...da kannst du uns sicher berichten was sich bei den Füllstopflaschen getan hat. Befestigung soll ja jetzt nicht mehr Weltuntergangsfest sein
Das war heute Thema. Also getan hat sich was, vermutlich nicht unbedingt das erhoffte für den ein und anderen. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. Je nach Modell als Fest verbaut oder Ortsveränderlich.
Dies ist jetzt nur die Rechtliche Sache wie es jetzt festgelegt wurde. Bitte keine Diskussion darüber.
1. Stahltanks: diese müssen fest mit dem Rahmen verbaut werden und einer Kraft von 20G standhalten. Diese müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden und können in Deutschland von außen betankt werden. Tanks die der Norm R67-01 entsprechen benötigen keine weiteren Prüfungen. Die Anschlüsse müssen starr verrohrt werden
2. Stahltankflaschen: Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden diese wie Stahltanks Fest verbaut und eingetragen und können somit von außen befüllt werden. Möglichkeit zwei entspricht exakt der von Alugas, siehe nächster Punkt.
3. Alugas Tankflasche: Diese zählt jetzt wie eine ortsveränderliche Gasflasche. Die original Spannbänder müssen verwendet werden aber ohne Werkzeug mit z.B. Flügelschrauben. Der große Haken daran: das Befüllen ist in Deutschland verboten. Die Außenbetankung muss an der Flasche abgeschraubt werden und der Tankanschluss gegen ein versehentliches Befüllen gesichert werden. Sobald es über die Grenze geht kann alles aktiv gemacht werden. Alugas Flaschen werden nicht als Gastank eingetragen, da diese die nicht die erforderlichen 20G Kraft aushalten.
4. Kunststoff Tankflasche: wie bei Alugas
Also Legal in Deutschland gibts nur Fest verbaut und in die fahrzeugpapiere eingetragen oder im Ausland die Flaschen füllen.