Abwicklung HAGELSCHADEN

  • Hallo,

    herzlichen Dank für die Infos und Empfehlungen!Man lernt ja immer noch dazu!

    Also:Hagelschäden werden über die Teilkasko abgerechnet.Bei Vertragsverhandlungen mit der Vsi.habe ich damals versucht,die SB mit 500.-EU

    zu bekommen.Dies wurde aber vom HDI abgelehnt mit dem Hinweis auf den hohen Gesamtwert des WoMos.So bin ich bei 2500.- gelandet.

    Der Gutachter wurde vom HDI beauftragt.Er hat ein Standardprogramm zur Ermittlung der Daten.

    Nun gibt es ja sehr differenzierte Aufbauteten,Oberflächen und Materialien z.B. der Aussenhaut bei WoMos..

    Wenn nun die Rep.-Firma mit den Vorgaben des Gutachters nicht klar kommt,so akzeptiert die Vs. in vielen Fällen auch einen Nachschlag.

    Hier gibt es also einen gewissen Handlungsspielraum.

    Nun werde ich bis zum Herbst noch mit meinen "Beulen" durch die Lande fahren- :wink

    Grüsse

    Alnitak1

  • Moin,

    Reparatur-Kosten

    Auf die von einem Sachverständigen berechneten Reparaturkosten ist auch die Mehrwertsteuer zu erstatten. Nach eienm Urteil des Amtsgerichts Hanau ( vom 08.06.1983, 30 C 59/83) spielt es dabei keine Rolle, ob die Reparatur in Eigenhilfe oder nur teilweise oder überhaupt nicht durchgeführt wurde.

    Viel Erfolg wünscht Donnerhall :wink

  • Hallo Donnerhall,

    ganz herzlichen Dank für die Info bezgl.Mehrwertsteuer mit Hinweis auf das entsprechende Urteil.Grosses Lob an alle Akteure und Organisatoren!Schön dass

    es so eine Gemeinschaft gibt! :klatsch

    Alnitak1

  • Hallo,
    ich bin mir nahezu sicher, dass die MWSt. "nur " noch bei durchführungbzw nachgewiesener Rep. ausbezahlt wird.
    Frage bei deiner Vers. nach.
    Gruß Hartmut

  • Stoße hier gerade auf diese Beiträge.

    Richtig ist :

    Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte das Recht auf Inklusivzahlung auch bei Nichtreparatur !

    Bei einem Teilkasko oder Vollkaskoschaden wird die Märchensteuer nur bei Reparatur erstattet !

    Früher konnte man auch ohne Reparatur die Steuer mitkassieren !

    Harzer Grüße Dietmar

  • Hallo,

    genau richtig, Dietmar. Die Mwst. wird nur gezahlt wenn das Fz. in die Werkstatt zur Reparatur gegeben wird. Ansonsten wundert es mich, daß die Selbstbeteiligung bei alnitak1 so hoch angesetzt ist. Wir haben bei unserem eine SB von 150 € und Bekannte ebenfalls (die haben sogar ein sehr sehr teures Womo). Mir wäre der SB von 2.500 € bei weitem zu hoch. Oftmals sind es ja eher geringe Schäden im TK-Bereich.

    Gruß

    Thorsten

  • Hallo!

    Hatte 2004 auch einen Hagelschaden laut Gutachten ca. 15.000 Euro. Ich habe dann auf Gutachtenbasis mit meiner Versicherung abgerechnet. Der Gutachterpreis wurde abzüglich der MwSt ausbezahlt. Ich habe dann mein Fahrzeug in 2 Steps im sichtbaren Bereich reparieren lassen und die Rechnungen bei meiner Versicherung eingereicht. Auf dieser Basis wurde mir die MwSt von der Versicherung nach bezahlt.

    Wir sind auch mit unseren Beulen fast ein Jahr durch die Lande gefahren, sind überall aufgefallen und hatten auf jedem Stellplatz viel Gesprächsstoff.

    Gruß wodi