Gas und Vorschriften 2024

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Was auch nicht bekannt ist bzw. bekannt war (mir auch nicht), Fahrzeuge vor 2007 dürfen Heizgeräte während der Fahrt nicht benutzen. Auch nicht mit Gasarmaturen mit Crash Sensor und Schlauchbruchsicherung.
    Der Bestandsschutz betrifft nur Fahrzeuge, die damals von dem Hersteller mit einer Ausnahmegenehmigung versehen wurden. Alle anderen (mich eingeschlossen) müssen es zu machen.

    Angeblich soll es seit einem Monat in Frankreich legal sein mit Crashsensor und Schlauchbruchsicherung ab 2007er Baujahre das Gas während der Fahrt zu benutzen.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Da behaupte ich aber was anderes. Ein Regler mit Crashsensor ist höherwertiger in Bezug auf die Sicherheit gegenüber einem "normalen" Regler. Vor Baujahr 2007 war das heizen während der Fahrt mit Ausnahme von Frankreich auch ohne Crashsensor und SBS zulässig. Von daher spricht nichts gegen das Heizen während der Fahrt mit Crashsensor und SBS bei Fahrzeugen vor Baujahr 2007 da dies ja der aktuellen europäischen Norm EN1949 entspricht. Auf einen neuen Stand bringen geht immer.

    Gruß Ralf

  • Die autogas Säulen sind oft separiert stehende.

    Wenn da das Auto vor steht,kann kein Tankwart irgendwas sehen 😊

    Und das legalisiert es? Seltsame Logik, entspricht aber dem D üblichen Schrei nach allen möglichen Verordnungen, Gesetzen, Vorschriften (wo steht das...) nur um dann Möglichkeiten zu suchen, sie zu umgehen. Und dann im Falle des ertappt werdens, zu jammern :)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Da hier auch ein paar Österreicher Freunde mitlesen, hier die Vorschriften für die Gastankflaschen für Österreich:

    https://www.caravan-schurian.at/download/Aktue…fbetriebe%20usw.)

    Herr Schurian ist staatl. beeideter Sachverständiger für diesen Bereich. HOffe damit gediehnt zu haben.

    LG Mathias

    .....................

    Die Zeiten ändern sich..................................
    ......................................
    12551300tg.jpg ...........nun unterwegs mit unserem LMC T674G !

  • Da behaupte ich aber was anderes. Ein Regler mit Crashsensor ist höherwertiger in Bezug auf die Sicherheit gegenüber einem "normalen" Regler. Vor Baujahr 2007 war das heizen während der Fahrt mit Ausnahme von Frankreich auch ohne Crashsensor und SBS zulässig. Von daher spricht nichts gegen das Heizen während der Fahrt mit Crashsensor und SBS bei Fahrzeugen vor Baujahr 2007 da dies ja der aktuellen europäischen Norm EN1949 entspricht. Auf einen neuen Stand bringen geht immer.

    Ich darf immer etwas höherwertigeres einbauen aber die Gesamte Gasanlage bleibt weiterhin vor 2007.

    Vor 2007 war es laut der damaligen Norm Grundsätzlich verboten, es sei denn der Hersteller hat nachgewiesen, dass alle Geräte zugfrei installiert sind und hat dann explizit eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Diese ist weiterhin voll gültig und hat Bestandsschutz. Und davon hätte es früher ganz ganz wenige gegeben. Herstellerbescheinigungen und Vorgaben sind immer höherwertig.

    Da 2007 die neue Europanorm übernommen wurde, sind alle Erstabnahmen nach dieser gemacht und das heizen ist damit legal möglich wenn die nötigen Bauteile verbaut sind.

    Anderes Beispiel, ich kaufe einen leeren Kastenwagen vor 2007 und baue ihn 2024 um zum Wohnmobil. Baue eine neue Gasanlage ein und lass es beim TÜV zum Wohnmobil umtragen. Dann ist immer die neuste Norm notwendig, meine Erstabnahme ist 2024 und ich darf während der Fahrt heizen mit den richtigen Bauteilen.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Naja der andere "bessere" Weg wäre ja es Benutzerfreundlich zu machen!

    Auf dem Markt ist es ja nun, habe auch noch nicht gehört das so eine Alugas Tank Flasche in die Luft bzw. explodiert wäre. Warum nicht einfach ein paar Idiotensichere Anschlüsse dran, das ganze ordentlich abgenommen und die Welt wäre ein wenig besser.

    Aber das geht irgendwie nicht, ob in Deutschland oder ganz Europa. Vielleicht irgendwann....man hat es ja beim USB Stecker auch hinbekommen....nach 15 Jahren 🤣

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • Die Ausführungen von Herrn Schurian entsprechen ja nach meiner Interpretation dem, was Alex schreibt.

    Ob das alles zusammen auch schlüssig ist, lasse ich mal offen.

    Mir erschließt sich z.B. nicht, warum eine fest eingebaute Anlage fest verrohrt sein muss. Warum ist es nicht erlaubt, hier ein flexibles Zwischenstück (den Schlauch) einzubinden. Ist doch im ersten Ansatz nicht schlecht, zwei Elemente etwas flexibel zu verbinden, so dass eben nichts passieren kann, auch wenn es leichte Bewegungen geben sollte.

    Alex, gibt es dafür eine technisch sinnvolle Begründung, oder ist das einfach so? Das wäre irgendwie doof.


    Gruß Rüdiger

  • Die Ausführungen von Herrn Schurian entsprechen ja nach meiner Interpretation dem, was Alex schreibt.

    Ob das alles zusammen auch schlüssig ist, lasse ich mal offen.

    Mir erschließt sich z.B. nicht, warum eine fest eingebaute Anlage fest verrohrt sein muss. Warum ist es nicht erlaubt, hier ein flexibles Zwischenstück (den Schlauch) einzubinden. Ist doch im ersten Ansatz nicht schlecht, zwei Elemente etwas flexibel zu verbinden, so dass eben nichts passieren kann, auch wenn es leichte Bewegungen geben sollte.

    Alex, gibt es dafür eine technisch sinnvolle Begründung, oder ist das einfach so? Das wäre irgendwie doof.


    Gruß Rüdiger

    Österreich hat im Prinzip die Deutsche Version des Regelwerks 1:1 übernommen. Daher lässt sich das übertragen. Die deutschen Dozenten unterrichten auch in Österreich für den ÖAMTC.

    Für die „Paragrafenreiter gibts nur Tank oder Flasche, Schwanger oder nicht schwanger. Was dazwischen gibt es nicht.

    Die feste Verrohrung rührt daher, dass so Wenig Schläuche wie möglich verbaut werden sollen. Da ein Tank fest mit dem Rahmen verbaut sein muss, gibts keinen Grund diesen entnehmen zu müssen. Daher ist es eine größere Sicherheit, wenn alles fest verrohrt ist. Und da neue Tanks nach R67-01 keine Prüffristen mehr haben, dürfen die drin bleiben bis der Prüfer mit dem Schraubenzieher Rost Schicht für Schicht abträgt. Und selbiges wäre für den Schlauch, würde ja keiner nach schauen.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Ich möchte hier noch kurz anmerken, ich möchte nicht der böse Prüfer sein. Ich hab die Schulung nicht gemacht um mich zu bereichern. Ich bin selbstständiger Handwerksmeister im Bereich Sanitär und Heizung, hab meine Gleichstellung zum Elektromeister und hab das hauptsächlich aus Eigeninteresse und als Ausgleich zum Arbeitstrott gemacht um den Bereich Hobby mit Arbeit zu kombinieren.

    Ich versuche das gelernte so gut wie möglich wiederzugeben und muss im Zweifel auch im Regelwerk nachlesen. In zwei Tagen kann man nicht die vollen 100% aufnehmen.

    Trotz allem bin ich als „Camper“ mit den gleichen Interessen wie alle hier reingegangen und nicht als Prüfingenieur der Prüforganisationen wie die anderen Teilnehmer. Dementsprechend war auch meine Fragestellung und Interessen.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Ich habe gestern bzgl dem Thema von einem meiner Großhändler eine mail bekommen:

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
    seit einigen Wochen häufen sich Kundenanfragen aufgrund kursierender Gerüchte über eine mögliche Änderung der Rechtslage beim Einbau von Alugas TRAVELMate Flaschen.
    Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine verbindlichen Grundlagen, auf die wir uns als Großhändler berufen können. Aussagen anderer Marktteilnehmer zu diesem Thema raten wir mit Vorsicht zu genießen, da sie voreilig als verbindlich wahrgenommen werden könnten.
    Um Sie zeitnah aus erster Hand auf den aktuellen Stand zu bringen und Falschaussagen vorzubeugen, planen wir gemeinsam mit der Alugas am 22.02.24 im Laufe des Vormittags eine digitale Informationsrunde.
    Herr Anspach, Geschäftsführer der Alugas, wird Sie über den aktuellen Stand informieren.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Ich habe gestern bzgl dem Thema von einem meiner Großhändler eine mail bekommen:

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
    seit einigen Wochen häufen sich Kundenanfragen aufgrund kursierender Gerüchte über eine mögliche Änderung der Rechtslage beim Einbau von Alugas TRAVELMate Flaschen.
    Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine verbindlichen Grundlagen, auf die wir uns als Großhändler berufen können. Aussagen anderer Marktteilnehmer zu diesem Thema raten wir mit Vorsicht zu genießen, da sie voreilig als verbindlich wahrgenommen werden könnten.
    Um Sie zeitnah aus erster Hand auf den aktuellen Stand zu bringen und Falschaussagen vorzubeugen, planen wir gemeinsam mit der Alugas am 22.02.24 im Laufe des Vormittags eine digitale Informationsrunde.
    Herr Anspach, Geschäftsführer der Alugas, wird Sie über den aktuellen Stand informieren.

    Danke für die Info. Klar ist also, dass derzeit nichts klar ist. Man hört und liest das und jenes. Der Ausbauer meines Vertrauens und auch autarker verbauen „Tankflaschen“ (Gasfachfrau) oder Gasflow mit Aussenbefüllung und haben keine Probleme mit TÜV, Eintragung etc… Wie man es macht ist es wahrscheinlich immer irgendwie falsch…

    "Wer denkt Abenteuer seien gefährlich, sollte es mal mit Routine versuchen. Die ist tödlich." (Paul Coelho)

  • .....Klar ist also, dass derzeit nichts klar ist. ....

    Das wird auch so bleiben bis es die Novellierung der StVZO als fertigen Gesetzestext geben wird. Aus dem Referentenentwurf aus Sommer 2013 kann sich ja mittlerweile etwas anderes entwickelt haben (dort wäre erstmalig die G607 A als beigestellte Prüfung für die HU genannt worden). Da der jetzige Stand der Inhalte unbekannt ist (es soll einen fertigen Entwurf geben, der derzeitig vom Justizministerium rechtlich geprüft wird) ist der bisherige unklare Zustand erst mal so gegeben.

    Also haben wir Geduld bis die Mühlen der Gesetzgebung das Korn zu Mehl verarbeitet haben.... :wink

  • So wie ich das verstanden habe, sind Tanks doch OK.

    Sichere, geprüfte Befestigung, feste Verrohrung, Aussenanschluss und das ganze dann eingetragen.

    Und einen Tank darf man auch selber „betanken“.


    Dein Post steht doch nicht im Widerspruch.

    Gruß Rüdiger

  • Für die „Paragrafenreiter gibts nur Tank oder Flasche, Schwanger oder nicht schwanger. Was dazwischen gibt es nicht.

    Die feste Verrohrung rührt daher, dass so Wenig Schläuche wie möglich verbaut werden sollen.

    Soviel zum Schwanger oder nicht Schwanger: Eine Gasflasche ist eine Gasflasche. Da ist es unerheblich, wie sie betankt wird, wenn sie mal leer geworden ist. Da gibt es Flaschen die werden industriell befüllt, da sie keinen 80% Füllstop verbaut haben und werden anschließend gegen leere Flaschen getauscht. Dann gibt es Flaschen mit einem 80% Füllstop, die aufrecht stehend an der LPG-Säule betankt werden. Nachdem beide Flaschentypen wieder voll sind stehen sie mitunter gleichberechtigt im Gaskasten nebeneinander!

    Eine Feste Verrohrung vom Tank zum Einspritzsystem ist laut StVZO nur für die Nutzung des flüssigen Gasanteiles (Hochdruck) zur Motoreinspritzung vorgesehen und sinnvoll!

    Für die Nutzung des gasförmigen Gasanteiles (Niederdruck) zur Verbrennung in Freizeitfahrzeugen hat die Festverrohrung zwischen Flasche und Regler nichts zu suchen!! Dafür gibt es die Hochdruckschläuche, die Bewegungen und Vibrationen ausgleichen sollen!

    Bin gespannt, was sich nun die Gesetzgeber ausgedacht haben, um diese sinnlosen Wogen zu glätten.

    Gruß Hajo


    EDIT: Antwort aus dem Zitat geholt. Gruss Ghost

    Einmal editiert, zuletzt von ghost (3. Februar 2024 um 00:05)

  • haben keine Probleme mit TÜV, Eintragung etc… Wie man es macht ist es wahrscheinlich immer irgendwie falsch…

    Nur mal als Beispiel: hatte die Tage nen Dode Ram da, satt höher gelegt (ich kam da kaum rein) Beim KÜS kam dann der Meterstab zur Anwendung und siehe da: ist die Einstiegshöhe (Schwelleroberkante) höher als 65cm, MUSS ein Trittbrett oÄ verbaut sein! Eingetragen war aber nix, somit hatte der Prüfer seinerzeit...gepennt. Denn das steht im Gutachten des Riserkits drin.

    Und nur? Iss doch eingetragen....aber eben nicht korrekt. Da kann und wird ein Richter im Bedarfsfall einen Strick draus drehen.

    Dito mit den Gaspullen- jedem dürfte klar sein, das nicht alles was da so "eingetragen" wird, in der Form rechtlich einwandfrei ist -klar, wird beflissentlich übersehen... :)

    Dafür gibt es dann den Spruch mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", wobei die Unwissenheit eher vorgeschoben wird, dafür um so mehr gejammert, weil es doch Jahre Niemanden interessiert hat -was es, wie gesagt, nicht legalisiert.

    Passiert doch nix, was soll da schon, man passt ja auf...tja, man fragt sich, wie es dann überhaupt zu Unfällen gleich welcher Art kommen kann.

    Grundsätzlich isses mir ja egal wer sich wie ins Knie schießt (OK, als Sportschütze jetzt grad nicht, weils dann wieder die großer Gesetze/Verbieten Keule gibt), aber es nervt halt etwas, wenn immer und immer wieder Jemand, nur weil er bisher mit etwas nicht zulässigem durchkam, behauptet das wäre Fakt. Nö.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Bei aller Theorie sollte es doch möglich sein sowas "sicher" zu montieren und zu betreiben.

    Da werden Vorgaben und Gesetze gemacht die niemand einhält.

    Beispiel.

    Habe heute meine zwei Alugas Tank Flaschen füllen lassen an einer italienischen Tankstelle, wo an der Tankstelle ein Aufkleber klebt, darauf steht 10000€ Strafe! Also völlig an der Realität vorbei.😉😉😉

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • Der DVGW e. V. ist "nur" ein eingetragener Verein, also eine private Organisation und damit ohne jegliche legislative Relevanz. Das darf man sich immer vor Augen halten. Natürlich haben sie ein wirklich ausgefeiltes und zum großen Teil auch wirklich gutes Regelwerk.

    Ich persönlich prüfe meine Gasanlage etwa einmal im Jahr selbst auf Dichtheit und Funktion. Dabei benutze ich einen überaus empfindlichen Gasdetektor weil sich Lecksuchspray als nicht so wirklich zuverlässig gezeigt hat. Der Druckminderer mit Schlauch zur Stahlflasche war bisher immer unauffällig, kommt jetzt nach 8 Jahren aber mal neu.

    Viele Grüße,
    huebi

  • Der DVGW e. V. ist "nur" ein eingetragener Verein, also eine private Organisation und damit ohne jegliche legislative Relevanz.

    Das ist die VDE ( VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. ) auch. Und wer sich bei einer Neuabnahme bzw. großen Umbau nicht daran hält, der bekommt dann kein Strom vom zuständigen Netzbetreiber ( das ist nicht unbedingt der Stromlieferant ). Und später bei Schäden....

    Ich weiss, auch da halten sich viele nicht dran ( s. Landstromanschluß auf Stellplätzen und Zuhause )

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Das ist die VDE ( VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. )

    Da sitzen, so glaube ich wenigstens, Fachleute zusammen. Im DVFG bestimmen aber mit Sicherheit die Lobbyisten. Die haben geschickt für den Umsatz der Tauschflaschen gearbeitet.

    Gruß Hajo