Gasflaschentausch von "grauen" Eigentumsflaschen

  • Hallo,
    graue Flasche, egal ob hell oder dunkelgrau, gehören dem Käufer. Was ihr mit der Flasche macht, ( im Keller verstauben lassen, oder tauschen ) ist euer Ding.

    Ich als Gashändler, muß die Flaschen auch kaufen.

    rote Flaschen, sind Vollpfandflaschen, das heiß, sie gehören der Gasfrima, dessen Name auf der Flasche steht. Diese Flaschen können, wenn ihr keine Verwendung mehr dafür habt, beim Händler gegen Pfandbeleg zurück gegeben werden.

    TÜV ist bei Nutzung oder Eigentumflasche 10 Jahre. Dem Gashändler steht frei, ob er TÜV abgelaufene Flaschen tauscht oder nicht. Einige Händler verlangen die TÜV Gebühr.

    TÜV bei Vollpfandflaschen ist 15 Jahre. Vom Händler werden alle Flaschen ohne Kosten für den Kunden getauscht, auch wenn diese 10 oder mehr Jahre TÜV abgeaufen sind.

    :stopp das ist Fakt !!!!!!!!

  • Nun bin ich dank eurer unterschiedlichen Erfahrungen wieder schlauer - man lernt nie aus. Ich hab meine Gasflaschen immer gehütet wie ein Augapfel -"SIND MEINE", nur nicht so an gammeliges Ding andrehen lassen. Horst Schlemmer würde jetzt sagen: weisse Bescheid, ne!
    Jürgen

  • "SIND MEINE", nur nicht so an gammeliges Ding andrehen lassen.

    Die will ich eh nicht haben, die können von mir aus auf ner Baustelle vergammeln :prost
    Einigermaßen Ordentlich sollen die schon aussehen, besonders im Halsbereich, man weiß ja nie...