Garantieanspruch ????

  • Hallo ich habe da mal eine Frage:


    Wie ich gelesen habe hat die EU ein Gesetz verabschiedet bei dem man nicht die Garantie verliert wenn man sein Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit

    bei einer freien Werstatt warten lässt. Kann mir hierzu vielleicht jemand etwas verbindliches sagen?

    Zweites Problem meine nächste Laika Service Werkstatt hat Insolvenz angemeldet kann ich jetzt auch bei anderen Händlern eine Feuchtigkeitsprüfung machen lassen?

  • Hallo Paul,

    so etwas habe ich auch gelesen, weiß aber nicht mehr, ob sich das auf "Gewährleistung" oder "Garantie" bezog.

    Grundsätzlich muss man die beiden Leistungen streng von einander trennen:

    1. Gewährleistung wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften gewährt. Beim Neukauf ist es eine Gewährleistung von 2 Jahren, beim Gebrauchtkauf 1 Jahr. Privatleute können nach EU-Recht jede Gewährleistung ausschließen. Tun sie das nicht explizit, müssen sie auch gewährleisten. Das Ganze nennt man zunächst "Nachbessern". Nach mehrmaligen erfolglosem Nachbessern kann der Vertrag rückabgewickelt werden, d.h., man stellt den Zustand vor Vertragsabschluss wieder her (Ware zurück, Geld zurück).

    Bringt man nun nicht beim Händler die "Mängelrüge" vor, sondern bei einer anderen Werkstatt, dann entzieht man diesem die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, nachzubessern. In dem Fall ist er von dieser Einzelleistung befreit, nicht jedoch grundsätzlich von jeglicher (weiterer) Gewährleistung. Auch dann nicht, wenn das Fahrzeug in einer freien Werkstatt repariert wurde.

    2. Anders sieht es mit der Garantie aus. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er auch frei gestalten kann.

    Schließt diese nun fremde Reparaturen aus, bzw. droht sie damit, dass die Garantie dann erlischt, dann dürfte dagegen wohl wenig einzuwenden sein. Schließlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben wie bei der Gewährleistung. Das Garantieversprechen ist praktisch ein Teil der gelieferten Ware, also des Wohnmobils. Da Verträge grundsätzlich frei vereinbar sind, soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen, gehört der Garantiebestandteil dazu.

    Zu der Frage nach dem insolventen Händler: M.E. kannst Du nicht nur einen neuen Vertragshändler suchen, sondern musst es sogar (s. Garantie)! Und der übernimmt dann die per Garantievorschrift notwendigen Arbeiten.

    Solltest Du hinsichtlich der neuen EU-Regelung noch etwas Konkretes erfahren, lass' es und wissen!

    Gruß
    hobo

  • :daumen Hallo "Oldteimer2010" Bitte gehe in der Garantie-Zeit zu einem Fachhändler, der dein Marke verkauft. Ich würde mich auf nichts anderes Einlassen, denn die Herrschaften vom Werk winden sich doch sehr, wenn es zu einem teuren

    Garantiefall kommen sollte. Was ich nicht bei Dir hoffe.

    Viel GLÜCK !!!

    Jochy

  • Hallo,

    nach einem Wohnortwechsel bin ich nun über 300km von meinem Händler weg.

    Die fällige Dichtigkeitsprüfung habe ich bei einem Hymerhändler bei Koblenz machen lassen, ebenso einige

    Garantiesachen. Reibungslos erledigt und Prüfplakette bekommen.

    Gruß Dietmar