Leuchtstreifen

  • Hallo
    Es gibt viele lkw's die reflecktierende klebestreifen hinten am trailer haben! Diese aufkleber sind so angebracht dass sie die grösse des lkw's dar stellen. Ich finde das eine gute sache da diese lkw's nachts gut sichtbar sind von weitem auf der autobahn. Hilfreich sind diese streifen auch wenn der lkw abgestellt ist und nicht beleuchtet ist.
    Sind diese streifen auch am womo erlaubt? Hat jemand solche reflecktierende streifen?

  • Hallo Cédric,

    ob sie in Luxemburg zugelassen sind, weiß ich nicht. Bei einem in Deutschland angemeldeten Wohnmobil dürfen jedenfalls nur solche "lichttechnischen Einrichtungen" außen angebracht werden, die für das jeweilige Fahrzeug vorgeschrieben und zugelassen sind. Und reflektierende Aufkleber sind auch "lichttechnische Einrichtungen".

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo erstmal,

    gibt es etliche im www-Netzt zu kaufen. Google einfach unter Anhänger-Rückstraler, Trailer -Zubehör dort findest Du jede Menge.
    Ich wüßte nicht warum die verboten sein sollten, gibts frei zu kaufen ohne Hinweis das sie nicht gem. der StVo zugelassen sind. Anders sieht es wohl auf, wenn mann diese Reflektoren beleuchten kann


    Gruß Braunbaer

  • Hallo Cédric,

    Von dem Vorbesitzer meines WoMos wurden solche Reflektionsstreifen vorne und hinten an den Ecken (allerdings nur unten) angebracht (s.Foto). Ich habe bisher nie irgendwelche Probleme gehabt.

  • Hallo Cédric,

    Von dem Vorbesitzer meines WoMos wurden solche Reflektionsstreifen vorne und hinten an den Ecken (allerdings nur unten) angebracht (s.Foto). Ich habe bisher nie irgendwelche Probleme gehabt.

    Nein, andere sind gemeint: Du hast angeschraubte Reflektoren.
    Hier geht es um Klebestreifen in Folienmaterial. Die sind z. B. auch auf Polizeiwagen, und deshalb höchstwahrscheinlich "erlaubt" :ja
    Gruß HolgerNW

  • Hier mal 57 Seiten pure Bürokratie


    Gruß Mario

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A.Einstein

  • Hallo Holger,

    natürlich die Angeschraubten... Aber wie auf dem Foto zu sehen, die hintere(n) Ecke(n) unten... Ist eine silberne Reflektionsfolie...

  • Hallo nochmal,

    wer sich nicht durch die 57 Seiten hindurchfressen möchte, für den ein Auszug aus StVZO § 49a, Lichttechnische Einrichtungen:

    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

    Wer mit solchen Teilen noch keine Schwierigkeiten mit Polizei und/oder TÜV hatte, der hat halt schlicht Glück gehabt. Bis jetzt ...

    Hier geht es um Klebestreifen in Folienmaterial. Die sind z. B. auch auf Polizeiwagen, und deshalb höchstwahrscheinlich "erlaubt" :ja


    Die auf Polizeiwagen verklebten Reflexionsfolien sind auch nur auf Polizeiwagen erlaubt. Es kommt sogar noch extremer: Auch die für Feuerwehrfahrzeuge verwendete, fluoreszierende Lackfarbe zählt als lichttechnische Einrichtung und ist nur für Feuerwehrfahrzeuge zugelassen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo Gerhard,

    hatte bisher, weder mit der Bollizei noch mit dem TÜV Probleme (neuer TÜV war im Juni d.J.)

  • moin,
    wenn man mit einem Womo >3,5t in der Dunkelheit auf öffentlichem Grund steht sind diese Streifen (Nachtparktafeln) sogar Vorschrift.

  • moin thomasd,
    bedeutet im umkehrschluss, dass die streifen (als Nachtparktafeln ) fuer fahrzeuge grosser 3,5 to zum parken erlaubt sind.
    wo steht das und welche spezifischen vorschriften gibt es dafuer, breite, dicke, weisston
    nich dass mein weisston jemanden stoert, zu gruen, zu gelb, zu rot, zu blau
    ich hab sonen groesser 3,5 teil, muss ich dann vor dem wegfahren so schwarze magnetstreifen auf die weissen parkstreifen aufbringen? die tafeln muss man ja dann auch einklappen bzw abmachen.
    und ich finde die streifen an den lkw auch sehr gut.

    lg drachenpeter aus dem Grossherzogtum Baden -

    wenn irgendwo irgendwem ein smilie fehlt darf das jeder fuer sich selbst ergaenzen

  • Hallo
    Vielen dank für die vielen beiträge und meinungen. Ich werde mich jetzt mal durch die " links " lesen.
    Oben steht etwas von einer tafel die weg geklappt werden kann. Solche habe ich schon gesehen an womos wusste aber nicht so recht wo zu sie dienen und wann sie eingesetzt werden sollen/ müssen

  • Danke thomas für die bilder.
    Wann werden die tafeln eingesetzt?Ist es länder spezifisch,wie die tafel für den fahrradträger? Ü 3,5t? U 3,5t?

  • Hallo,

    auf mein neues WoMo hatte ich hinten oben rechts und links jeweils einen runden, roten Rückstrahler angebracht. Bei der ersten TÜV-Vorfahrt hat der Prüfer verlangt, dass ich diese Rückstrahler entferne, da sie nicht den Bestimmungen der "lichttechnischen Einrichtungen" entsprechen. In diesem Fall: Pech gehabt.

    Im Internet wird alles verkauft, was dem Händler Geld bringt. Ob das im Straßenverkehr erlaubt ist oder nicht (z.B. Radarwarner), interessiert den Händler nicht. Der Käufer trägt das Risiko, wenn er es dann verwendet.

    MfG, Harald
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    Bürstner T595 auf FIAT-Ducato 244, 2.8 [lexicon]JTD[/lexicon], 127 [lexicon]PS[/lexicon], Baujahr 4/2004
    Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen (P.Ustinov)

  • Hallo an alle.

    Stelle mal eine Broschüre ein.

    @blace230,
    im Anhang Seite 38 und Seite 82f. Ist eine EU-Vorschrift, sollte also auch in Luxemburg gelten, weiß ich aber nicht sicher.

    @thomasd,
    im Anhang Seite 68, ist eine Deutsche Vorschrift, weiß nicht, wie es im EU-Ausland gehandhabt wird.

    @all
    Entscheidend ist immer was in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist (Feld J). Steht dort 01 oder M1, so kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen PKW handelt(KANN muss nicht).

    Viel Spaß beim Kenntlichmachen....


    Gruß

    Klaus

  • Hallo Klaus,

    vielen Dank für die pdf. Interpretiere ich den Text auf Seite 82 - 6.3 falsch, oder ist die Folie bei Womos ab einer Länge von 6 Metern erlaubt, vorrausgesetzt mit der richtigen E Kennzeichnung und der Verwendung nur Typ D und E seitlich bzw C hinten ? :bahnhof