Hallo Leute,
ich hätte gern mal Eure Meinung gehört:
In der rechten Rückleuchte (Heckleuchte) meines Ducato-WoMo's ist eine Rückfahrleuchte (21 Watt Birne) integriert.
Nachdem ich oftmals Probleme beim Rückwärtsfahren bei Dunkelheit hatte, da ich im Rückspiegel kaum etwas gesehen
habe (der rückwärtige Bereich wurde nur minimal ausgeleuchtet), habe ich mir zwei vernünftig helle bauartgenehmigte Rückfahrlampen angebaut (es gibt hierzu ja schöne Lösungen z.B bei einem großen Auktionshaus….).
Nun habe ich aber insgesamt 3 Rückfahrleuchten.
§ 52a StVZO besagt allerdings, dass ein Fahrzeug mit maximal 2 Rückfahrleuchten ausgestattet werden darf.
Um Probleme beim nächste TÜV zu vermeiden, ergeben sich für mich 3 Varianten:
a) integrierter Rückfahrscheinwerfer der rechten Rückleuchte mit Tauchlack
rot einfärben und 5 Watt Birne einsetzen und als Rücklicht nutzen.
b) integrierter Rückfahrscheinwerfer der rechten Rückleuchte mit roter 5 Watt
Birne bestücken und als zusätzliche als Rückleuchte nutzen.
c) integrierter Rückfahrscheinwerfer der rechten Rückleuchte lahm legen.
Diese Variante sehe ich als problematisch an, da mir ein TÜV-Prüfer mal
vor einigen Jahren erläuterte, dass alle Lampen, die an einem Fahrzeug
angebaut sind, auch leuchten müssen.
Die Forumsmitteilungen zu diesem Thema vom 26.10.07 habe ich bereits gelesen, sind für aber nicht zielführend.
Ich wäre dankbar für Eure Meinung.
Gruß
db407d