Trinkwasserechte Leitung - Nachrüsten bis April 2010 ?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Hallo Zusammen,

    Am 1. April 2009 ist die neue Trinwasserverordnung in Kraft getreten. Die neue VO markiert den neuen Stand der Technik von Befüllungs- und Wasserverteilungsanlagen ab 01. April 2009. Der Verordungsgeber hat eine Übergangsfrist von 12 Monaten ab Inkrafttreten festgesetzt, d.h. ab April 2010 müssen auch alle Reisemobile, unabhängig vom Planungszeitpunkt, entsprechend ausgestattet sein. Eine entsprechende DIN Norm (DIN 2001-2:2009-04) für die Leitungen gibt es. (auch ein Artikel im ProMobil 9/2009).
    Meine Frage nun: Ist dies so zu verstehen, dass alle Reisemobile, egal welches Baujahr, umgerüstet werden müssen???
    Kann ja wohl nicht sein. Bei manchen WoMo`s sind die Leitungen ver- bzw. zugebaut, dass man nicht rankommt.

    Gibt es bereits Erfahrungen oder Kenntnisse von Eurer Seite zu diesem Thema?
    Ich denke dies geht dann evtl. uns alle an.

  • hallo winni, das währe wahnsinn, ich komme bei meinem rimor an keine wasserleitung rann ohne sämtlichen wände aufzureissen. das hat nur für neue gültigkeit. gruss flippi :ubria :stopp

  • moin,moin

    ich werde mich mal wegen dieser vorschrift mit dem hiesigen gesundheitsamt kurzschliessen und mir die vo zuschicken lassen,wenn dann neue erkenntnisse auftauchen,stelle ich diese sofort hier ein


    Peter


  • Am 1. April 2009 ist die neue Trinwasserverordnung in Kraft getreten. Die neue VO markiert den neuen Stand der Technik von Befüllungs- und Wasserverteilungsanlagen ab 01. April 2009. Der Verordungsgeber hat eine Übergangsfrist von 12 Monaten ab Inkrafttreten festgesetzt, d.h. ab April 2010 müssen auch alle Reisemobile, unabhängig vom Planungszeitpunkt, entsprechend ausgestattet sein. Eine entsprechende DIN Norm (DIN 2001-2:2009-04) für die Leitungen gibt es. (auch ein Artikel im ProMobil 9/2009).
    Meine Frage nun: Ist dies so zu verstehen, dass alle Reisemobile, egal welches Baujahr, umgerüstet werden müssen???

    Diese Verordnung trifft auf NEUE Wohnmobile zu und Wohnmobile die vermietet werden. Bei den Mietmobilen spielt die Zulassung keine Rolle -- sie MÜSSEN den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und umgerüstet werden.

    Andreas

  • Das ist mit ein Grund wieso wir bei der Bestellung des neuen auf den Jahrgang 2010 gewartet haben.

    Jetzt haben wir nicht nur diese neue Wasseranlage. :thumbup: