Na, wenn du meinst.
Bis 2023 keine Pflicht mehr für die Gasprüfung bei Wohnmobilen
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- [ Gas ]
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Nobody-2003 -
21. Januar 2020 um 15:01 -
Unerledigt
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Ja, und so ist.
Du hattest es auf einzelne Fahrzeugtypen bezogen, ich allgemein.
Du schreibst sogar selber:
Anders bei der Beurteilung von Wohnmobilen bei denen der Zugang zwischen "Wohnabteil" und Fahrerplatz nicht möglich ist (z.B. aufgesetzte Wohnkabinen ohne Verbindung zum Fahrerhaus). Da wird es dann wie bei Wohnwagen gehandhabt und die fehlende Gasprüfung bei der HU lediglich vermerkt.
Und somit Gasflaschen müssen geschlossen sein.
Es gibt Ausnahmen, bei dennen die Geräte während der Fahrt betrieben werden dürfen. Diese haben dann eine Sondergenehmigung bzw. Freigabe: z B. Hähnchengrillwagen, Teerkocher etc.
Können uns jetzt darüber streiten, oder wir kommen einfach wieder zum Ursprungsthema zurück. Sonst sind wir gleich beim Befüllen von PET-Flaschen mit Biogas in Abhängigkeit der ehem. Flüssigkeit aus der Flasche
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Beim WoWa gelten die Gasflaschen als Ladung und müssen während der Fahrt geschlossen sein. Ebenso muss die Kappe drauf sein. Gasgeräte dürfen, und können somit auch nicht, nicht während der Fahrt betrieben werden.
Beim WoMo gilt das Gas als Betriebmittel. Gasflaschen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen während der Fahrt angeschlossen bleiben und Gasgeräte dürfen, auch unter bestimmten Voraussetzungen, während der Fahrt betrieben werden.
Das stimmt so aber nicht.
Ich habe mich mit den wiederbefüllbaren Gasflaschen beschäftigt.
Dort heißt es, das man nur mit dem Fahrzeugchassi festverankerte Gasflaschen befüllen darf,
die auch gegen bestimmte G-Kräfte gesichert sein müssen.
Diese werden vom TÜV eingetragen und sind somit ein Bestandteil des Fahrzeug.
Darauf hin habe ich mich gefragt, warum die gewisse Bestimmungen von Kräften von
aussen aushalten müssen und normale graue Gasflaschen nicht. Da reicht ein kleiner Zurrgurt.
In den Bestimmungen heißt es, das normale graue Gasflaschen nur als normale Ladung anzusehen
ist. Auch im Wohnmobil. Deshalb müssen diese nur fest verzurrt werden.
Also gelten diese Bestimmungen für Wohnwagen und für Wohnmobile.
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Grundsätzlich eine positive Nachricht.
Ist jedoch jeder WOMO Fahrer so bewandert, dass er beurteilen kann, ob die Gasanlage noch in einem einwandfreien Zustand ist.
Ich finde, man sollte die Gasanlage weiterhin prüfen lassen.
Für die Händler und Vermieter ist dies sicherlich eine sehr erfreuliche Nachricht. Sparen sie doch ohne Ende.
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Ob HU-relevant oder nicht kommt es schlussendlich darauf an ob ausströmendes Gas den Fahrer während der Fahrt erreichen kann.
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Warum weiterhin prüfen lassen?
Es gibt keine geeigneten Messgeräte! Bedeutet für mich alle bisherigen Messungen waren unzuverlässig bzw. falsch.
Zitat: "Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden."
Den Dieselskandal schon vergessen?
Was macht denn der Fahrer wenn innerhalb der zwei Jahre Gas ausströmt? Hat der vielleicht eine Nase?
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Hallo,
Bin über einen interessanten Beitrag gestoßen. Demnach wurde die Pflicht bis 2023 ausgesetzt.
https://www.promobil.de/tipps/gaspruef…3-nicht-noetig/
Gruß, Alex
Hallo,
aber auf einigen Campingplätzen kommt man ohne Gasprüfung gar nicht drauf.
Viele Grüße
Heinzi
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Hallo,
aber auf einigen Campingplätzen kommt man ohne Gasprüfung gar nicht drauf.
Kann ja nun nicht mehr relevant sein.
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Ich finde, mit Gas an Bord sollte man immer besonders sensibel umgehen. Gehen wir mal davon aus, wenn es "rummst" dann aber richtig!
Ich möchte ein solches Fiasko und Intferno nicht erleben. Denkt immer daran, man könnte es auch so beschreiben, das man auf einer Bombe sitzt!
Wie heisst es doch noch so? "1000 mal ist jut jegangen!"
Daher gilt für mich immer: vor Fahrantritt wird die Flasche zu gedreht ( warum zum Teufel sollte sie geöffnet sein während der Fahrt?) Ich möchte nicht wissen, was wirklich passieren kann, wenn dir jemand von der Seite mit voller Wucht in die selbe "brettert" und mit der Schnauze das Gasflaschenfach trift?!
Und mit Verlaub: ich werde auch weiterhin die Gasprüfung nach bisheriger Vorschrift machen lassen!
Gut Fahrt
Ducatonella
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Wieso gehst dann zu so einer Pfeife bzw. lässt den weitermachen? „Einwendungen“ hätte es da von mir nur einmal gegeben, dann wäre ich einfach gegangen und zu nem anderen gefahren. Punkt.
Aber dann im Nachhinein über alle Prüfer herziehen...man oh man.
Habe ich auch in Erwägung gezogen, aber dann doch lieber mal vorher in Gedanken gerechnet. 1. Der Prüfer hat meinen Prüfnachweis., den er mir so ohne Weiteres nicht ausgehändigt hätte, weil er ja die Prüfung durchgeführt hatte. 2. Hätte ich ihm diese Leistung auch bezahlen müssen und wäre mit einem "Mangel"- Keine Plakette -vom Hof gefahren. 3. kannte ich die "Pfeife" nur aus dem Telefonbuch.
4. War ich bisher immer beim Händler meines Vertrauens zur Gasprüfung und immer im Rahmen einer Urlaubsfahrt und immer hochzufrieden. Eine Extrafahrt war aus zeitlichen und finanziellen Gründen also nicht vorteilhaft. Deswegen die Entscheidung, in den sauren Apfel zu beißen.
@Franky, die Worte, die du wählst finde ich in meinem Beitrag nicht wieder. Aber Hauptsache du hast schnell deinen Beitrag abgeliefert.
Al
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Fahrzeugtypen bezogen, ich allgemein.. Hähnchengrillwagen, Teerkocher etc.
Ich fahre ein Wohnmobil und keinen Teekessel.
Wer haftet denn nun bei einem Gasschaden, den der Prüfer nicht mitbekommen hat?
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Du haftest.
Kein Prüfer ist haftbar, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung alles in Ordnung ist.
Weder bei der Gasabnahme, noch bei der Hauptuntersuchung haften die,
wenn dir nach 2 Wochen der Boiler oder der Achsschenkel um die Ohren fliegt.
Und sollte im Moment der Prüfung etwas nicht stimmen, kriegst du keine Gasprüfung
oder keinen TÜV.
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Uwe: wieso verfälscht und manipulierst Du ein Zitat ?
Den Text hatte ich so nie geschrieben. Du hast einfach einzelne Wörter aus dem Thread genommen und neu zusammengesetzt. Soetwas empfinde ich als Frechheit.
so ungefähr:
Ich fahre ein .Teekessel.
der Prüfer haftet .. bei einem Gasschaden
Toll, oder
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Kann ja nun nicht mehr relevant sein.
Ich denke doch. Für Wohnwagen ist ja keine Prüfung für die HU erforderlich, aber auf einigen Campingplätzen schon. Wird ja dort auch vor Ort immer angeboten.
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... oder technisch unbegabten Fahrer auch künftig besser ist, eine Gasprüfung zwingend durchzuführen, steht außer Zweifel, ...
Jedoch ist jede Prüfung sinnlos wenn beim Wechsel der Flasche geschludert wird.
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Ich möchte nicht wissen, was wirklich passieren kann, wenn dir jemand von der Seite mit voller Wucht in die selbe "brettert" und mit der Schnauze das Gasflaschenfach trift?!
Dann bricht das Ventil von der Flasche ab und es ist egal ob es vorher geschlossen war.
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Diskutiert man auch darüber welchen Zweck es hat im Eigenheim den Schornsteinfeger reinzulassen, wenn solche Prüfungen unnütz, überflüssig, totaler Quatsch oder Geldschneiderei sind.
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Diskutiert man auch darüber welchen Zweck es hat im Eigenheim den Schornsteinfeger reinzulassen, wenn solche Prüfungen unnütz, überflüssig, totaler Quatsch oder Geldschneiderei sind.
Oh ja, da gibt es genügend Diskussionen, nur eben nicht hier( muß auch nicht sein).
Robert
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Hallo,
denke das Thema wird von jedem hier anders behandelt was auch so ok ist,
ich habe selber da auch einen Sorgfältigen umgang mit wie die meisten hier,
Erinnerung:
ich habe vor Jahren mal erleben dürfen ( leider) was passiert wenn eine nur kleine 5 Kg Flasche hoch geht ,
ich habe schon etwa 30 Jahre einen Stand auf der Veterama mit Harley teilen usw.
es war auf der Veterama Mannheim (Herbst) meine so etwa vor 10-12 Jahren wo eine solche in einem Anhängeretwa 7-8 Stände neben uns hoch gegangen ist und einen Menschen in den Tod gerissen hat,
sicher war auch das alles nicht wie bei uns in den Womo's und auch alles bestimmt nicht nach Vorschriften wie es sein soll
aber da konnte man mal sehen was eine Wucht dahinter steckt, Jahre später auf der ersten Veterama Hockenheim (Frühjahr)
davor war sie immer in Ludwighafen wieder ein zwischenfall mit Gas,
jemand hat sich was gebastelt weil es da so bitter kalt in seinem Auto ... leider wurde er Morgens nicht mehr wach ,Tod.
wir dürfen nun zb. keine Flaschen mehr dort betreiben an Grills usw. was auch Kontrolliert wird in Stichproben (klappt natürlich garnicht)
aber es steht so geschrieben!!bitte nur als Beispiel lesen hat sicher nix mit uns in den Womo's zu tun , aber das konnte ich erleben (leider) was ab gehen kann.
Allen immer eine tolle Womo's Zeit
Grüße aus dem Rheinland
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Du haftest.
Kein Prüfer ist haftbar, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung alles in Ordnung ist.
Genau so ist es ....drum gehört auf jede Gasflasche ein Druckmanometer, mit dem Jeder die Dichtheit, bei abgeschalteten Verbrauchern, selber prüfen kann. Sooft er will.
Die 2 jährige Druckprüfung ist sowas für die Katz, wenn das System, evtl bei der nächsten Bremsung, nach 5 Tagen undicht wird, oder nach dem Flaschenwechsel.
Mit Manometer schließ ich die Flasche, und beobachte ob Druckabfall die nächsten Stunden...nach jedem Flaschenwechsel, etc.
Ohne Manometer weiß ich nur dass die Anlage bei Druckprüfung in Ordnung ,,war,,
Ist wieder typisch deutsch. Da fordert iwer eine Prüfung, die dann Vorschrift wird...ohne die Ümstände zu prüfen, Hauptsache es wird geprüft, und dafür bezahlt.
Ich hatte dienstlich viel mit Gasanlagen zu tun, auch mit deren Prüfung und Selbstüberwachung...drum traue ich mir zu, die 2jährige Druckprüfung mehr als zu kritisieren.
Alles was im Womo eingebaut ist, kann am nächsten Tag, durch die Bewegung des Aufbaus, etc undicht werden.
Eine Prüfung mit einem Manometer kann jeder selber durchführen...zudrehen, einige Stunden warten, dann Druckanzeige kontrollieren. Dauer 2x2min....und beim Anschließen der Flasche kurz mit einem Gasleckspray drauf, da lauert Gefahr wenn man dann gleich mit offener Flasche losfährt.
Nix für unguad, ist nur ein Tip von Jemand der 20 Jahre in dem Fach gearbeitet hat
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