Osram Nightbreaker H7 Led jetzt mit ABE

  • Ich bin gespannt was du berichtest.

    Ich wollte eigentlich gegen die Night Breaker Halogen tauschen. Nun warte ich mal ob sich die Investition für LED lohnt.

    Bei meinem X290 hat der Scheinwerfer die Prüfnummer E24 6266. Das sollte also passen.

    VG

    Andreas

    Lieferdatum ist Dienstag. Ich werde berichten, versprochen!

  • Moin,

    Manfred vielen Dank für die Anleitung.

    Meine sollen auch am Dienstag kommen. Was ich übersehen habe ist, dass ich sie fürs Abblend- und Fernlicht einsetzen könnte :/

    Würde sie allerdings sowieso erstmal nur im Abblendlicht einsetzen. Denn zum einen kommt es selten vor, dass ich das Fernlicht brauche und zum anderen wird das Fernlicht ja dazu geschaltet. Deshalb ist die Ausleuchtung bei Fernlicht auch jetzt schon in Ordnung.

    Das Problem wird sein, dass ein realer Test im Moment schwierig wird. Es wird zur Zeit einfach zu spät dunkel ;)

    Gruß

    Nils

  • Moin moin

    ich habe auch schon mit den LED Lampen geliebeugelt.

    Was mich doch etwas Stört sind die Betriebsstunden.

    Da steht 1500h bzw. 2500h. Was die unterschiedlichen Zahlen soll ist mir nicht bekannt.

    Jetzt aber zu meinem "Problem".

    Ich fahre immer mit dem Abblendlicht, da sind die 1500h schnell weg.

    Für den Preis meines erachtens zu schnell.

    Gruß Christian

  • Hallo Christian,

    ich fahre eigentlich über 90 % mit Tagfahrlicht. Abblendlicht mache ich nur im Dunkeln oder in Tunnel an. Ich fahre nicht so oft nachts nur wenn’s mal sein muss.

    Gruß Bernd

  • Naja, wenn man das mit der Lebensdauer der Halogen Nightbreaker (B3: 150h / TC: 250h) vergleicht ist das 10x solange.

    Damit würde man bei einer Durchschnittsgeschwindigleit von 50km/h auf 75.000km kommen.

    Was bedeutet Lebensdauer B3 bzw. TC?

    Hier ein Auszug von autolichtblog.de:

    "..........B3 sagt dabei, wie viele Stunden 97 Prozent der Lampen – also so gut wie alle – mindestens durchhalten. Nach Ablauf dieser Zeit mehren sich die Ausfälle. Beim Tc-Wert dürfen dann 63 Prozent ausgefallen sein.............."

    VG

    Andreas

  • Das Problem wird sein, dass ein realer Test im Moment schwierig wird. Es wird zur Zeit einfach zu spät dunkel ;)

    Gruß

    Nils

    Richtig, das testen ist mit Ausgangssperre nicht unproblematisch. Daher habe ich mich mal "nur" auf die Straße gestellt. Das verwackelte Foto bitte ich zu entschuldigen, aber einen Vergleich sollte man damit zumindest mal anstellen können

    Straße ohne Fahrzeugbeleuchtung

    Mit Abblendlicht H7 Halogen


    Mit Abblendlicht LED OSRAM

    mit Fernlicht H7 Halogen

    Mit Fernlicht LED OSRAM


    Auch wenn das Ergebnis im realen Straßenbetrieb noch bestätigt werden muss, hat sich für mich die Umrüstung (206 € für 4 LED) und die 20 Minuten Arbeitszeit gelohnt

  • Danke für die Bilder.

    Die Strassenlaterne stört natürlich etwas aber der Unterschied ist trotzdem deutlich zu sehen.

    Für mich persönlich würde ich aber wohl nur beim Abblendlicht auf LED wechseln.

    VG

    Andreas

  • Subjektiv ist das "Streifenbild" zwischen H7 und LED identisch (da durch den Reflektor verursacht) aber die Helligkeitsunterschiede sind im Nahbereich etwas größer (Bildausschnitte unterscheiden sich ein bisschen) - für mich allerdings nicht störend. Die "Wahrheit" gibt es ohnehin erst wirklich bei einer realen Nachtfahrt, idealerweise mit Nässe

    Wird wegen der hier noch gültigen Ausgangssperre noch ein bisschen dauern, bevor ich ein für mich persönliches Endurteil habe.

    Wenn ich aber Aufwand (206€ und 20 Minuten Arbeitszeit) rechne und den Nutzen entgegensetze habe ich schon schlechtere Umbauten am Fahrzeug gemacht. Daher ist es aus meiner Sicht ein eindeutiger positiver Umbau.

    Wer immer nur bei Tageslicht unterwegs ist, braucht den Umbau ja nicht wirklich, aber wer als Ganzjahresfahrer auch in der Nacht oder der dunklen Jahreszeit unterwegs ist, macht bestimmt nichts falsch

  • OSRAM weist auf dieses Problem (Nebel, Schnee) entsprechend darauf hin... man wird bei Fahrten im Schneefall schon mal ab und zu reinigen müssen. Wie oft??? Muss ich jetzt im Mai nicht testen.....

  • Moin,

    so sind soeben angekommen:klatsch

    Jetzt habe ich nochmal eine Frage:
    In der ABG unter Kapitel 11. Bemerkungen steht: "Die Allgemeine Bauartgenehmigung Nr K1821*02 ist bis zum 01.10.2022 befristet und ist bis zu diesem Zeitpunkt dem Kraftfahrtbundesamt unaufgefordert zurück zu geben"

    Was heißt das? Muss ich die im Oktober nächstes Jahr wieder ausbauen, oder darf OSRAM nur danach keine neuen LED Lampen mehr verkaufen?

    Also mal davon abgesehen, dass dies ggf. verlängert bzw. erneuert wird.

    Gruß

    Nils

  • Zitat aus den OSRAM FAQ:

    Die ABG genehmigt neue Technologien auf 2 Jahre und kann danach auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Auf Sie als Kunde hat dies keinen Einfluss. Wenn Sie die NIGHT BREAKER LED jetzt erwerben, haben Sie einen generellen Bestandschutz und können das Produkt, auch nach Ablauf der 2 Jahres-Frist, weiterhin legal in Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen.

    https://www.osram.de/am/night-break…_h1_h2_headline

  • Für alle die die LED nicht verbauen können oder wollen gibt es eine STVO-gerechte Alternative.

    Die fahre ich schon seit einiger Zeit und bin absolut Zufrieden. Die gibt es sowohl als H4 wie auch als H7


    BOSCH 1987301106 Gigalight Plus 120 Xenon Bulb H4 12 V 60 / 55 W P43T 2 Set