Frage zu Triomatik, ja richtig TRIO

  • Hallo zusammen,
    hab im Keller noch ein unbenutzte Triomatik liegen, richtig TRIOMATIK.
    Hatte die letzten Jahre :prost noch keine Zeit bzw. Musse sie einzubauen. Ging eigentlich immer auch ohne, OK, das eine oder andere Mal bin ich bei Skifahren bzw. im Herbsturlaub im Schlafanzug nachts raus, gibt aber schlimmeres.. :ja

    Wie ist denn das: Woran kann ich denn sehen wie lange die Regler noch benutzbar sind.
    Gilt auch für diese Regler die 10-Jahresfrist, auch wenn sie nicht benutzt worden sind?

    Es ist kein Datumstempel auf den Reglern bzw. hab noch keine gefunden.

    Oder soll ich sie direkt bei ebay anbieten?


    Grüße Dietmar

  • Hallo Dietmar,
    auf den Beschriftungsfeldern ist auf beiden Reglern unten eine 2-stellige Nr. Das ist das Baujahr.
    Auch für unbenutzte Regler gilt die 10 Jahres Grenze.( Woran soll der Service bzw. TÜV erkennen, wann der Regler zum 1. Mal in Betrieb genommen wurde ).
    Ebenso ist auf den Schläuchen ein Jahr aufgedruckt.
    Habe Anfang des Jahres gerade meine alte Triomatic ( Bj. 98 ) gegen eine neuere Triomatic getauscht ( Bj. 2003 ).
    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo,ich wüde es drauf ankommenlassen,der Einbau ist ja nicht sooooo aufwendig.Mein Fahrzeug ist von Bj. 95 und bei den Gasabnahmen wurde bisher noch nicht einmal über das Alter der Anlage gemeckert,letzte Abnahme war Mai 2008 ohne Kommentar Plakette drauf :ja

    Gruß roma :wink

  • Hallo Dietmar,
    sehe das genau wie roma (hallo :wink ) . Mit dem Verfallsdatum wird heutzutage auch Geschäft gemacht. Vor 20 Jahren hat kein Hahn nach solchen Verfallsdaten gefragt, und schlimme Unfälle sind auch nicht bekannt geworden. Hätte es solche gegeben, dann wären auch damals schon Sachverständige auf die Barrikaden gegangen.
    Mit Reifen sehe ich das etwas enger, aber wenn die nur in der Halle gelagert waren, dann halte ich das auch für Unfug.
    Das ist genauso mit den Zahnriemen. Vor wenigen Jahren galt die Laufleistung als Wechselkriterium, inzwischen heißt es 4 Jahre oder 100.000km. Ist denn die Qualität soviel schlechter geworden ?( - wäre ja ein offen eingestandenes Armutszeugnis. Oder ist es doch nur die Profitgier smilie_iek:
    Also bau Deine Anlage ganz unbesorgt ein (natürlich vorher auf Schlauchporösität prüfen. Wenn die Schläuche o.k. sind, dann ist es Deine Reglermembran auch. Bei sowas immer den gesunden Menschenverstand walten lassen. Wenn Porösitäten auftreten, dann riechst Du was, und Deine Gasprüfung wird nicht bestanden. Dann kannst Du immer noch austauschen.
    Gruß
    Wolfgang


  • OK. alles klar.
    Beim letzten TÜV hat auch kein Schwein danach gekräht und sehe es wie ihr auch, klar die müssen neue Sachen entwickeln und verkaufen.

    Ich dacht nur ich bekomme vielleicht Schwierigkeiten mit dem TÜV etc...

    Also bau ich sie ein, fertisch.

    Dank euch für eure Unterstützung ;)

    Grüße Dietmar

  • Der Tüv sagt vielleicht nichts aber die GASPLAKETTE bekommt man nicht mit der Trio Baujahr 00 ( meine hatte eine 00) da hat der Gasprüfer mir die Zweijahresplakette verweigert da ein Jahr nicht mehr abgedeckt gewesen wäre. Fazit zur Prüfung einen einfachen Regler eingebaut. Ich bin auch der Ansicht dass das Teil selbst nicht kaputt geht ( wenn es dicht ist ). Inzwischen hat es sich erledigt da ich das Fahrzeug gewechselt habe und jetzt einen neue duomatik habe. dann bis die nächsten jetzt neun Jahre

  • Hallo!

    Ich bin auch der Ansicht dass das Teil selbst nicht kaputt geht ( wenn es dicht ist).


    Bei einem Schlauch mag das zutreffen, bei einem Druckminderer jedoch nicht. Selbst wenn er nach außen hin dicht bleibt, so kann es doch passieren, dass er nicht mehr richtig regelt. Regelt er nun aufgrund Alterung den Druck zu hoch ein, dann wird es möglicherweise lebensgefährlich!

    Man sollte hier also nicht tricksen, sondern den Regler tatsächlich nach 10 Jahren ersetzen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo Gerhard,
    ich will hier nicht zum Verordnungsbruch aufrufen, aber hast Du mal solche Druckregler zerlegt? Ich habe schon viele zerlegt, HD-Regler für Sauerstoff, ND-Regler für Gas. Ist immer das gleiche Konstruktionsprinzip. Gummi, Metall oder Gewebemembran, die gegen ein Federmoment ein konisches Ventil betätigt. Aus Alterungsgründen können die Membranen porös werden, oder brechen. Das führt aber instant zu Gasaustritt, der hörbar bzw. stark riechbar ist. Dann muß man unbedingt was tun. Schlagartige Defekte (also keine schleichenden, wie versprödung), können auch direkt bei neuen Teilen auftreten.
    Nach meiner praktischen Erfahrung haben schleichende Gasaustritte, verbunden mit Fehlregelung (Drucksteigerung) leicht progressive Tendenz, sodass sie bei der nächsten Gasprüfung schon entdeckt werden, bevor man praktisch eine Druckerhöhung verspüren, oder sinnvoll messen kann.
    Im Endeffekt ist jeder für sein Handeln selbst verantwortlich.
    Ich tausche solche teile NICHT prophylaktisch. :haha
    Schönen Tag
    Wolfgang

  • hallo,

    über reglertausch und erneuerung kann man ja viel und lange diskutieren, nur sinn macht das wenig oder garkeine, gesetzliche vorschriften sind nunmal nicht weg zu diskutieren, zum zeitpunkt der gasprüfung darf kein schlauch oder regler schon 10 jahre alt sein.
    ob er es demnächst wird ist unerheblich, wenn dem so ist darf ich unter berücksichtigung der restlichen bestandenen gasprüfung die plakette zuteilen und die papire als bestanden unterschreiben, sonst nicht!

    wenn denn ein prüfer das amcht, ist er in der verantwortung falls bei diesem fahrzeug durch den defakt an der gasanlage was passiert, klar, er hat ja auch gepfuscht oder beschissen.

    dafür gibt es leider auch schon zig musterurteile und auslegungstexte!

    das gute ist, euch kann keiner verantwortllich dafür machen, wenn der prüfer es verbockt hat und dann etwas ist.

    natürlich gibt es blindschleichen und solche die eine gasprüfung nur als gelddruck maschine sehen, also nix machen, nix gucken aber kassieren, aber eigntlich ist diese prüfung ja zu eurer sicherheit und nicht zur volksbelustigung.
    so bescheisst ihr euch immer mit, wenn was passiert ist es dann meistens völlig egal wer schuld hat, da die folgen ev. so schlimm sind das die schuld nur noch rechtlich wichtig ist und menschlich ev. tote oder schwerverletzte familioenmitgliedder nach sich zieht.

    wie bei allem, jeder kann machen was er will, soltte sich aber immer der ev. folgen bewußt sein und wer dafür dann verantwortlich war!

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

  • Hallo Robert,
    ich muß hierzu nochmal was sagen. Du sprichst von "gesetzlichen" Regelungen. Bitte nenne mir diese Quelle im Gesetz.
    Nach meinem Kenntnisstand ist die einzige verbindliche Grundlage eine Verordnung, nämlich die "DVGW607" (s. Anhang)
    Dann gibt es noch ein Sammelblatt (GOK) mit Tauschempfehlungen, und dort sind sogar Falschaussagen drin, denn da wird sich mit falschen Begründungen auf die auf die "607" bezogen. In besagter Verordnung steht nirgends etwas von einer 10-jährlichen Austauschpflicht. Ausschließlich der Zustand der Gasanlagenkomponenten ist ausschlaggebend.
    Wenn meine Schläuche und Regler (die übrigends UV-geschützt im Kasten sind) 30 Jahre in gutem Zustand bleiben sollten, dann werde ich diese erst zusammen mit der Truma ( denn für diese gibt es eine 30-jährige Ausnameregelung ) austauschen. Niemand, auch der TüV, kann mich dazu zwingen, dies prophylaktisch zu tun - um der Industrie den Umsatz zu steigern.
    Sicherheitsrelevantes Verhalten des Betreibers bleibt hierbei stets vorausgesetzt - ich bin in meinem obigen Beitrag bereits darauf eingegangen.
    Diese Infos habe ich unter anderem aus dem Busfreak-Forum (wegen Copyright).
    In der Hoffnung, die ewigen Vermutungen und Halbwahrheiten ausgeräumt zu haben
    Gruß
    Wolfgang

  • hallo Astrowolfgang ,

    ich weiß zwar nicht nach welchen regeln oder falschen hinweisen du im speziellen suchst, aber dieses datenblatt ist leider veraltet und schon lange nicht mehr gültig.
    die neueste version ist von ende 2005 mit den neuerung die dort alles durch die neuen eu bestimmungen neu mit aufgenommen werden mußten, u.a. die wechselpflicht für regler und schlauch bei defekt oder spätestens nach 10 jahren.
    sorry wenn ich meine lehrgänge alle umsonst machen und auch noch aufpasse was dort alles erzählt wird, inkl. das ich es schaffe in bestehenden richtlinien lesen zu können.

    wem die " halbwahrheiten " interesieren geht auf die home des DVGW und läd sich die aktuelle fassung runter, kostet aber halt glaube ich 40€ und diese datein sind geschützt und nur in abgelaufenen versionen frei im internet zu finden, denke ich zumindest!
    dort steht im handbuch "Technische Regeln Arbeitsblatt G607 gültig ab Mai 2005, zum beschleunigen der suche, auf der seite 10, Abs.:4.7 oder im ZKF- Schriftenreihe Band 11 Stand Sep. 2005, Seite 30 der gesuchte datensatz, links unten!
    ich habe es jetzt sogar extra um "halbwahrheiten" zu erzählen rausgesucht, ich würde vorsichtig sein mit falschen und lebengefährlichen hinweisen und versuchen die bestehenden vorschriften als falsch und ungültig hinzustellen!
    Ich möchte nicht für lebensgefährliche verletzungen oder todesfälle verantwortlich sein, du schon?

    zu diesem thema mein letzter kommentar, ist schon alles geschrieben was wichtig ist!

    +

    :daumen +++++++++ :thumbup: +++++++++++++++++ Gruß Robert +++++++++++++++++ :thumbup: +++++++++ :daumen

    3 Mal editiert, zuletzt von Robert Most (18. Dezember 2009 um 15:02)

  • Hallo Leute
    ich setze mal noch einen drauf! Die Betriebssicherheitsverordung dient auch noch als Rechtsgrundlage :ja . Aber die entsprechenden § raussuchen mache ich nicht. Da habe ich keinen Bock drauf.
    viele Grüße von feuerfliege

  • Danke Robert,
    das ist doch endlich eine Hausnummer. Ich konnte nicht wissen, dass es sich bei der von mir zitierten Verordnung um eine veraltete Version handelt - bzw. das das, was eben noch "wahr" war jetzt falsch ist. Dies bei unveränderter technischer Hardware.
    Ende der Diskussion. :prost
    Viele Grüße
    Wolfgang