi,

    die als .pdf beigefügte Information hatte mir mein Reifenhersteller auch geschickt. Der ADAC schreibt dasselbe, möglicherweise auf Basis dieser Information. Ich glaube aber immer noch nicht, daß die Kennzeichnung zwingend ist, denn die Verordnung stellt allein auf die "Eigenschaften" ab und enthält dann nur ebenso wie die zugrunde liegende EU-Richtline "M+S" quasi als Kurzform in Klammern. Eine Kennzeichnungspflicht hätte aber ausdrücklich in den Verordnungstext als Vorgabe oder Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Reifen aufgenommen werden müssen. Zur Kennzeichnung enthält weder die Verordnung noch die EU-Richtlinie ein Wort.

    Ich hatte schon erwähnt, daß ich dazu noch eine Anfrage beim Bundesverkehrsministerium laufen habe. Es scheint ein schwieriges Problem zu sein, denn außer einer Empfangsbestätigung habe ich seit dem 17. Dezember (!) keine Antwort bekommen ... Wenn ich sie habe, informiere ich Euch.

    Gruß

    Aycliff

  • hallo Acliff;
    hoffentlich bekommst du vorm nächsten winter bescheid, das geht nicht so schnell. ich habe auf ein amtliches dokument 14 !!!! monate gewartet. da antworten auf beschwerde möchte nicht nennen.
    gruß KH

  • Ich fahre so lange ich den Führerschein habe mit angepasster Bereifung, deswegen interessiert mich das neue Gesetz auch nicht. Aber einige Reaktionen zeigen mir,
    dass das Gesetz doch schon lange überfällig war. :wink
    Dass LKW und Busse keine Winterreifen auf der Lenkachse haben müssen, hängt vielleicht auch damit zusammen, dass es die ab einer gewissen Grösse gar nicht gibt, selbst Ganzjahresreifen ist schon eine Seltenheit. Ab 17,5Zoll LKW-/Busreifen werden achsweise unterschiedliche Gummimischungen verarbeitet, da ist nicht eben mal von vorne nach hinten gewechselt.
    Antriebsachse ist für mich eindeutig und die paar Allradler >3,5T haben wohl die Wahl.
    Wenn jemand an 2 Winterreifen spart und deswegen in den Graben rutscht, ist es mir egal, so lange er sich nur selbst schädigt. Wenn jemand aber nicht von der Stelle kommt und mich an der Weiterfahrt behindert, ist es mir nicht egal, aber dafür haben wir ja jetzt ein Gesetz. :qualm

  • hallo thomasd,

    du sprichst mir aus dem herzen. am fahrzeug und zubehör , ob nützlich oder nicht wird alle vernunft beseite gelassen aber an ein paar winterreifen wird gespart , mir unverständlich .

    und das argument , es gibt keine wintereifen mehr ist mir auch zu hoch . der winter kommt ja auch so plötzlich! mir ist gerade einer mit sommerreifen auf meinen pkw gefahren und hatte noch den großen mund warum ich so plötzlich bremse? wäre alles gut gegangen aber alki fahne , polizei, führerschein weg.

    ich habe kein verständnis dafür der an reifen , bremsen usw. spart. und wenn ich dann lese - höre schwere unfälle auf grund nicht angepasster bereifung kann ich nur den kopf schütteln.

    ich gebe thomasd vollkommend recht , außerdem ist das thema winterbereifung schon länger im gespräch !

    gruß manfred

  • Hallöchen,


    natürlich sollte unser Beitrag (war eigentlich im Ironiemodus) nicht so aufgefasst werden, dass wir an Winterreifen sparen. Seit Jahren rüsten wir unsere beiden PKWs rechtzeitig auf Winterreifen und im Frühjahr wieder auf Sommerreifen, ebenso ist der Wohnwagen passend bereift.

    Ich finde dort zu sparen, heißt am falschen Ende zu sparen.

    Solch Formulierungen wie in dem erwähnten Schreiben, bringen vielleicht aber den ein oder anderen auf seltsame Ideen.


    Viele Grüße

  • Hallo

    ich lese hier immer nur sparen, ich spare doch nichts wenn ich die Sommerreifen drauf lasse den die nutzen dann ja ab

    für die Zeit wo ich mit Winterreifen fahre spare ich Sommerreifen,

    kommt am Ende beim gleichen raus, habe nur doppelt so viel Reifen die aber auch doppelt so lange halten

    auch die Industrie verdient dadurch nicht mehr, vieleicht in dieser Saison weil alle umrüsten müssen die bis jetzt noch keine Winterreifen hatten aber im nächsten Jahr brauchen dann umso weniger neue Reifen.

    Also meiner Meinung spart mann da nichts ausser an seiner Gesundheit


    Frank vom Niederrhein

    Ein Niederrheiner weiss nichts, kann aber alles erklären ( H.D. Hüsch )

  • So, nun haben wir es schwarz auf weiß. Das Bundesverkehrsministerium hat geantwortet. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es nicht. Damit ist auch die entsprechende ADAC-Veröffentlichung falsch.

    Hier der Text:

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    vielen Dank für Ihre Mail.

    Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG (siehe Anlage) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.

    Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    xxxx xxxx

    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    - Politische Planung und Kommunikation -
    Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst

    (Hervorhebung/fett vom Verfasser)

    Gruß

    Aycliff

  • Na das ist ja krass.

    Die Politiker haben ganze Arbeit geleistet. Mal wieder ein Gesetz, was keiner prüfen kann. Die Polizisten sind doch nun die armen "Schweine", die das ausbügeln dürfen. Jeder kann selber einschätzen, ob er nun einen wintertauglichen Reifen hat oder nicht.

    Herzlichen Glückwunsch!!!


    :stopp :stopp :stopp :stopp


    Gruß

    Rüdiger