Wenn mir doch bitte einmal einer der ganz Schlauen den Gesetzestext zeigt, dass eine 2-jährige Gasprüfung erforderlich ist, und auch den Text, dass ich diese Prüfung für die HU benötige. Da gibt weder die StVO noch die StVZO etwas her.
Bin zwar kein ganz Schlauer, aber der Vollständigkeit halber: >> hier wird zumindest eine Begründung dafür geliefert:
Verbindlich festgelegt wurde die Prüfpflicht bereits 2002 durch einen vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten Arbeitskreis. Demnach gilt eine fehlende oder mehr als zwei Jahre zurückliegende Anlagenprüfung als erheblicher Mangel. Bei der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf dann keine HU-Prüfplakette mehr zugeteilt werden.
Gruß Manfred