Gasflaschentausch von "grauen" Eigentumsflaschen

  • Hallo WoMo-Gemeinde,
    bislang habe ich immer ein WoMo gemietet und daher hat mich dies spezielle Thema Gasflaschentausch nicht interessiert. Aber demnächst werde ich mit einem eigenen WoMo durch die Gegend fahren. Da bei dem neuen WoMo keine Gasflaschen mit dabei waren, habe ich mir kürzlich in der Bucht 2 neue, ungefüllte 11kg Flaschen gekauft.
    Bei beiden ist in einen der Griffe "2009/01" und "2019" eingraviert. Das heißt, dass der TÜV bis 2019 gilt. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Gültigkeit des TÜV bei den Flaschen auch außen in schwarz aufgedruckt sein sollte, was bei meinen aber nicht der Fall ist. Wenn ich meine neuen Flaschen aber nun irgendwo gegen gefüllte Flaschen tausche, dann kann bekomme ich ja irgendwelche andere (gebrauchte) Flaschen, bei denen der TÜV aber sicherlich wesentlich früher abläuft.
    Wie sieht es nun aus, wenn man nun irgendwann leere Flaschen mit zufällig bereits abgelaufenem TÜV gegen gefüllte tauschen möchte?? ?(
    Vielen Dank für Eure "sachdienlichen" Hinweise.
    Gruß quabi

    Das Ziel liegt manchmal genau vor Dir, wenn Du Dich umdrehst. :fahren

  • Hallo quabi,

    bei mir hat bisher beim Flaschen tausch noch niemand auf den TÜV-Stempel geschaut.
    Ist auch egal. Wenn der Abfüller feststellt, dass der TÜV abgelaufen ist oder bald abläuft, dann macht er das.

    Beim Tauschen im Ausland, manche CP bieten dies an, würde ich schon genau nachschauen. Eventl. füllen die selber nach.

    Gruß Nikolaus

    Frei ist nicht, wer viel hat, sondern wer wenig braucht. :)

  • Hallo,

    bei sämtlichen Flaschentauschen hat bei mir noch nie jemand nach diesem Datum gesehen. Und ich muß zugeben, ich auch nicht.

    Ich kann mir vorstellen, dass der Abfüller abgelaufene Flaschen zurücknehmen muß, aber keine abgelaufenen Flaschen wieder in den Handel geben darf. Der Abfüller bekommt abgelaufene Flaschen ersetzt. Anders würde das System auch nicht funktionieren.

    Gruß

    poly

  • Moin.
    Ich tausche graue Flaschen immer bei uns (NRW) beim Praktiker.
    Manche Verkäufer schauen akribisch genau auf den TÜV Stempel.
    Einmal wurde ich mit einer abgelaufenen Flasche wieder weggeschickt,die ich aber beim nächsten Mal(anderer Verkäufer) wieder losgeworden bin. :thumbup:
    Schönes WE.
    Nepo.

  • Moin Moin

    Egal ob grau oder rot - alle MÜSSEN zurückgenommen werden ! (Die grauen nur im Tausch !)

    Die graue Flasche gehört uns gar nicht - sie wird vom Gashändler jedoch NICHT zurückgenommen
    aber IMMER getauscht - egal welches Datum draufsteht ! Dazu haben die sich verpflichtet. Der Praktikerverkäufer ist kein
    "echter" Gashändler und ihm fehlte es offensichtlich an Qualifikation !
    Es ist die Aufgabe der FLASCHENEIGENTÜMER "abgelaufene" Flaschen auszusortieren und so aus dem
    Kreislauf herauszunehmen !

    Rote Flaschen sind dagegen Eigentum des Käufers - damit unter anderem die 10jährige TÜV-Prüfung nicht zu Lasten
    des Käufers geht, verpflichten sich die Gashändler die Flasche zum vollen Kaufpreis gegen Vorlage
    der Kaufquittung jederzeit zurück zu nehmen !!!! Quittung aufbewahren und beim Kauf diese Regelung
    sicherheitshalber bestätigen lassen !!!

    Wenn wir die graue Flasche loswerden wollen, müssen wir selbst einen Käufer finden - am besten
    beim letzten Tausch (mit Rücksicht auf möglicherweise ganz vordichtige Käufer) auf eine "frisches" Prüfdatum achten !

    Irgendwie eine merkwürdige und gewöhnungsbedürftige und vielleicht auch missverständliche Namensgebung der Flaschen !
    Eigentum wird zurückgenommen - Leihflaschen aber nicht !

    Na, dann gebt mal alle Gas !

    Pit
    PS Rote Flaschen sind ideal, wenn man nur temporär eine zusätzliche Flasche braucht - man gibt sie einfach wieder zurück !

  • Hallo Pit,
    hier der Text von https://www.ducatoforum.de/www.westfa.de ( Lieferant ) :
    Zitat:
    Das Flaschen-System
    Um die mobile Energie Flüssiggas leicht transportieren zu können, wird sie üblicherweise in Flaschen gefüllt. Dabei gibt es Pfandflaschen und so genannte Nutzungsflaschen.

    Pfandflaschen
    Pfandflaschen bleiben Eigentum des Lieferanten. Sie gibt es in den Größen 11 und 33 kg. Zusätzlich sind so genannte 11-kg-Treibgasflaschen für motorische Zwecke im Umlauf, die man an ihrem speziellen "Kragen" erkennt. Treibgas verwendet man z. B. für den Betrieb von Gabelstaplern.

    Nutzungsflaschen
    Nutzungsflaschen gehören dem Kunden. Sie gibt es in kleineren Größen: 5 und 11 kg. 11-kg-Flaschen sind auch als Aluminiumflaschen erhältlich, das macht sie besonders leicht. Alle Nutzungsflaschen unterliegen einem 10-jährigen Prüfrythmus.


    Zitat Ende.
    Pfandflaschen = rot
    Nutzungsflaschen = grau

    Gruss
    Ghost

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Egal ob grau oder rot - alle MÜSSEN zurückgenommen werden ! (Die grauen nur im Tausch !)

    Die graue Flasche gehört uns gar nicht - sie wird vom Gashändler jedoch NICHT zurückgenommen
    aber IMMER getauscht - egal welches Datum draufsteht !

    Hallo zusammen,
    danke für alle Beiträge.
    Ich war bislang immer davon ausgegangen, dass die grauen Flaschen mein Eigentum sind und die roten Flaschen seien Pfandflaschen, wobei letztere von unterschiedlichen Gaslieferanten zur Verfügung gestellt werden. (Ich meine auch, dass auf den roten Flaschen sogar der Name des jeweiligen Gaslieferanten aufgedruckt ist. Und die roten kann man meines Wissens auch nicht bei jeder X-beliebigen Station tauschen.)
    Demzufolge fühlte ich mich als Eigentümer für meine grauen Flaschen (ich habe sie ja gekauft!!) bezüglich TÜV verantwortlich; daher entstand ja auch meine Frage im ersten Thread. Andererseits wäre es meiner Ansicht nach auch ziemlich unbillig, wenn ich eine leere Flasche mit noch 10 Jahren TÜV zum Tausch abgebe und dann eine gefüllte dafür erhalte, bei der aber im schlimmsten Fall der TÜV in wenigen Monaten abgelaufen ist und ich dann für die möglicherweise anfallenden Prüfungsgebühren aufkommen muss.
    Sehe ich das falsch oder gar zu eng??
    Grüße aus Schleswig-Holstein und schönes WE.
    quabi

    Das Ziel liegt manchmal genau vor Dir, wenn Du Dich umdrehst. :fahren

  • Hallo Quabi
    deine Annahme ist schon Richtig,mit dem Kauf der Grauen Gasflaschen kaufst du dich in ein Tauschsystem ein und zahlst mit jeder Neufüllung einen Teil der TÜV Prüfungsgebühren,die Grauen Flaschen werden "fast" überall in Deutschland getauscht.Bei dem Tauschvorgang leer gegen voll hast du jedoch auch keinen Anspruch auf neu gegen alt so das es schon mal vorkommen kann das du eine gut aufgemachte Flasche gegen eine unansehnliche getauscht bekommst,achte aber trotzdem auf das TÜV Datum,welches im Handgriff der Flasche eingestempelt ist.Die neuerdings auf den Flaschen aufgedruckten Zahlen geben das Leergewicht der Flaschen an,da die Flaschen per Waage gefüllt werden braucht der füllende nur noch die 11 Kilo dazu zu rechnen und kann somit eine Überfüllung vermeiden.Bei dem Tausch der Flasche sollte die leere Flasche noch nicht TÜV fällig sein .Bei den grauen Gasflaschen wirst du im Endeffekt immer wieder ein Flasche in deinem Besitz haben da du sie ja Gekauft hast,die roten Flaschen jedoch gibst du einfach zurück und hast dann keine mehr.
    Die roten Gasflaschen gehören dem jeweiligen Gaslieferanten und werden auch nur von diesem wieder befüllt,das heißt wenn du eine rote Flasche von Ypsilon Gas kaufst (wobei du hier nur die Füllung kaufst) kannst du sie auch nur in dem Vertriebsnetz von Ypsilon Gas Tauschen oder zurückgeben.

    Mfg der Niederrheiner

  • Hallo Niederrheiner
    Alles prima !
    ABER : Die ROTE füllt mir jeder Gaslieferant !!!!!
    Wäre schlimm wenn nicht - dann könnte man sie ja nur regional einsetzen !

    mfg

    Pit

  • Hallo Ducator füllen ja, tauschen nein. Habe da meine Erfahrung. Seitdem, nur Graue. :fahren :thumbup: Grüße an alle womoholzwurm

  • Hallo Ductator habe so meine probleme mit nahmen werde mich bessern. mf gruß womoholzwurm :wink :fahren :thumbup:

  • Hallo,
    herzlichen Dank an alle, die sich meiner hier im Forum so kenntnisreich mit Informationen angenommen haben!
    Nun bin ich wieder etwas schlauer und kann demnächst ein neues Thema ansteuern, was mich früher als Mieter eines WoMo's nicht berührt hat, aber als Eigentümer sehr wohl.

    Und so ganz am Rande ein Hinweis an womoholzwurm: Früher hatte ich auch mal den Spitznamen "Holzwurm", weil ich mich viel mit Holz- und Forstwirtschaft beschäftigt habe, ist aber schon gaaaaaanz laaaaange her!

    Allen allzeit eine gute Fahrt wünscht
    quabi

    Das Ziel liegt manchmal genau vor Dir, wenn Du Dich umdrehst. :fahren

  • Hallo zusammen,

    da ich Verkäufer in einem Baumarkt bin(H***) folgendes:

    1) Alle Grauen Flaschen sind Eigentum des Käufers, also du und ich die Flaschen werden in allen Verkaufsstellen verkauft die Gase verkaufen, wenn eine TÜV abgelaufen ist sind hat der Käufer also du und ich dafür zu sorgen das sie entweder entsorgt wird oder eine Neue [lexicon]TÜV Abnahme bekommt.

    Wenn der TÜV abgelaufen ist muß keine Verkaufsstelle für Gas diese zurücknehmen,das gleiche gilt für Aluflaschen die auch von uns gekauft wurde.

    Das Verhältnis beruht darauf das man Gas nicht in einer Tüte verkaufen kann.


    2) Alle Roten oder andersfarbige sind Flaschen eines jeweiligen Gasabfüllers bzw: Gasveredlers Herstellers:

    Keine Verkaufsstelle muß Flaschen eines anderen Herstellers annehmen oder aufkaufen.

    Hier obliegt die Aufsichtspflicht der TÜV Abnahme alleine den Gasabfüller bzw: Gasveredler Hersteller.

    Eine TÜV abgelaufene Flasche muß auch dann von der jeweiligen Vertretung zurückgenommen werden, denn es ist eine Pfandflasche die dem Hersteller des Gases gehört.

    Also ich bekomme das Pfand zurück und gut ist.

    noch einen schönen Sonntag rest,

    reinoldus

    @all in diesem Beitrag : es ist rechtlich für jeden Forenbetreiber kritisch, wenn unbewiesene Behauptungen - die negativen Character haben - in einem Forum gepostet werden dürfen.
    Ich musste daher den Namen des Baumarktes als H*** unkenntlich zu machen um negativ Folgen für uns abzuwenden.

    Mattin

    Einmal editiert, zuletzt von mattin (13. Mai 2009 um 19:59)

  • Ohne Kommentar................................................. da sprachlos !
    Es leben die Baumärkte !!!!! - zum Glück bleibt der Weg zum Gasslieferanten !

    mfg
    Pit

  • Hallo,

    zur Klarstellung:

    Graue Gasflaschen:

    • werden vom Benutzer bei der Erstanschaffung gekauft, gehen also ins Eigentum des Benutzers über
    • müssen daher von keinem Gashändler wieder gegen Bares zurückgenommen werden
    • werden üblicherweise leer gegen voll getauscht
    • können bei anderen zertifizierten Gasabfüllern aber auch wieder befüllt werden
    • dürfen mit abgelaufenem TÜV nicht mehr an Benutzer ausgegeben werden.

    Rote Gasflaschen:

    • werden vom Benutzer nur (gegen Pfand) geliehen, das Eigentum verbleibt beim Lieferanten
    • werden daher vom Verkäufer, bzw. u.U. auch von einem Händler der gleichen "Kette", gegen Rückzahlung des Flaschenpfandes wieder zurückgenommen
    • werden nur bei einem Händler der gleichen Kette leer gegen voll getauscht
    • können aber bei zertifizierten Gasabfüllern auch wieder befüllt werden
    • dürfen mit abgelaufenem TÜV nicht mehr an Benutzer ausgegeben werden.

    Zum Thema TÜV bei den grauen Flaschen: Jeder seriöse Gashändler erhebt bei jedem Flaschentausch zusätzlich zum Gaspreis eine (geringe) pauschale Prüfungsgebühr. Über die zehnjährige Prüffrist einer Flasche hinweg kommt so im Durchschnitt genügend Geld zusammen, um die Flasche nach Ablauf der Frist neu prüfen zu lassen. Deswegen nimmt jeder seriöse Gashändler auch leere Flaschen mit abgelaufenem TÜV im Tausch gegen voll problemlos an. Unseriöse Händler machen das manchmal nicht, vermutlich um das Gas ein paar Euro billiger anbieten zu können als die Konkurrenz. Diese unseriösen Händler haben dann aber Probleme, abgelaufene Flaschen beim Abfüller abzuliefern, weshalb sie deren Annahme verweigern.

    Also: Weigert sich ein Gashändler, graue Gasflaschen mit abgelaufenem TÜV im Tausch leer gegen voll anzunehmen, so sollte man um diesen Händler in Zukunft einen Bogen machen.

    Ich persönlich habe mir überdies angewöhnt, beim Flaschentausch stets darauf zu achten, dass die erhaltene, volle Flasche noch TÜV hat.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Damit wäre eigentlich alles gesagt, wenn es nicht eine Baumarktkette gäbe, die grau lackierte Flaschen ausgibt, die fast genauso aussehen wie Eigentumsflaschen, aber doch keine sind. Der Farbton ist etwas heller als bei den echten Eigentumsflaschen. Wenn also jemand seine Eigentumsflasche ( Fachbegriff ist übrigends Campinggas ) zu so einem Baumarkt bringt, und die ihm dann eine dieser umlackierten unterjubeln, kann er diese Flasche später nur wieder bei diesem Baumarkt tauschen, andere Händler werden sie nicht annehmen.
    Darf man den Namen dieser Baumarktkette hier eigentlich nennen?
    Axel

  • Lieber Axel S !

    Du hast da was in den "falschen Hals" gekriegt !
    Die Baumärkte beziehen ihre grauen auch vom Gaslieferanten - Grau ist Grau und bleibt Grau !
    Leichte Schattierungen in Grau sind ohne Bedeutung !

    Wir können nur mutmassen, dass die Gaslieferanten von den Baumärkten preislich soooo in den Keller
    gedrückt werden, dass sie sich ausbedingen, keine TÜV-abgelaufenen Flaschen zurückzunehmen bzw mit Baumärkten zu
    tauschen !!!! Wird ein Versuch sein den Baumarktdumpingverkaufspreis mit dieser Weigerung etwas zu egalisieren !

    Ansonsten : ich mache das genauso wie Gerhard - halte Dich doch auch an seine Vorgehensweise !

    Übrigens, meine Tankstelle verfährt genauso "kulant" wie der Gaslieferant mit "abgelaufenen" Flaschen und beteuert mir jedes Mal,
    wenn ich beim Tauschen nach Flaschen jüngeren Datums suche (siehe Gerhards Beitrag) es spiele keine Rolle - es würde JEDE
    Flasche getauscht - was auch wirklich der Fall ist. Und im Gegensatz zu Baumärkten und Gaslieferanten hat meine Tankstelle
    viiiiiel längere Öffnungszeiten und öffnet auch sonntags !

    Falls Du also keinen Gaslieferanten in der Nähe hast : es kommen auch andere "gute" Einkaufsquellen infrage - muss nicht ein Baumarkt sein !

    Hab Spass - gib Gas :)

    Viele Gruesse

    Pit

    PS Und falls es in Deiner Region einen Baumarkt geben sollte, der eine eigene Füll- und Tauschstation betreibt (mit "eigenem Grau)und somit NICHT
    bei einem Gaslieferanten einkauft, dann lass mich biite nicht dumm sterben und schreib wer das denn ist !!!!!

  • Hallo nochmal,

    ich habe tatsächlich schon mehrmals verschiedene Schattierungen von Grau gehabt: Meistens kommen die "grauen" Flaschen ja eher graubraun daher, ich hatte aber auch schon welche, die richtig taubengrau waren. Aber auch die wurden bei anderen Händlern wieder anstandslos zurückgenommen.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Nein lieber Pit, ich weiss schon wovon ich spreche.
    Ich besitze und betreibe einen Campingplatz und habe selber einen Gashandel :D
    H*** bringt hellgraue Flaschen in Umlauf, die aussehen wie Campinggas, aber keine sind.
    Viele kleinere Gashändler wissen das gar nicht und nehmen sie zurück bzw. tauschen sie wieder gegen reguläre Flaschen.
    Das große Erwachen kommt dann, wenn der Abfüller kommt und sie nicht annimmt.
    Ziel von H*** ist natürlich, dass die Kunden dann wieder zu Ihnen kommen. Auch wenn sie verärgert sind.
    Ich habe einen Verkäufer von H*** darauf angesprochen, der stellte sich ahnungslos und sagte, die Flasche hätte ihnen wohl einer untergjubelt. 1/3 des Lagers war jedoch voll mit diesen Flaschen.
    Frag mal bei einem Markenabfüller, die kennen das Spiel.
    Die großen Baumarktketten haben übrigends alle eigene Abfüllstationen oder Subunternehmen die ausschliesslich für sie arbeiten.
    Axel

    @all in diesem Beitrag : es ist rechtlich für jeden Forenbetreiber kritisch, wenn unbewiesene Behauptungen - die negativen Character haben - in einem Forum gepostet werden dürfen.
    Ich musste daher den Namen des Baumarktes als H*** unkenntlich zu machen um negativ Folgen für uns abzuwenden.

    Mattin

    Einmal editiert, zuletzt von mattin (13. Mai 2009 um 19:45)

  • Hallo,

    es tut mir sehr leid, aber ich habe gewisse Zweifel an dieser Geschichte. Denn erstens wäre das eine Steilvorlage für jeden Abmahnanwalt, um dem betreffenden Baumarkt eine saftige Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb reinzudrücken. Und zweitens:

    H*** bringt hellgraue Flaschen in Umlauf, die aussehen wie Campinggas, aber keine sind.


    Es gibt kein Monopol auf die Herstellung von Campinggasflaschen. So lange die Flaschen den einschlägigen Technischen Regeln (hier "Flüssiggas" bzw. "Druckbehälter") hergestellt sowie als Campinggasflaschen gekennzeichnet und geprüft sind, sind es Campinggasflaschen! Sollte H*** Flaschen in Verkehr bringen, die nicht den Technischen Regeln entsprechen, so wäre das eine Ordnungswidrigkeit und würde mit einem saftigen Bußgeld geahndet.

    Ziel von H*** ist natürlich, dass die Kunden dann wieder zu Ihnen kommen. Auch wenn sie verärgert sind.


    Sollte mir das als Kunde passieren, so würde ich tatsächlich wiederkommen. Allerdings nur noch ein einziges Mal. Und zwar um erstens den Filialleiter gründlich zusammenzustauchen, und zweitens auf dem Rücktausch gegen eine reguläre Flasche zu bestehen.

    MfG
    Gerhard

    @all in diesem Beitrag : es ist rechtlich für jeden Forenbetreiber kritisch, wenn unbewiesene Behauptungen - die negativen Character haben - in einem Forum gepostet werden dürfen.
    Ich musste daher den Namen des Baumarktes als H*** unkenntlich zu machen um negativ Folgen für uns abzuwenden.

    Mattin

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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    Einmal editiert, zuletzt von mattin (13. Mai 2009 um 19:47)