Überwachungskamera installieren als Abwehr mutwilliger Beschädigung des WOMOS

  • Mir hat einer schon das zweite Mal tiefe Kratzer auf einer Seite der Außenhaut gemacht.

    Jetzt denke ich darüber nach, ob und wie ich eine Kamera installieren könnte, die mit Bewegungsmelder ausgestattet ist und mir entsprechende Fotos macht. Damit ich den Vandalen anzeigen kann.

    Hat schon jemand Erfahrung damit?

    Es müsste für den Einsatz außen geeignet sein. Vorhanden ist schon ein WIFI LTE Router, der immer an ist.

    Wo könnte man eine solche Kamera bzw. Kameras sinnvoll anbauen, so daß es auch nicht sofort erkannt werden kann?

  • Hallo,

    dürfte schwer sein, wenn sich das Fahrzeug nicht auf dem eigenen Grundstück befindet.

    Selbst da habe ich die Erfahrung gemacht, dass eine Kamera nicht viel nützt. In meinem Fall haben die Diebe eine Kaputzenjacke getragen und sie waren nicht zu erkennen. Das Fahrrad war natürlich weg.

    Wilhelm

  • Auf dem eigenen Grundstück geht das, wenn auf die Kamera hingewiesen wird. Im öffentlichen Raum müssen unbeteiligte Personen unkenntlich gemacht sein. Jede Person, die am Fahrzeug vorbeigeht löst aber die Aufnahme aus.

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Im öffentlichen Raum müssen unbeteiligte Personen unkenntlich gemacht sein.

    Im öffentlichen Raum sind permanente ebenso wie ohne Berührung des Fahrzeugs ausgelöste Videoaufnahmen schlicht und einfach verboten, nachträgliches Unkenntlichmachen unbeteiligter Personen reicht nicht aus.

    Wenn das Womo im öffentlichen Raum abgestellt ist, dann hilft nur eines: Sich auf die Lauer legen und die Typen auf frischer Tat ertappen. Dann darf man auch ohne Bedenken - mit der Kamera in der Hand - fotografieren und filmen.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Das unkenntlich machen bezog sich auch darauf, dass dieses vor dem Speichern/senden geschehen muss.

    Permanent ist ein dehnbarer Begriff, über den sich auch Anwälte streiten : Video ist klar, aber wenn nur in bestimmten Abständen Einzelbilder aufgenommen werden ? Und der Streit geht darum, welchen Abstand die Bilder haben müssen. Alle 0,1 Sekunden ist auch ein Abstand, andere sprechen von mindestens 1 Sekunde, andere von mehr als 5.

    Ist aber egal: im öffentlichen Bereich kann er die Kamera vergessen, da das Risiko besteht, dass bis sich der Übeltäter das nächste Mal sehen lässt, zig Abmahnungen wegen der Aufnahmen aufschlagen. Dann die Frage, ob die Aufnahmen anerkannt werden, da illegal.

    Zum auf die Lauer legen : :ironie_an:muss man im Falle eines Falles eigentlich Gefangene machen :teuflisch:ironie_aus:

    Gruß

    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Natürlich.

    Im Knast wird man sich schon auf die Herren mit Sopran freuen....denn etwas fehlt denen dann.....

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

    "Was meinem Gaumen schmeckt, dass schmeckt auch deiner Lampe"

    Diesel - Kraft durch Feinstaub :klatsch Fridays 4 Hubraum!!

    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink

  • Oh je, ich wollte doch nur nach einer technisch gangbaren und funktionierenden Lösung suchen.

    Typisch Deutschland. Da kommen die Juristen und erklären einem, dass man dies und das gar nicht darf. Die Kriminellen machen es doch auch einfach so und lassen sich eben nicht erwischen. Wenn man aber den Täter erkennt, dann kann man sich wehren.

    Vielleicht wäre eine Atrappe schon ein Fortschritt...

  • Eine Möglichkeit wäre mit einer WLAN Kamera. Und dann Bewegungserkennung. Dann werden die nach dem auslösen eine bestimmte Anzahl Bilder geschickt. Hast du nur die Möglichkeit die Kamera am mobil zu befestigen oder gibt es eine Möglichkeit die am Gebäude zu installieren. Wo steht das mobil ? Vor eurem Haus oder zu weit weg ?

    Das Problem ist nur, dass diese Kameras nicht gerade unauffällig sind. Alternativ z.b. eine ir Kamera am Raspberry. Die kannst du dann auch verstecken.

    Gruß Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • "Da parken, wo man niemanden nervt."

    … so einen Platz gibt es nicht. Es gibt immer jemanden, den irgendwas stört. Leider muss ich an der Straße parken. Ich habe schon den am wenigsten störenden Platz ausgewählt. Parkplätze sind genug da, aber da gibt es wohl jemanden in der Nähe der keine WOMOs mag. Ein anderes Womo wurde auch beschädigt. Bei solchen Kandidaten hilft nur, Täter ausfindig machen und dann befreundeten Rockerclub um Hilfe bitten...

  • Einfache Lösung:

    Da parken, wo man niemanden nervt.

    Niemand mag ein Wohnmobil, vor dem eigenen Fenster. Niemand mag Wohnmobile, die zwei PKW-Parkplätze blockieren.

    Ich parke immer während der Nutzungspausen in einem ehemaligen Kasernengelände. ( Auf diversen öffentlichen Parkplätzen )

    Dort sind heute diverse Behörden untergebracht.

    Selbst dort hatte ich schon Zettel am Womo mit der Frage wie lange ich den Parkplatz noch zu blockieren gedenke.

    Es herrscht dort absolut keine Parkplatznot.

    Leider ist Deutschland ein Land wo Wohnmobilisten nicht gerne gesehen werden.

    Zum Glück hatte ich noch keine Vandalismusprobleme dort.

    LG Cerberus

    Nichts ist so beständig wie der Wandel ( Heraklit von Ephesus )

  • Ich würde filmen, anschließend den Film zwei Freunden zeigen. Die können dann ohne zu lügen bei der Polizei sagen das die betreffende Person das Fahrzeug zerkratzt hat und sie es mit eigenen Augen gesehen haben.

    Ja das ist wahrscheinlich nicht sooo gesetzeskonform, aber wenn man anders nicht weiter kommt.

    LG Thorsten

  • Und wenn es denen nachgewiesen wird ist es mind. uneidliiche Falschaussage. Die beiden stehen danach vor dem Richter, du wegen Anstiftung und der Typ wird freigesprochen. Tolle Idee.

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • ...wenn du in D etwas von der Polizei oder Gerichten willst, dann darfst du kein Deutscher sein, denn da gibt es immer eine Ausrede, warum nicht. Ich würde da nach meinem Gewissen handeln und alle Möglichkeiten nutzen, um an korrekte Informationen zu kommen. Nachdem man sich auf die Behörden ja nicht mehr verlassen kann, würde ich für eine gute "Sonderbehandlung" für den Täter sorgen. Dabei sind mir schwachsinnige Vorschriften völlig egal.

    Zur eigentlichen Frage: ich würde die Cam in die Traversen für die Dachlast einbauen. Da kann man die Cam dann auch etwas über die Außenkontur des Fahrzeuges anordnen, um den Schadensvorgang richtig aufzuzeichnen.

    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von mws (22. Oktober 2018 um 21:10)

  • Such Dir einfach einen Stellplatz auf einem Privatgrundstück idealer weise in einer Halle und alle Probleme sind gelöst.Selbst wenn Du die Kamera installierst und wenn Du entsprechende Aufnahmen hast sind sie nicht gerichtsverwertbar weil illegal.


    Gruß Arno

  • Privatgrundstück: der Witz ist gut. Uns wurde schon ein Pkw auf unserem Grundstück aufgemacht ( Scheibe eingeschlagen ) und auch schon mal das mobil beschmiert; GsD nur mit einer Art Kreide an helloween. War trotzdem eine sch... Arbeit, das Zeug wieder abzukriegen.

    Gruß

    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Ich würde filmen, anschließend den Film zwei Freunden zeigen. Die können dann ohne zu lügen bei der Polizei sagen das die betreffende Person das Fahrzeug zerkratzt hat und sie es mit eigenen Augen gesehen haben.

    Und sich damit wegen uneidlicher Falschaussage selbst strafbar machen. Wäre überdies ein gefundenes Fressen für den Anwalt der Vandalen.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo,

    Aufnahmen auf öffentlichen Plätzen etc. sind, wie Arno schon geschrieben hat, nicht zulässig und werden daher vom Gericht nicht als Beweismittel anerkannt. Selbst wenn du den Tatverdächtigen an Hand der Aufnahmen erkennst und namentlich benennen kannst, wird die Strafanzeige eingestellt. Für dich sieht es allerdings schlecht aus. Wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ist ein Strafbefehl von 2.000 EUR nicht unüblich.

    Gruß Mike

    Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest Du überall. W.B.
    Wenn der Tod kommt, ist der Reiche ohne Geld und der Arme ohne Schulden. Estländisches Sprichwort

  • Das bedeutet also, komm damit klar das dein Fahrzeug verkratzt wird, kannste eh nix gegen machen? Wenn du ihn auflauerst und die Sache wird handgreiflich biste wahrscheinlich wieder der Gelackmeierte. Wenn du alleine bist, steht Aussage gegen Aussage. Und wer legt sich, um einen Zeugen zu haben, tagelang mit dir auf die Lauer?

    Wenn ich darüber nachdenke wird mir schlecht. Wer sich auf Gesetze verlässt ist verlassen.

    LG Thorsten

  • Wer sich auf Gesetze verlässt ist verlassen.

    Wer verlässt sich denn heute noch auf Gesetze?;)

    Hat Olaf doch schon geschrieben wie man das lösen könnte:hauen:

    Vielleicht würde eine Kameraatrappe auf den Spiegeln ja schon eine gewisse Abschreckung bewirken (oder das Gegenteil).

    Wenn echte Kamera, wie erkennt man das die gerade aufzeichnet?

    Wie man mit den Aufnahmen umgeht könnte man dann immer noch entscheiden, da gibt es bestimmt findige Rechtsverdreher.

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono