Einer meiner Campingplätze hat folgende Platzordnung:
Auszug:
Es dürfen nur gasbetriebene Geräte auf den Stellplatz verbracht werden, die eine ordnungsgemäße Betriebszulassung haben. Wohnwagen, Wohnmobile und sonstige Gasleitungen (z.B. in Vorzelten) einschließlich ortsfester oder ortsveränderlicher Gasgeräte sind auf dem Campingplatz nur erlaubt, wenn sie geprüft sind. Die Gasprüfung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Veranlassung des Gastes innerhalb der Fristen jeweils ohne Aufforderung durch einen zugelassenen Prüfer wiederholen zu lassen und durch Urkunde der Rezeption nachzuweisen
Da es derzeitig keine "gesetzlichen Vorgaben" gibt, hat sich das ganze....
Ändert natürlich nichts daran, dass ich für einen ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage verantwortlich bin und für einen etwaigen Schaden hafte.
Um den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, gibt es mehrere Möglichkeiten - eine davon ist eine freiwillige Gasprüfung (solange bis der Gesetzgeber etwas anderes vorschreibt) aber es geht natürlich auch anders...