Darf Händler während der Gewährleistung Zusammenarbeit aufkündigen ?

  • Mon Gemeinde,

    wie bereits in anderem Beitrag erwähnt habe ich ua Ärger mit Rissen an der Führerhaushutze.

    Nachdem die Löcher instandgesetzt wurden (2017) traten an anderer Stelle neue Risse auf.Diese Risse wurden jetzt im Werk bzw bei einem Subunternehmer instandgesetzt.

    Für diese Arbeiten war unser Womo 5 Wochen unterwegs ,bei der Abgabe wurde noch andere Arbeiten beim Händler beauftragt z.Teil Gewährleistungsarbeiten wie zum 3.Mal erneuern von Dekorfolien . Wir hatten bei der Übergabe um regelmäßige Infos über Abarbeitungsstand und Technologie gebeten...

    Auf unsere Anfragen , wurde nur vereinzelt und oberflächlich geantwortet. Nachdem unser Womo wieder beim Händler auftauchte , wurde uns auf Rückfrage mitgeteilt das jetzt Messe ist ?.?? Soll heißen, die meisten Mitarbeiter sind zur Standbetreuung in Leipzig abgestellt.Da wir nicht gewillt waren die Messe abzuwarten,haben wir dem Händler einen verbindlichen Abholtermin mitgeteilt . Der Vorlauf betrug 1 Woche,unser Wunsch nach einem verbindliche Abholtermin wurde mit dem Verweis "der Werkstattchef meldet sich bei ihnen"stattgegeben. Was der Meister leider machte...erst nach Rückfrage beim Empfang,wurde uns mitgeteilt das unser Womo fertig ist.

    Bei der Abholung teilte unser der Werkstattleiter, dass auf Weisung vom Inhaber nicht alle gewünschten Arbeiten durchgeführt wurden. Und in Zukunft keine Arbeiten mehr an unserem Fahrzeug ausgeführt werden. Indirekt wurde uns ein Hausverbot ausgesprochen! :cursing:Das uns kein Leihwagen oder eine Aufwandsentschädigung (2x150 km einfache Fahrt) ausgezahlt wurde,passt zum Erscheinungsbild des Händlers.


    Unser Womo ist von 2/2017 hat somit noch Gewährleistung und auf die Arbeiten an der Hutze noch länger.

    Darf der Händler seine Zusammenarbeit beenden ? Und wie soll ich mich verhalten ?

    Gruß Andre'

    Die Woche ist zu lang und das Jahr ist zu kurz

  • na ja , das hört sich ja erst mal nach einem inkompetenten und unfreundlichen Händler an.||

    Wenn es nicht der Händler ist, bei dem du gekauft hast, kann er natürlich (als freier Unternehmer) die weitere Zusammenarbeit verweigern.

    Aber selbst wenn er es "Müsste", würde ich mein Mobil bei der Stimmung niemals mehr da hin bringen (wer weiss was die alles mit deinem Mobil aus Frust oder Verärgerung anstellen, wenn du nicht da bist).=O=O

    Aber u.U. solltest du auch überprüfen ob nicht evt dein Umgangston auch etwas zu der jetzigen Sitation beigetragen hat? :/:/

    So schnell erteilen Händler nämlich allgemein kein "Hausverbot".

    Vielleicht beschreibst du den Händler etwas näher?

    Martin

  • Darf der Händler seine Zusammenarbeit beenden ? Und wie soll ich mich verhalten ?

    Was verstehst Du denn unter "Zusammenarbeit ?

    Welche Arbeiten wurden denn nicht ausgeführt ?

    Warum denn auf die "Arbeiten an der Hutze noch länger " ?

    Selbstverständlich bleibt er dein Ansprechpartner wenn er der Verkäufer ist, er kann ja die Arbeiten von einem anderen Betrieb auf seine Kosten ausführen lassen. Fahrkostenersatz muss dann geprüft werden.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

    Einmal editiert, zuletzt von UlrichS (25. November 2018 um 09:11)

  • Da du noch in der Hersteller Gewährleistung bist, wende dich an den Hersteller. Oder handelt es sich um eine Hausmarke ? Aber auch da gibt es einen Hersteller.

    Zum Thema Fahrtkosten : wenn du gleichzeitig arbeiten in Auftrag gibt's, die nicht Gewährleistung sind, braucht der Händler/Hersteller keine Fahrtkosten zu übernehmen. Da wird es so ausgelegt, dass diese Arbeiten beauftragt wurden und, da das Fahrzeug sowieso dann in der Werkstatt ist, die Gewährleistung gleich mit. Hatte das Thema auch, nur konnte ich beweisen, dass es anderesherum war.

    Gruß

    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Unser Womo ist von 2/2017 hat somit noch Gewährleistung und auf die Arbeiten an der Hutze noch länger.

    Gruß Andre'

    Hallo,

    hier bist Du leider auf dem Holzweg.

    Du hast Gewährleistung bis 01/2019. Kostenlose Arbeiten während dieser Zeit verlängern nicht die Gewährleistungszeit.

    Oder hast Du die Arbeiten an der Hutze bezahlt?

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Mahlzeit Gemeinde , vielen Dank für die Beiträge.

    1. ich habe das Fahrzeug bei dem Händler erworben der jetzt die weitere Zusammenarbeit ablehnt

    2.ich habe für die Arbeiten an der Hutze nicht bezahlt ,beim 1x aber wie beschrieben eine Entschädigung nebst Leihwagen erhalten . Beim 2x brachte ich unser Womo nebst Begleitfahrzeug zum Händler . Da eine Abholung bei uns zu Haus abgelehnt wurde. Musste das Fahrzeug zum Händler , dort verladen und zum Hersteller überstellt werden.

    Durch Anregungen , auch aus diesem Forum teilte ich dem Händler mit das ich über die Ausführung und Umfang der Arbeiten informiert werden möchte. Trotz Hinterlegung meiner Daten auch im Fahrzeug kam kein Kontakt zustande. Der Servicemitarbeiter meines Händlers sagte mir bei Abgabe zu, mich über den Stand zu informieren. Da dies über Wochen nicht geschah , bohrte ich nach-ohne die guten Sitten zu vernachlässigen. Eine Woche bevor unser Womo wieder beim Händler aufschlagen sollte, meldete sich der Inhaber persönlich und teilte mit das sein Angestellter im Urlaub sei . Zitat:"Ihr Wohnmobil wird im Laufe der nächste Woche wieder angeliefert und wir müssen noch die restlichen Sachen erledigen. Dies werden wir aber kurzfristig erledigen können und melden uns umgehend" 09.11.18 .Nächste Mail vom 16.11.18 Zitat:"Ihr Fahrzeug ist wieder bei uns eingetroffen. In der kommenden Woche sind wir zur Messe in Leipzig. Dann werden wir die restlichen Arbeiten erledigen. Sobald das Fahrzeug fertigstellt ist ,werde ich mich mit ihnen in Verbindung setzen"

    Auf meine Anfrage , was die Messe mit der Fertigstellung unseres Womos zu tun hat .Wurde mir mitgeteilt, dass nur einige Mitarbeiter im Firmensitz aktiv sind.Und der Servicemitarbeiter, gern die Übergabe persönlich duchführen wolle und mir den Umfang der Arbeiten am Fahrzeug erläutern wollte. Ich war nicht bereit noch eine Woche zu warten , auch weil ich durch den Schichtdienst geplante Ruhezeiten habe und natürlich mein Fahrer nicht ständig verfügbar ist.Deshalb beharrte ich auf den 23.11 18.

    3. ich hatte dem Händler angeboten zum Ausgleich uns eine grössere Heki im Bad einzubauen , sowie das Rollo in der Tür instandzusetzen. Da Einstellarbeiten an der Schließung notwendig war ,glaubte ich das auch unser Rollo gleich mit erledigt werden kann. Was der Servicemitarbeiter auch vermerkte, da die Ursache beim Rollo unklar stellte ich die Kostenübernahme in Aussicht . Aber weder das Rollo noch die Heki wurden abgearbeitet , somit wurden nur Gewährleistungsarbeiten ausgeführt.

    4. bin ich sehr wohl der Meinung das Arbeiten wie spachteln und lacken eine Verlängerung der Gewährleistung an den betroffenen Bauteilen zur Folge hat - sonst könnte wohl jeder Lacker machen was er denkt

    Schönen Sonntag Brandy:wink

    Die Woche ist zu lang und das Jahr ist zu kurz

  • naja, also wenn ich dich so argumentieren höre " was hat die Messe mit der Fertigstellung zu tun " ich weiß nicht ob das so optimal ist für ein gutes miteinander können.

    Ich denke auch, dass du als Kunde wenn auch rechtlich im Recht immer auf der Bittstellerseite bist und auf einen wollenden Händler angewiesen bist. Man kann natürlich auch versuchen seine Rechte auf biegen und brechen wahrzunehmen, was dabei rauskommt erlebst du gerade.

    Ich hatte ja auch 3 Jahre lang Probleme mit meinem Bürstner und war mehr in der Werkstatt als auf Reisen, aber irgendwie hat es immer geklappt und gipfelte nach 3 Jahren in einem guten Preis für einen neuen inkl. Inzahlungnahme des alten.

    Ich will sagen, so gehts auch.

  • 4. bin ich sehr wohl der Meinung das Arbeiten wie spachteln und lacken eine Verlängerung der Gewährleistung an den betroffenen Bauteilen zur Folge hat - sonst könnte wohl jeder Lacker machen was er denkt

    Da besagt das BGB, und das ist bei Gewährleistungen ausschlaggebend, etwas Anderes. Reparaturen während der Gewährleistung haben keine Auswirkungen auf die Dauer der Gewährleitung.

    Zudem ist zu beachten, dass bei Gewährleistungen sich die Beweislast nach 6 Monaten umdreht, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Schaden/Fehler schon bei Übergabe vorlag.

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • also wenn eine kleine Firma zu einer großen Messe geht, nimmt sie jeden mit, der in einen Anzug passt und halbwegs freundlich einen Kunden begrüßen kann. Da hättest du sollen tatsächlich noch die Woche warten.

    du musst bedenken, beim derzeitigen Womo-Boom sind alle Firmen hoffnungslos überlastet. Schreib dem Chef mal eine E-Mail, dass sie gute Arbeit gemacht haben, (falls das auch so ist), und entschuldige dich, du wärst etwas in Zeitdruck gewesen wegen einer anstehenden Reise. dann wird das schon wieder.

  • Hi,

    weil ich hier so oft über gravierende Probleme mit neuen und teuren Wohnmobilen lese, bin ich doch immer wieder froh, daß ich noch immer

    einen alten Dampfer fahre und diese Probleme alle nicht habe.

    LG Cerberus

    Nichts ist so beständig wie der Wandel ( Heraklit von Ephesus )

  • Hallo,

    hier bist Du leider auf dem Holzweg.

    Du hast Gewährleistung bis 01/2019. Kostenlose Arbeiten während dieser Zeit verlängern nicht die Gewährleistungszeit.

    Oder hast Du die Arbeiten an der Hutze bezahlt?

    Die Gewährleistung läuft nicht im Monat vor der Erstzulassung aus, sondern 1 Tag vorher. Wenn das Fahrzeug die Erstzulassung am 12.02.2017 hat, dann läuft die Gewährleistung bis zum 11.02.2019 . Wichtig ist, wann der Schaden gemeldet wird. Wird der Schaden in diesem Beispiel am 11.02.2019 gemeldet, kann der Schaden auch später reguliert werden.

    Viele Grüße vom Niederrhein wünscht der

    Jörg

    Jedem das seine....

  • Unser Womo ist von 2/2017 hat somit noch Gewährleistung und auf die Arbeiten an der Hutze noch länger.

    Darf der Händler seine Zusammenarbeit beenden ? Und wie soll ich mich verhalten ?

    Gruß Andre'

    Hallo,

    ist denn sicher, das es sich um Gewährleistung handelt und nicht um Garantie ?

    Du hast einen Knaus, das heißt ein Produkt von " KnausTabbert / Weinsberg ". Wir haben für unseren Weinsberg ein Garantieheft bekommen, wo die Dauer der Garantie auf das Basisfahrzeug, auf den Aufbau und gegen Undichtigkeit des Aufbaus aufgeführt ist. Im Notfall würde ich beim Hersteller anfragen, das geht in der Regel ziemlich schnell. Du mußt bei der Anfrage auch die Aufbaunummer angeben, die Fahrgestellnummer reicht unter Umständen nicht.

    Was die Garantiedauer der Reparatur an der Hutze angeht, muß ich Ghost rechtgeben. Eine Reparatur während der Garantie / Gewährleistung verlängert nicht den Garantieanspruch, es sei denn, Du hast für eine Leistung bezahlt.

    Der Händler darf auch die Zusammenarbeit ablehnen oder " kündigen ". Als Vertragshändler kann und darf er Garantie / Gewährleistungsansprüche bearbeiten und mit dem Hersteller abrechnen, "aber er muß nicht " . Im Pkw - Bereich ist schon so mancher Kunde während der Garantiezeit der Werkstatt verwiesen worden und mußte sich einen neuen Vertragshändler suchen.

    Da die Werkstätten aber alle bestrebt sind, ihre Kunden zu halten, kommt ein Rausschmiß eher selten vor. Wie schon Fliegenbaer sagt,es kommt auf das " Miteinander " an. Manchmal funktioniert das einfach nicht, und dann sollte man sich nach einem neuen Vertragspartner umsehen.

    Garantie / Gewährleistungsarbeiten muß man ja nicht unbedingt beim Ausliefernden Händler machen, sondern auch bei anderen Vertragshändlern. Allerdings reagieren die meisten ziemlich zurückhaltend bei Terminen, so zu sagen als Strafe dafür, das Du nicht bei ihnen gekauft hast. Nachdem unser ausliefernder Händler den Laden dicht gemacht hat, haben wir uns einen neuen Händler gesucht. Der erste Termin hat zwar ein bischen gedauert, aber heute läuft es so, als hätten wir da gekauft.

    Viele Grüße vom Niederrhein wünscht der

    Jörg

    Jedem das seine....

  • Die Gewährleistung läuft nicht im Monat vor der Erstzulassung aus, sondern 1 Tag vorher. Wenn das Fahrzeug die Erstzulassung am 12.02.2017 hat, dann läuft die Gewährleistung bis zum 11.02.2019 . Wichtig ist, wann der Schaden gemeldet wird. Wird der Schaden in diesem Beispiel am 11.02.2019 gemeldet, kann der Schaden auch später reguliert werden.

    Viele Grüße vom Niederrhein wünscht der

    Jörg

    Hallo Jörg,

    Du hast ja grundsätzlich recht mit Deinem Beispiel.

    Der TE hatte aber nur 02/2017 angegeben. Wie sollte ich da das genaue Datum kennen und bin vom 01.02.2017 ausgegangen. :wink

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Da du noch in der Hersteller Gewährleistung bist, wende dich an den Hersteller. Oder handelt es sich um eine Hausmarke ? Aber auch da gibt es einen Hersteller.

    "Hersteller-Gewährleistung" gibt es nicht. Gewährleistung, heutzutage eigentlich "Sachmängelhaftung" genannt, ist gesetzlich festgeschrieben und läuft immer über den Händler. Der Händler kann natürlich den Hersteller mit ins Boot nehmen, aber dann muss er sich drum kümmern, dass das Womo zum Hersteller und wieder zurück kommt.

    Wenn der Hersteller irgendwelche Leistungen anbietet, dann nennt sich das Garantie. Das tut er aber rein freiwillig, er ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet.

    4. bin ich sehr wohl der Meinung das Arbeiten wie spachteln und lacken eine Verlängerung der Gewährleistung an den betroffenen Bauteilen zur Folge hat - sonst könnte wohl jeder Lacker machen was er denkt.

    Da irrst Du Dich. Gewährleistungsarbeiten dienen ausschließlich dazu, Mängel zu beseitigen, die beim Kauf bereits vorhanden oder zumindest "angelegt" waren. Eine Gewährleistungsarbeit führt niemals zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

    Aber ansonsten: Wenn der Händler keine weiteren Gewährleistungsarbeiten mehr machen will, dann muss er das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzgl. einer Nutzungsentschädigung zurückerstatten. Andernfalls ist er in der Pflicht und kann da nicht raus. Wenn gutes Zureden nichts hilft, dann geh zum Anwalt.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • "Hersteller-Gewährleistung" gibt es nicht. Gewährleistung, heutzutage eigentlich "Sachmängelhaftung" genannt, ist gesetzlich festgeschrieben und läuft immer über den Händler.

    Aber der Hersteller kann "ein ernstes Wörtchen" mit dem Händler sprechen. Ich hatte das 2014 so gemacht: Der Händler wollte mir diverse Auslagen nicht bezahlen. Nachdem ich Capron mit "ins Boot" genommen habe ( CC an Geschäftsführung, gelesen wurde es vom Vorzimmer, was mehr war, als ich erhofft hatte ) dauerte es 5 Tage, bis der Scheck bei mir im Briefkasten lag.

    Mit dem Händler hatte ich zuvor wegen der 1. Sache fast 8 Monate, der 2. fast 3 Monate Schriftverkehr, ohne Ergebnis.

    Danach war der Händler auf einmal sogar freundlicher zu mir ( nicht ironisch gemeint, sondern wirklich freundlicher ).

    Gruss

    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Wenn der Händler keine weiteren Gewährleistungsarbeiten mehr machen will, dann muss er das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzgl. einer Nutzungsentschädigung zurückerstatten. Andernfalls ist er in der Pflicht und kann da nicht raus. Wenn gutes Zureden nichts hilft, dann geh zum Anwalt.

    Damit der ebenfalls drüber lachen kann, meinst Du sicherlich :!:

    Der Händler hat keine Gewährleistungsarbeiten abgelehnt sondern diese durchgeführt und auch nicht für die Zukunft gesagt, Gewährleistungsarbeiten werden nicht ausgeführt. Wie ich bereits geschrieben hatte, kann er derartige Arbeiten auch delegieren, wobei die Beweislast unwiederlegbar beim Kunden liegt. Garantiearbeiten darf er ablehnen und der Kunde muss sich dafür einen anderen Vertragshändler suchen.

    Da der TE ausdrücklich geschrieben hat, das jetzt erst "neue Risse" aufgetreten sind, waren diese offenbar bei der Übergabe nicht vorhanden und möglicherweise liegt keine Gewährleistung vor. Diese bezieht sich wie bereits mehrfach geschrieben lediglich auf den Zeitpunkt der Übergabe. Ich gehe also davon aus, das es sich hier maximal um Garantieansprüche handeln könnte, wobei unklar ist ob Risse unter die Garantie fallen, das kommt auf die Bedingungen des Herstelelrs und auf die genaue Art der Risse an. Lediglich optische Beeinträchtigungen sind in der Regel über die Garantie nicht abgedeckt, wenn man das dann "Kulanzhalber macht" und der Kunde will noch Leihwagen usw. dann verstehe ich den Händler der sagt, weißt Du was, das wars. Ist aber weder Hausverbot noch Ablehnung von Gewährleistungsarbeiten denn das hätte er schon klar so sagen müssen.

    Garantie bei Wohnmobilen sind übrigens sogenannte "Bring - In Garantie" d.h. Käufer muss Wohnmobil zur Reparatur bringen ohne Anspruch auf Kostenersatz.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

    2 Mal editiert, zuletzt von UlrichS (26. November 2018 um 00:35)

  • Garantie bei Wohnmobilen sind übrigens sogenannte "Bring - In Garantie" d.h. Käufer muss Wohnmobil zur Reparatur bringen ohne Anspruch auf Kostenersatz.

    Bist du da so sicher, Ulrich?

    Mein jetziges Womo habe ich bei einem kleinen Händler in der Nähe von HH gekauft, immerhin so 120km von mir entfernt und in der Garantiezeit musste das Fahrzeug 3x zum Händler, nachdem ich Reklamationspunkte gesammelt hatte, im Maximalfall um die 30, von klein bis groß.

    Um vorbereitet zu sein, hatte ich nachgelesen, wie es sich rechtlich mit einem Leihfahrzeug verhält. Ich glaube, auf einer Anwaltsseite für Wohnmobilrecht dann gelesen zu haben, dass der Händler hier irgendeinen passenden, fahrbaren Untersatz beschaffen muss.

    Ohne nachzufragen wurde mir ein kostenloses (bis auf Diesel natürlich) Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, welches ich 2-4 Monate gefahren habe. Ohne ständige Nachfragen beim Händler nach dem Stand der Arbeiten würde ich das Ersatzfahrzeug vielleicht noch jetzt fahren.

  • Aber der Hersteller kann "ein ernstes Wörtchen" mit dem Händler sprechen.

    Das kann er natürlich. Wenn er will.

    Damit der ebenfalls drüber lachen kann, meinst Du sicherlich :!:

    Um anwaltliches Gelächter zu vermeiden, sprach ich ja deutlich von der Ablehnung von Gewährleistungsarbeiten. Ich muss allerdings zugeben, dass ich bei den Schilderungen von Brandy nicht mehr ganz durchblicke, was nun Gewährleistungsarbeit ist und was nicht.

    Garantie bei Wohnmobilen sind übrigens sogenannte "Bring - In Garantie" d.h. Käufer muss Wohnmobil zur Reparatur bringen ohne Anspruch auf Kostenersatz.

    Das dürfte bei Garantieleistungen so sein, das hängt von den Garantiebedingungen des Herstellers ab. Bei Gewährleistungsarbeiten gilt zwar, dass der "Erfüllungsort" normalerweise der Geschäftssitz des Händlers ist, der Käufer das Fahrzeug also zum Händler hinbringen muss. Allerdings ist der Händler gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Transportkosten dafür zu tragen (BGB § 439 (2)).

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png