Garantie-Reparatur: Wartezeit auf Termin 1 Monat???

  • Hallo zusammen,


    hab da mal nur eine bescheidene Frage: bei unserem WoMo (Neufahrzeug, Kauf 5/2010) ist nach nun bereits 3 Werkstatt-Terminen zur Behebung von Garantiemängeln wieder ein neuer Besuch des Händlers wegen neuen bzw. teils noch nicht behobenen Defekten fällig. Nachdem ich es endlich geschafft habe, telefonisch bis zum Kundendienst durchzukommen (ich wurde weggedrückt, dann bin ich beim Verbinden "aus der Leitung geflogen", dann ging niemand mehr ran, ...), wurde mir der nächstmögliche freie Termin genannt: 7. Dezember! Wenn ich so auf den Kalender schaue, ist das erst in fast 4 Wochen! Ist das so okay? Ich meine, es geht ja auch um immer noch nicht behobene Mängel, und beim letzten Besuch des Händlers hatte ich nereits eine Frist zur Behebung gesetzt. Und die ist ja offenbar nicht eingehalten worden, sonst wär ja alles, was ich bereits reklamiert habe, behoben, oder seh ich da was falsch? Also, gelinde gesagt, fühle ich mich von dem Händler (dessen Namen ich hier nicht nenne, nur dass es sich um einen Händler in Mülheim handelt, der Hymer und demzufolge Carado vertreibt ;) ) etwas "verschaukelt"...

    Viele Grüsse,

    Robert

    Man sagt, Erbsen schmecken wesentlich besser, wenn man sie kurz vor dem Servieren durch ein Schnitzel ersetzt. :klatsch

  • P.S. hab da grad noch was von einer "halbjährigen Frist für die Beweislastumkehr" in einem anderen Thread gelesen - jetzt gerade befindet sich unser WoMo noch innerhalb dieses halben Jahres, nicht aber am Termin am 7. Dezember...! Sollte ich da achtsam werden oder hab ich jetzt schon Para´s?

    Viele Grüsse,

    Robert

    Man sagt, Erbsen schmecken wesentlich besser, wenn man sie kurz vor dem Servieren durch ein Schnitzel ersetzt. :klatsch

  • Hallo,

    1 Monat Wartezeit für einen Termin ist sicherlich in der Saison nicht zu lang, aber jetzt ist Herbst und keine Saison mehr.

    Leider muß Frau/Mann oft lange auf einen Termin warten aber rechtlich ist da nichts zu machen.

    Allerdings alle Mängel aufschreiben und bei der Abgabe des Fahrzeugs angeben ein Annahmeprotokoll erstellen und Unterschreiben lassen und Kopie geben lassen.

    Ewentuell Mängelliste vorab an Werkstatt Faxen damit fehlendes Material schon bestellt werden kann.

    Bei Abholung alles wirklich alles kontrolieren und wenn Sachen nicht oder nicht ordentlich gemacht sind sofort vor Ort reklamieren und auf Abhilfe der Mängel bestehen. (Fotos machen hilft bei der Beweisführung)

    Bei Mängel die ab Werk bestehen kann wer will sich die Anfahrtkosten erstatten lassen geht meist nur mit RA deshalb sollte das jede/r für sich selber entscheiden.

    LG

    Reinhold

  • ... jetzt gerade befindet sich unser WoMo noch innerhalb dieses halben Jahres, nicht aber am Termin am 7. Dezember...! Sollte ich da achtsam werden oder hab ich jetzt schon Para´s?


    Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist, dass Du den Mangel vor dem Fristablauf an den Händler gemeldet hast.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Das "Abhängen" am Telefon ist sicher nicht ok .... Service - Wüste !!! smilie_iek:
    4 Wochen sind sicher lang, insbesondere in der eigentlich ruhigen Jahreszeit - die Frage ist, um was für einen Mangel es geht - was er zur Beseitigung alles z.B. an Ersatzteilen ( Lieferzeiten des Herstellers) braucht. ?(

    Du hast bereits Fristen und Nachfristen ( hoffentlich schriftlich) erfolglos gesetzt, der "freundliche" Händler hatte bereits 3 Versuche, der Mangel ist immer noch vorhanden. (warum ????)
    Theoretisch (ich kenne Deinen Kaufvertrag nicht) könntest Du m.E. den Vertrag wandeln, eine MInderung für den Mangel verlangen oder den Mangel woanders beseitigen lassen zu Lasten des Händlers, usw.
    Das alles bedeutet aber ÄRGER :cursing: .... und neue Wartezeit bei anderer Werksstatt und Du wirst event. in Vorlage mit Geld gehen und DIr Dein Geld zurückholen müssen - dazu müsstest Du dann sicherlich auch noch einen Rechtsanwalt einschalten müssen.

    Willst Du diesen beschwerlichen Weg gehen ?? :hauen:

    Sofern es sich NICHT um einen wesentlichen , elementaren Mangel handelt, würde ich abwarten, den Termin 7.12.2010 wahrnehmen und dem Händler klarmachen / schreiben : die ist Dein letzter Versuch.

    Wenn es ein wesentlicher / elementarer Mangel ist, bei dem Du Dein WoMo garnicht gebrauchen / benutzen kannst, würde ich das Womo dem Händler auf den Hof stellen und eine letzte Nachfrist setzen verbunden mit der Wandlungsankündigung, Preisminderungsforderung oder Ersatzvornahme der Mängelbeseitigung zu seinen Lasten.

    Parallel solltest Du gfls. mal einen anderen CARADO Vertragshändler / -werkstatt ausfindig machen und Dich gfls. beim Hersteller mal deutlichst beschweren über die schlampige Abarbeitung bei Deinem Vertragspartner in Mülheim, sofern dieser Vertragshändler Carado ist.

    Ansonsten hast Du schon zutreffend erkannt : ;)
    Gib mir die Kraft, Dinge zu ändern, die nicht hinzunehmen sind, und die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die nicht zu ändern sind, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

    Berichte hier über Deine weiteren Erfahrungen mit dem Händler in Mülheim und CARADO.
    Bleib gelassen + lasse Dich nicht ärgern, das geht auf die Gesundheit.

    Viel Erfolg + Gruss ausm Rheinland :wink
    Dieter K

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)


  • Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist, dass Du den Mangel vor dem Fristablauf an den Händler gemeldet hast.

    MfG
    Gerhard

    lass mich Gerhards Aussage ergänzen .....

    ......... und dass DU das in einem späteren Streitfalle auch BEWEISEN kannst.
    Mache alles schriftlich und im Zweifel per FAx mit Sendebericht oder Einschreiben mit Rückschein, wenn Dir der Händler weiter blöd kommt und eventuelle Schreiben / Protokolle etc nicht quittieren will.
    Gruss DIeter K

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    erstmal 1000 Dank für die hilfreichen Antworten, die ich eingehend studiert habe. Habe jetzt einen Brief an den Händler geschrieben, in welchem ich die Mängel nochmal schriftlich darstelle, der geht per Einschreiben / Rückschein an ihn mit der Forderung, mir die rechtzeitige Meldung der Mängel schriftlich zu bestätigen. Dann warte ich den Termin ab, an welchem ich ihm vor der Übergabe des Fahrzeugs unmissverständlich mitteile, dass ich bei Abholung des Fahrzeugs mit einem amtlich vereidigten Gutachter komme, der prüft, ob die Mängel behoben sind. Sollte dies (wider Erwarten) der Fall sein, zahle ich gerne den Gutachter, ansonsten schalte ich einen Rechtsanwalt ein, und dann zahlt der Händler... So weit wollte ich es nie kommen lassen, das wäre mit meinen 40 Jahren das erste Mal, dass ich etwas auf die Art durchdrücken müsste. Traurig sowas...
    Das nächste WoMo wird wieder ein Gebrauchtes, da weiss ich wenigstens, was ich zu erwarten habe. Eine Unverschämtheit, was einem da geboten wird, nix als Ärger - und das mit einem Wohnmobil, welches eigentlich ein Symbol für die schönste Zeit des Jahres sein sollte!

    Viele Grüsse,

    Robert

    Man sagt, Erbsen schmecken wesentlich besser, wenn man sie kurz vor dem Servieren durch ein Schnitzel ersetzt. :klatsch

  • Hallo!

    hast du nicht 2 Jahre Garantie ????


    Die Gewährleistungsfrist (mit Garantie hat das nichts zu tun) beträgt bei Neukauf tatsächlich zwei Jahre. Die Frist für die sog. Beweislastumkehr beträgt aber nur 6 Monate. Und nach Ablauf dieser Beweislastumkehr könnte der Händler - zumindest in der Theorie - vom Käufer den Nachweis darüber verlangen, dass der Schaden tatsächlich schon von Anfang an vorhanden war und nicht erst nachträglich, z.B. durch einen Unfall, entstanden ist. Während der Beweislastumkehr müsste der Händler den Beweis führen.

    Je nachdem, wie bockig sich der Händler anstellt, könnte es daher schon wichtig sein, die rechtzeitige Zustellung der Mängelrüge nachweisen zu können.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo

    Bei meinem Womo (jetzt im Winterschlaf) NOBEL ART T850 läuft jetzt die Garantie aus.
    Hatte hier im Forum auch darüber berichtet wie es bei Palmo in B abläuft. Aber ich muss sagen es ist alles innerhalb kürzester Zeit geregelt worden.

    Wartezeiten waren auch im Sommer höchsten 8 - 14 Tage

    Viel Erfolg und :daumen

    Gruß
    Heinz

  • Hallo Robbie-Tobbie,

    ich hatte bis jetzt auch immer Skrupel einen Rechtsanwalt einzuschalten. Man glaubt ja immer an das GUTE im Menschen. Ich hatte 2007 mein WOMO gekauft und hatte auch kleinere Mängel beanstandet. Unteranderem wurde die falsche Rückfahrkamera installiert. Trotz einiger Termine wurde nie die richtige Kamera eingebaut. Nach einem Jahr hatte ich "die Schnauze voll". Ich schaltete einen Rechtsanwalt ein. Dieser erklärte mir, dass ich sogar den ganzen Kauf des WOMO´s rückgängig machen kann. Also ging es ab vor das Gericht. Bevor die Verhandlung begann meldete der Händler Konkurs an. Aus der Insolvenzmasse bekommt man als Endverbraucher sowieso nichts. Also das Ende vom Lied:
    1. NIE mehr aus GUTMÜTIGKEIT zu lange warten.
    2. Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, diese viel früher bemühen.
    3. Beim nächsten Kauf auf garkeinen Fall auf irgend welche Kompromisse einlassen.
    4. Beim nächsten Kauf werde ich mir viel mehr Zeit lassen und beim kleinsten Mangel bleibt das Fahrzeug beim Händler und das Geld sieht dieser erst dann, wenn alles in Ordnung ist.

    Also warte nicht zu lange. :box

    MfG Joachim

  • Hallo Robbie – Tobbie,
    hallo Gemeinde des Ducatoforum,


    kann Dir nur Raten einen Rechtsanwalt einzuschalten. Deine
    Idee des Sachverständigen, den Du selber beauftragst, kostet nur und wird vor
    Gericht nicht anerkannt(Tipp: mit der Einreichung einer Klage direkt den Sachverständigen vom Gericht beauftragen lassen). Schlecht ist es auch, wenn Du vom Kaufvertrag zurücktrittst. In
    diesem Moment braucht der Verkäufer die Sache nicht mehr reparieren. Den
    Händler zu wechseln, ist auch nur eine Notlösung. Theoretisch darf und kann
    jeder Vertragshändler Garantieleistungen beheben. Nur er verdient daran nicht
    und ist dementsprechend nicht sehr motiviert Dir zu helfen. In dieser Branche
    hackt keiner dem anderen ein Auge aus. Die Händler mit den Herstellern im
    Rücken sind so mächtig, sonst würden sie keine Fahrzeug mit Mängeln verkaufen.
    Sie versuchen dich einzuschüchtern. Wartezeiten von vier Wochen wie in Deinem
    Fall signalisiert doch schon wie ernst der Kunde genommen wird. Ebenso hat doch keiner der Hersteller/Händler meiner Meinung nach, interesse daran, ein schadenfreies Fahrzeug auszuliefern. In keiner anderen Branche wird so etwas hingenommen. Da schreitet kein Verbraucherschutz ein, das Interessiert nicht die Medien. Wir sind so eine Minderheit, die Ihr Geld zum Fenster herauswirft.


    Habe selber derzeit ähnlichen Ärger mit meinem Wohnmobil. Gekauft im April 2010 als Neufahrzeug. Dieses Fahrzeug ist überhäuft
    mit sichtbaren, wie unsichtbaren und versteckten Mängeln (ca. 40), bis heute sind
    noch nicht alle Mängel behoben. Bei mir hat der Begriff „Werkstatt gewartet“ einen
    ganz neuen Sinn erhalten.War schon 3 mal für längere Zeit in den Werkstätten. Im Schriftverkehr, der anfänglich unterste Schublade war, gibt der Verkäufer zu, dass er
    nicht in der Lage ist alle M zu beheben. Also habe ich zur Erfüllung der Garantieansprüche
    innerhalb der 6 Monatsfrist einen anderen Händler aufgesucht. Es wurde vom Werk
    der Leiter der Garantieabteilung hinzugezogen, der einen weiteren, mir bis dato
    fremden Begriff durch den Werkstattleiter übermitteln ließ. „Liegt nicht im Sichtbereit“,
    wird nicht instandgesetzt. Es handelt sich hierbei um Lack der von der Plastikverkleidung
    abblättert. Etc. Ich stehe weitehin mit einem Fahrzeug da, das von Mängeln überzogen ist. Das Freizeitfahrzeug kostet Zeit, verschönigt mir die selbige leider nicht. Wenn Ihr Interesse habt wie es weitergeht so meldet euch .


    Würde mich freuen, wenn wir unsere weiteren Erfahrungen
    austauschen könnten.


    Kann nur jedem raten „Augen auf beim Womo-Kauf“.


    LG


    MüellerxBo

  • hallo müellerxbo,

    habe dein bericht mit großer interesse gelesen. ich habe im moment auch probleme mit behebung von während der garantiezeit gemeldeten und mangelhaft bis garnicht beseitigtem mangel zu tun.

    nur das mein fahrzeug durch verzögerungen aus der garantiezeit geraten ist . mein händler aber steht auf dem standpunkt das er als verkäufer den kunden nicht im regen stehen lässt und setzt sich massiv ein um eine regelung zu erreichen .

    wollte nur damit sagen , das es auch so welche fälle gibt.

    ich finde es ist eine schweinerei , das für soviel geld zum teil so eine mangelhafte ware verkauft wird. ist man man aber aus der garantie raus geht es erst richtig los! ,wenn man dann noch einen inkompetenten und desinteressierten händler hat ..........

    was ich hier so im forum über nacharbeiten und garantie problemen lese , hätte ich mir doch lieber eine eigentumswohnung gekauft. (war spass aber man hat eben keine lobby!)

    gruß

    manfred

  • Dieses Fahrzeug ist überhäuft
    mit sichtbaren, wie unsichtbaren und versteckten Mängeln

    Moin,

    verstehe ich nicht, wenn sichtbare Mängel vorhanden, warum nimmt man das Fahrzeug überhaupt ab?

    Ich habe noch kein neues Womo gekauft, kann daher nicht sonderlich mitreden, habe jedoch meine eigene Lobby, ich habe nämlich das Geld und deswegen bestimme ich, wie ein Verkauf abzulaufen hat, ansonsten kann der Verkäufer seine Ware behalten. -So einfach ist das für mich-.
    Wer schreit hat nicht unbedingt recht, aber bekommt es schneller. :teuflisch

  • Hallo robbie - tobbie

    Könntest du mal deine Mängel schildern???
    Wenn du ein neues Fahrzeug hast , dauert es meist 1 Jahr bis alles OK ist. Egal welche Marke egal wie Teuer.

    Grüße Manfred2

  • Hallo robbie - tobbie

    Könntest du mal deine Mängel schildern???
    Wenn du ein neues Fahrzeug hast , dauert es meist 1 Jahr bis alles OK ist. Egal welche Marke egal wie Teuer.

    Grüße Manfred2


    Hallo zusammen,

    hab diese Woche in einem ähnlichen Thread in einem anderen Forum ebenfalls beschrieben, daß ich mit meinem
    letzten Womo (Integrierter aus dem Hy..Konzern fast an den Rand gekommen bin.

    Daher meine Devise, kaufe ein Womo mit 1-2 Jahren und der Neukäufer hat den Ärger erledigt und ist hoffentlich
    dem Infarkt entkommen. :cursing:

    Wir haben dies vor 3 Jahren getan und sind mit dem derzeitigen Womo höchst zufrieden. :thumbup:

  • [font=&quot]kühlwasserverlust[/font]


    Hallo Knausi,


    danke für Deine Antwort. Ich freue mich, dass wenigsten Du
    einen Händler gefunden hast, der zumindest bemüht ist.


    Will Dir den Mut nicht nehmen, aber mein Verkäufer hat mir
    alles versprochen, sogar seine Beziehungen zu FIAT selbst gelobt und ließ mich
    nach Wochen dann mit einem Schulterzucken mit meinen Problem alleine. Dank Fiat
    direkt und einer Vertragswerkstatt in meiner Nähe wurden diie defekten Teile
    anstandslos ersetzt. Erzähle Dir dieses um den Tipp zu geben schon parallel mit
    FIAT Kontakt aufzunemen.


    Ich hoffe, dass Du Glück hast.

  • Hallo thomasd,


    im ersten Moment würde ich ähnlich reagieren wie Du.


    Bei meinem Kauf kamen mehrere Komponenten zusammen. Gekauft
    haben wir das Fahrzeug auf der Hausmesse des Herstellers. In Augenschein genommen
    wurde das Fahrzeug eine Woche später mit ersten Hinweisen auf zu erkennende Fehler.


    Bei der Übergabe wurde versprochen erkennbares zu
    reparieren. Neuer Termin war erforderlich. Im Laufe des Gebrauches des
    Fahrzeuges erkannte ich abermals mehrere Mängel. Ein Womo ist so komplex, dass
    Du bei Übergabe nicht alles, auch sichtbares nicht erkennen kannst. Zu Deiner
    Einstellung –„Ware defekt=kein Geld für den Verkäufer“ sei noch anzumerken,
    dass rechtlich auch der Käufer zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet ist,
    sprich Bezahlung der Ware. Gleichzeitig darf der Verkäufer nachbessern fast so
    oft er will.


    LG


    Muellerxbo

  • hallo muellerxbo,

    habe heute morgen von meinem händler die nachricht bekommen das das fahrzeug repariert und abholbereit ist . die reparatur ist für mich kostenlos .

    es wurde vom händler die fa. knaus mit ins boot genommen und die haben sich mit fiat auf kostenübernahme geeinigt. also was sagt uns das.......es gibt auch händler die nicht nur versuchen zu helfen sondern sich auch mühe geben lösungen zu finden und wenn sie auch ungewöhnliche wege gehen. ( dies ist natürlich die kurzform der angelegenheit)

    so soll und sollte es immer sein, leider wohl nicht die regel nachdem was ich hier im forum so lese.

    gruß

    manfred1