Moin
Vergangene Woche war ich bei der ersten Inspektion bei Fiat.
Bei dieser Gelegenheit sollte auch die erste Gasprüfung durchgeführt werden.
Diese wurde mir verweigert, da sich die Gesetzeslage in Punkto der Befestigung von
Gastankflaschen geändert habe.
Siehe Merkblatt über Neuregelungen fur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen (StandNovember 2017
https://www.dvfg.de/aktuelles/medi…he-merkblaetter
Da meine Gastankflasche vor 2 Jahren bei der Firma Wynen, in Viersen, nach den damalig
geltenden Vorschriften eingebaut wurde, rief ich dort an.
Dort teilte man mir mit, dass die Gastankflasche jetzt fest mit der Karosserie des
Fahrzeugs verbunden werden muss, damit die erforderlichen 20 G gewährleistet wären.
Auch die Verweigerung der Gasprüfung wäre in Ordnung, da sich kein Prüfer darüber hinweg sehen könnte.
Damit wird rechtlich die Tankgasflasche zu einem Gastank.
Wynen bot mir an, dieses durchzuführen, wobei sie nur den Arbeitslohn und das zusätzliche Material
(Absperrhahn Winkel) berechnen würden.
Ferner müsste die Änderung vom TÜV begutachtet werden und im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden.
Nachdem ich alles nun gemacht habe ist wieder alles gesetzeskonform.
Kosten:
Wynen ca. 150,00€ war bei mir etwas aufwendiger
TÜV 58,70€
Straßenverkehrs Amt 12,00€
Gesamtkosten 220,70€
Fazit: Beim nächsten Mal würde ich, nach heutiger Erkenntnis, direkt einen Gastank unter dem Fahrzeug einbauen lassen.
Hoffe mit dieser Information weitergeholfen zu haben
Gruß Klaus