Gesetzesänderung aus Gastankflasche wird Gastank

  • Moin

    Vergangene Woche war ich bei der ersten Inspektion bei Fiat.
    Bei dieser Gelegenheit sollte auch die erste Gasprüfung durchgeführt werden.
    Diese wurde mir verweigert, da sich die Gesetzeslage in Punkto der Befestigung von
    Gastankflaschen geändert habe.

    Siehe Merkblatt über Neuregelungen fur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen (StandNovember 2017
    https://www.dvfg.de/aktuelles/medi…he-merkblaetter

    Da meine Gastankflasche vor 2 Jahren bei der Firma Wynen, in Viersen, nach den damalig
    geltenden Vorschriften eingebaut wurde, rief ich dort an.
    Dort teilte man mir mit, dass die Gastankflasche jetzt fest mit der Karosserie des
    Fahrzeugs verbunden werden muss, damit die erforderlichen 20 G gewährleistet wären.
    Auch die Verweigerung der Gasprüfung wäre in Ordnung, da sich kein Prüfer darüber hinweg sehen könnte.

    Damit wird rechtlich die Tankgasflasche zu einem Gastank.

    Wynen bot mir an, dieses durchzuführen, wobei sie nur den Arbeitslohn und das zusätzliche Material
    (Absperrhahn Winkel) berechnen würden.
    Ferner müsste die Änderung vom TÜV begutachtet werden und im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden.

    Nachdem ich alles nun gemacht habe ist wieder alles gesetzeskonform.

    Kosten:
    Wynen ca. 150,00€ war bei mir etwas aufwendiger
    TÜV 58,70€
    Straßenverkehrs Amt 12,00€

    Gesamtkosten 220,70€


    Fazit: Beim nächsten Mal würde ich, nach heutiger Erkenntnis, direkt einen Gastank unter dem Fahrzeug einbauen lassen.

    Hoffe mit dieser Information weitergeholfen zu haben


    Gruß Klaus

  • Moin,

    wie ist das eigentlich in anderen EU Ländern geregelt?

    Freundlich fragt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • Zu Frankreich kann ich dazu aus meiner Erfahrung sagen:
    Fahrzeug aus Deutschland in Frankreich zugelassen - hat niemand interessiert wie die Gasanlage aussieht.
    Fahrzeug in Frankreich vorgeführt - Gasprüfung gibt es bei der "controle technique " nicht.
    Jährliche Kontrolle weil über 3,5T - keine Gasprüfung zwingend erforderlich.
    Tanken an allen GPL Anlagen seit Jahren ohne Beanstandung

    Mein System: Alu-Gastankflasche fest verankert mit Stahlseil und Bodenfixierung. Füllanschluss innenliegend an Stahlwinkel.

    Gruss inzman

  • Hallo Bernd , in italien ist nicht mal eine gasprüfung pflicht ( Noch , wird aber irgendwann auch kommen ) ich kontrolliere meine jährlich selbst . Ein eingebauter gastank muss im fahrzeugbrief vermerkt werden und auch abgenommen , ansonsten bei flaschen völlig egal , schaut keiner nach und interessiert auch niemanden , gruss Karl

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Hallo,

    erstens geht es hierbei nicht um Gesetzesänderungen. Zweitens ist die Sache nicht neu. In dem verlinkten Merkblatt von 2017 steht denn auch drin, dass sich bzgl. der Befestigung von Gasflaschen und Tanks eben gerade NICHTS geändert hat.

    MfG
    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • In der Schweiz wird Gas nicht geprüft bei der Motorfarzeugkontrolle (MFK). Für meine Gastankflaschen haben die sich noch nie interessiert. Ich lasse aber das Gassystem regelmässig alle 5 Jahre prüfen.

  • Zur Gasprüfung muss keine Gasflasche vorhanden sein. Die prüfen ja nicht, ob Herd, Kühli und Heizung funktionieren, sondern nur, ob das System Druckdicht ist.

  • ......Vor der Gasprüfung eine Tauschflasche rein und alles ist gut.....

    Mach ich ähnlich: vor dem TÜV immer neue Leihreifen drauf, anschließend wieder die alten Gurken montiert und alles ist gut ;).

    Gruß Manfred

  • Zur Gasprüfung muss keine Gasflasche vorhanden sein. Die prüfen ja nicht, ob Herd, Kühli und Heizung funktionieren, sondern nur, ob das System Druckdicht ist.

    Zur ordentlichen Gasprüfung gehört auch immer eine Funktionsprüfung, steht auch so in den Prüfanweisungen und im Prüfheft.

    Wie sonst sollte dann geprüft werden ob die Sicherheitventile funktionieren.

  • Moin,

    lies mir keine Ruhe, habe deshalb mal bei "meinem" Gasprüfer, der auch die HU macht angefragt.
    Für die Gasprüfung ist ihm egal welche Flaschen da drin sind, sind nicht Bestandteil der Prüfung.
    Für die HU muß eine bestandene Gasprüfung vorliegen, da interessiert nicht welche Flaschen im Gaskasten stehen.

    Aus euren bisherigen Antworten bezügl. der Handhabung in anderen EU Ländern schließe ich, dass da auch kein Ärger droht wenn man mit nicht eingetragenen Gastankflaschen reist.

    Hatte in einem anderen Threat gefragt ob bei den Flaschen auf der Füllseite auch eine Schlauchbruch Sicherung verbaut ist.
    Wurde positiv beantwortet, ist im Multiventil integriert.
    Für mich ergibt sich daraus die gleiche (Un)sicherheit wie bei Tauschflaschen.
    Habe sie mit den dazu angebotenen Haltern im Gaskasten montiert, ob das die 20G halten wird bezweifele ich.
    Die angebotenen Bodenanker finde ich nicht so toll, da werde ich noch eine Eigenkonstruktion machen, aber erst wenn der Batteriewechsel für die Levelcontrol ansteht.

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • Hallo Bernd , nein gasflaschen wie gross oder wieviel sind nicht eingetragen , scheinen in keinster weise irgendwo auf . Nur wenn eine gasanlage fix montiert wird und von aussen an der tankstelle betankt werden muss , muss sie abgenommen und eingetragen werden , das wird ein mal gemacht , danach ist alle 10 jahre die flasche neu prüfen zu lassen oder zu wechseln . Fertig . Gruss Karl

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Meine Meinung zu dem Thema: Es gibt einfach zu viel Juristen, die beschäftigt werden müssen und rein logisch erschließt sich mir der gravierende Unterschied zwischen einer normalen Gasflasche und einer Tankflasche punkto Gefährlichkeit überhaupt nicht!! Diese Korinthenkackerei ist schon manchmal belustigend!!

    Unser Motto : Reisen statt Campen , Bücher statt Fernseher!

  • [quote='Bernd-ffb','index.php?page=Thread&postID=684671#post684671']Moin,

    lies mir keine Ruhe, habe deshalb mal bei "meinem" Gasprüfer, der auch die HU macht angefragt.
    Für die Gasprüfung ist ihm egal welche Flaschen da drin sind, sind nicht Bestandteil der Prüfung.
    Für die HU muß eine bestandene Gasprüfung vorliegen, da interessiert nicht welche Flaschen im Gaskasten stehen.
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    Sicherheitshalber werde ich meine Gastankflasche durch eine Gasflasche vor der Prüfung ersetzen

  • Hallo, das finde ich auch. Eine Tauschflasche mit demselben Inhalt wie bei einer Tankflasche kann mit Gurten festgemacht werden, so ein Affentheater. ...und dann immer der vorrauseilende Gehorsam. Ich bin ja nicht gegen Sicherheit, aber Sinn muss es machen.

    Viele Grüsse Christian