Dachluke - Glasbruch ?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Hallo und ein gutes neues Jahr. :ubria

    Habe mal eine Frage:

    Man sagte mir das bei einem Wohnmobil die seitlichen Kunststofffenster und die Dachluken mit der Kaskoversicherung unter "Glasbruch" fallen.

    Weiß jemand was Genaues bzw. hat das schon mal jemand mit der Versicherung abgerechnet?

    Grüße Karl

    gesendet vom PC von Daheim

  • Dachluken ja, eigene Erfahrung Regulierung über dieTeilkasko - warum sollte es bei den Seitenfenstern anders sein als bei der Dachluke, alles Kunststoff, kein Glas. Schau in die AGB's, dort steht das ausdrücklich drin, jedenfalls bei meiner Versicherung.

  • Glasbruch beinhaltet bei Wohnmobilen ('und auch anderen Fahrzeugen) ausdrücklich und ausnahmslos auch Kunstofffenster und Dachluken (übrigens auch die Kunstoff Rück- und Vorderleuchten) .

    Die vereinbarte SB bleibt natürlich immer .

    Martin

  • Hallo und frohes neue Jahr allerseits.´

    Glas ist nicht gleich Glas, es hängt von der jeweiligen Versicherung ab was die anerkennen und was nicht.

    Ich hatte mal einen Hagelschaden wo wirklich nur die Dachluken betroffen waren. Eine war sichtbar defekt, die wurde anerkannt, bei der anderen habe ich den Schaden nicht direkt bemerkt und habe das erst ein halbes Jahr später gemeldet als Wasser eingedrungen ist. Das haben sie nicht anerkannt.

    Also immer das Kleingedruckte lesen und in Zweifelsfall bei der Versicherung nachfragen und wenn es deren AGB nicht ausführlich beschrieben ist, dann schriftlich bestätigen lassen. Dann bist du auch der "sicheren" Seite, Aber alle Eventualitäten kann man sich nicht ausdenken und nachfragen bzw. steht nicht in der Police drin.

    Gruß

    Frank

  • Wenn das Glas oder Kunststoff gebrochen !!!!!! ( und dadurch z. B. Undicht Ist , ist es ganz egal ob dir jemand mit dem Hammer daraufgeschlagen (Vandalismus) , ein Ast draufgeflogen, oder ein Setz und/oder Spannungsriss vorliegt.

    Die so genannten „ Billig „ Versicherer ( mit den drei Buchstaben beginnend mit H) versuchen zwar manchmal, sich hier aus der Verantwortung zu stehen, sind aber dabei im Unrecht. Wer sich das allso so gefallen lässt, okay.

    Aber wer hier hartnäckig bleibt wird auch seine Regulierung erhalten.

    Entscheidend ist bei Glas immer der GlasBRUCH!! Für eine Regulierung, nicht die Ursache .

    Martin

  • Es ist ja so, dass nicht die (Glas-) Haube defekt ist, sondern der Außenrahmen ist gerissen und somit kommt bei Regen Wasser rein.

    Hier nun die heutige Antwort der Versicherung:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    auf den eingereichten Fotos ist ein Riss in der Kunststoffumrahmung des Dachfensters ersichtlich.

    Die Scheibe selbst ist jedoch unbeschädigt. Der Schaden ist somit nicht über das Glasbruchrisiko der Teilkaskoversicherung

    gedeckt.

    Somit bleibe ich auf den Kosten Sitzen.

    Tolle Nachricht im gerade angefangenen Jahr 2023

    Grüße Karl

    gesendet vom PC von Daheim

  • Wenn das Glas oder Kunststoff gebrochen !!!!!! ( und dadurch z. B. Undicht Ist , ist es ganz egal ob dir jemand mit dem Hammer daraufgeschlagen (Vandalismus) , ein Ast draufgeflogen, oder..........................

    Vandalismus ist Voll-, nicht Teilkasko. Gruß HaWe

    Gruß HaWe (Hans)

  • Vandalismus ist Voll-, nicht Teilkasko.

    Bei Glasbruch ist das egal. Da zahlt die Teilkasko auch dann, wenn Vandalismus die Ursache für den Glasbruch darstellt.

    Es ist ja so, dass nicht die (Glas-) Haube defekt ist, sondern der Außenrahmen ist gerissen und somit kommt bei Regen Wasser rein.

    Genau das ist das Problem: Der Außenrahmen ist kein Glasteil im Sinne der Teilkaskoversicherung. Daher liegt hier kein Glasbruch vor, der Schaden ist nicht gedeckt. Ist ärgerlich für Dich, aber rechtlich in Ordnung.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo Karl,

    wenn Neu, dann schau mal bei Obelink rein. Die haben bis morgen Sonderangebote bei 40x40er Hauben mit Plissee und Fliegennetz. 129 Euro. Du hast leider nicht geschrieben welche Größe Du benötigst.

    Gruß Bernd

  • Bei Glasbruch ist das egal. Da zahlt die Teilkasko auch dann, wenn Vandalismus die Ursache für den Glasbruch darstellt.

    .........................

    Aha; gut zu wissen. Danke. Das würde bedeuten, der Vandalismusschaden muss nur polizeilich bestätigt/dokumentiert sein. Gruß HaWe

    Gruß HaWe (Hans)

  • Das würde bedeuten, der Vandalismusschaden muss nur polizeilich bestätigt/dokumentiert sein.

    Nein, muss er nicht.

    Wie schon gesagt, bei Glasbruch ist die Ursache völlig egal, es ist auf jeden Fall ein Teilkaskoschaden. Es muss sich nur erstens um ein "Glas"teil handeln, also ein durchsichtiges Fahrzeugteil (Fenster, Dachluke, Scheinwerfer, Rücklicht, etc.). Und zweitens muss dieses Teil gebrochen sein, also mindestens ein Loch oder einen Riss haben. Und zwar das Teil selbst.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Vandalismus ist Voll-, nicht Teilkasko. Gruß HaWe

    Ständig dieses dreviertel Halbwissen und das dann auch noch öffentlich posten und andere "berichtigen" .:(

    Wenn du es besser weißt, bitte gerne .

    Dann mache im Job (als Regulierer einer Versicherung) halt seit 38 Jahren alles falsch.:/

    Ich bin hier raus .:wink

    Martin

  • Wenn das Glas oder Kunststoff gebrochen !!!!!! ( und dadurch z. B. Undicht Ist , ist es ganz egal ob dir jemand mit dem Hammer daraufgeschlagen (Vandalismus) , ein Ast draufgeflogen, oder ein Setz und/oder Spannungsriss vorliegt.

    Hallo Martin,

    bei Fz-Scheiben ( z. B. Windschutzscheibe ) gehört auch z. B. das Fenstergummi mit dazu. Wie ist das beim Kunststofffenster bzw. Dachhaube, wenn durch die Beschädigung der Haube ( Glasbruch ) auch der Rahmen kaputt geht bzw. wenn Beides durch Vandalismus, Ast o.ä. zeitgleich beschädigt wird ? Bei Sturmschaden ist/müsste das mit drin sein, aber sonst ? Wird nur die Scheibe ersetzt oder auch das Fenstergummi ? Kostet zwar nicht die Welt, aber trotzdem ? Was ist, wenn bei älteren Mobilen die Fenster nicht mehr lieferbar sind sondern nur noch die Nachfolger ?

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo Markus,

    die Antwort ist relativ einfach:

    Alles was notwendigerweise mitgetauscht werden muss um die Dichtigkeit und /oder Funktion ( und den Zustand wie vor dem Schadenereignis ) wieder herzustellen, wird auch mit ersetzt.( egal ob Sturm, Steinschlag oder Spannungsriss etc. dazu kann auch z. B. der Rahmen eines nicht mehr lieferbaren Fensters oder Luke gehören)

    Daher wird es heutzutage auch häufig sehr sehr teuer wenn z. B. nur ein kleiner Riss oder Steinschlagloch in den kompakten und nicht mehr voneinander trenn- oder austauschbaren Scheinwerfer oder Leuchteinheiten ist.( z. B. ganz viele LED oder Xenon Leuchteinheiten)

    Da kostet dann eine Einheit schnell mal 1500- 2000 € und lässt sich nur komplett tauschen.

    Früher wurde da nur das Glas getauscht weil alles noch zusammen gesetzt und trennbar war.

    Zu deiner letzten Frage :

    Wenn Teile nicht mehr liefer- oder austauschbar sind muss der gleichwertige!! Ersatz durch lieferbare Teile ersetzt werden, auch wenn hierzu größerer Aufwand ( z.B. Grössenanpassung und Nebenarbeiten )

    notwendig werden.

    Martin

  • Hallo Martin,

    vielen Dank. Das hilft gewaltig weiter, wenn es mit den Bearbeitern mal wieder :duell: gibt

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )