Neue Gasprüfungsregelung und -Vorschriften bis 31.12.2022 (noch in Arbeit)

  • Dann sollte man aber so einen Menschen keine Gasprüfung machen lassen, das ist ja vollkommen zwecklos. Wenn ich meine selbst überprüfte Anlage noch einmal von solch einem "Spezialisten" prüfen lasse, wo ist der Mehrwert? Vor allem, wofür bezahle ich dann?

    Nur für den - dann sehr überteuerten - Aufkleber?

  • Die welche wissen wie Ihre Gasanlage funktioniert und auf was es ankommt brauchen keine "gesetzliche Gasprüfung".

    die werden mit Sicherheit ihre Anlage mehrfach im Jahr auf Undichtigkeit prüfen.

    Z.B. mit einem Gasregler mit Manometer kann man jederzeit die Gasanlage auf Dichtheit prüfen (wirkt beruhigend):

    Wenn man die Gasflasche zudreht und am Manometer sieht, dass der Druck konstant bleibt, ist die Gasanlage dicht.

  • Dann sollte man aber so einen Menschen keine Gasprüfung machen lassen, das ist ja vollkommen zwecklos. Wenn ich meine selbst überprüfte Anlage noch einmal von solch einem "Spezialisten" prüfen lasse, wo ist der Mehrwert? Vor allem, wofür bezahle ich dann?

    Nur für den - dann sehr überteuerten - Aufkleber?

    Da gebe ich dir allerdings recht. Warum der Prüfer sich überhaupt darauf eingelassen hat verstehe ich auch nicht so ganz. Jeder sollte seine Grenzen kennen und auch dazu stehen. Ist meiner Meinung nach keine Schande.

    Zur Manometermethode: Ganz schlecht ist sie ja nicht.n Ob du darauf allerdings einen Druckabfall von 10mbar erkennen kannst? Klar, wenn das Manometer schon einen deutlich erkennbaren Druckabfall anzeigt ist auf jeden Fall etwas undicht. Eine Gasprüfung (zu der ja deutlich mehr gehört) ersetzt dieser Test aber nicht.

    Gruß Ralf

  • Damit man sich ein bisschen auf das kommende einstellen kann....

    Stand ist Referentenentwurf des BMVI vom 01.03.2022 mit einem Inkrafttreten (nach Abstimmung in Bundestag und Bundesrat) in 2023

    Auszug:

    Nach § 4 (weggefallen) wird folgender § 5 eingefügt:
    „(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, alle zwei Jahre auf ihre Kosten nach Maßgabe von DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrübergehenden Nutzung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, Juni 2014) des Vereins „Deutscher Verein des Gas und Wasserfaches e.V“ Josef-Wirmer-Straße 1-3, 53123 Bonn in regelmäßigen Zeitabständen alle zwei Jahre untersuchen zu lassen.

    Ausgenommen sind
    1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 16 und 17 der FahrzeugZulassungsverordnung,
    2. Fahrzeuge der Bundeswehr
    3. Fahrzeuge nach § 52 Absatz 3 Nummer 1, 2 und 4

    (2) Abweichend von Absatz 1 haben die Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken diese auf ihre Kosten nach Maßgabe des § 14 und Anhang 3 Abschnitt 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung sind nach den Vorlagen des Grundsatzes 310-003 „Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Stand [… 2022], zu dokumentieren.

    Quelle:

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…publicationFile

    Es lohnt auch ein Blick in den neuen § 19 StVZO da sich daraus auch weiteres Ungemach für Umbauten und Veränderungen z.B. der Gasanlage anbahnen kann.

  • Da gebe ich dir allerdings recht. Warum der Prüfer sich überhaupt darauf eingelassen hat verstehe ich auch nicht so ganz. Jeder sollte seine Grenzen kennen und auch dazu stehen. Ist meiner Meinung nach keine Schande.

    Zur Manometermethode: Ganz schlecht ist sie ja nicht.n Ob du darauf allerdings einen Druckabfall von 10mbar erkennen kannst? Klar, wenn das Manometer schon einen deutlich erkennbaren Druckabfall anzeigt ist auf jeden Fall etwas undicht. Eine Gasprüfung (zu der ja deutlich mehr gehört) ersetzt dieser Test aber nicht.

    Ja, es kommt dann noch der "Riesenaufwand " Erkennen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Landfahrzeug handelt. Datum der Herstellung des Druckminderers und des Schlauches. Wirkliches Fachwissen sind dann allerdings bei der Geräteprüfung erforderlich. Da muss man lesen können und hören sollte man auch hinreichend gut, um das Klicken der Sicherheitsventile, die die Gaszufuhr abschalten , zu hören. dann sollte man noch schreiben können und den Stempel bedienen, der die Abnahme bestätigt. Ach ja, und höflich sein sollte man auch noch können.:):)

    Ich weiss das alles, weil ich die Durchführung der Gasprüfung immer

    mitbeaufsichtige.;)

    LG AL