Sorry - war doppelt
LG Robert
Sorry - war doppelt
LG Robert
Der Herr Ziegler ist Vorstand eines eingetragenen Vereins (e.V.) und der kann viel erzählen und pdf verteilen, wenn der Tag lang ist. Wenn ein (Gas)-Unfall passiert, dann entscheidet nicht der Herr Ziegler, ob fahrlässig oder nicht fahrlässig gehandelt wurde, sondern ein Gericht und die entsprechend beauftragten Sachverständigen. Und welche Vorschriften bzw. Regelungen dann als Stand der Technik herangezogen werden, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass derjenige im Fall des Falles die besseren Karten hat, der alles notwendige unternommen hat, um mögliche Unfälle zu vermeiden. Wie z.B. der Thread-Starter, der unglaubliche €220,70 rausgeschmissen hat, um einigermaßen auf der sicheren Seite zu sein ;).
Gruß Manfred
Gasprüfung – Pflicht beim Wohnmobil
Beim Wohnmobil muss die Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme durch
einen Sachverständigen überprüft und abgenommen werden. Das wird bei
Neufahrzeugen beim Hersteller erledigt. Danach muss die Gasanlage alle 2 Jahre überprüft werden.
Der Halter des Fahrzeuges ist dafür verantwortlich. Ohne Gasprüfung
gibt es keine erfolgreiche Hauptuntersuchung (auch als TÜV bezeichnet).
Die gesetzliche Grundlage dafür schafft der Paragraph 29 der StVZO und die Anlage VIII der StVZO.
Die Plakette für erfolgreiche Prüfung muss übrigens ebenso wie die
Plakette der Hauptuntersuchung am Fahrzeug angebracht werden. Es gibt
jedoch keine Regel, wo das zu erfolgen hat.
Gasprüfung – Pflicht beim Wohnmobil Ohne Gasprüfung
gibt es keine erfolgreiche Hauptuntersuchung (auch als TÜV bezeichnet).
Die gesetzliche Grundlage dafür schafft der Paragraph 29 der StVZO und die Anlage VIII der StVZO.
Hallo,
ich habe weder im Par. 29 noch in der Anlage VIII etwas gelesen. Wo genau steht das.
Gruß Nikolaus
Wenn mir doch bitte einmal einer der ganz Schlauen den Gesetzestext zeigt, dass eine 2-jährige Gasprüfung erforderlich ist, und auch den Text, dass ich diese Prüfung für die HU benötige.
Da gibt weder die StVO noch die StVZO etwas her.
Gruß Rainer
Alles anzeigenBeim Wohnmobil muss die Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme durch
einen Sachverständigen überprüft und abgenommen werden. Das wird bei
Neufahrzeugen beim Hersteller erledigt. Danach muss die Gasanlage alle 2 Jahre überprüft werden.
Der Halter des Fahrzeuges ist dafür verantwortlich. Ohne Gasprüfung
gibt es keine erfolgreiche Hauptuntersuchung (auch als TÜV bezeichnet).
Die gesetzliche Grundlage dafür schafft der Paragraph 29 der StVZO und die Anlage VIII der StVZO.Die Plakette für erfolgreiche Prüfung muss übrigens ebenso wie die
Plakette der Hauptuntersuchung am Fahrzeug angebracht werden. Es gibt
jedoch keine Regel, wo das zu erfolgen hat.
Der Hinweis auf Anlage VIII der STVZO greift nicht so richtig, da er sich auf Gasanlagen für Antriebssysteme bezieht. Damit sind z.B. u.a. LPG-Gasbetriebene Motoren gemeint und nicht Gasanlagen für z.B. Heizzwecke in Wohnmobilen.
Der Hinweis auf den Paragraphen 29 der STVZO greift in der Tat, aber nur für fest eingebaute Tanks (neuerdings auch Tankflaschen), diese müssen geprüft und auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Tom
....Da gibt weder die StVO noch die StVZO etwas her.....
Wenn du das so sicher weißt, dann ist doch alles in Ordnung. Handle einfach danach und alles wird gut ;).
Gruß Manfred
Der Hinweis auf den Paragraphen 29 der STVZO greift in der Tat, aber nur für fest eingebaute Tanks (neuerdings auch Tankflaschen), diese müssen geprüft und auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Bei den endlosen Diskussionen wird zum Teil darüber diskutiert, das einiges nicht genau genug geschrieben wird. Denn Gastankflaschen im Wohnmobil können als Tanks oder als Gasflaschen gelten. Wenn eine Gastankflasche als Gasflasche gilt ( d.h. keine feste Befestigung ) dann gilt die STVZO meines Wissens nicht für die Gastankflasche ( die dann kein Tank ist )
( d.h. keine feste Befestigung ) dann gilt die STVZO meines Wissens nicht für die Gastankflasche ( die dann kein Tank ist )
Hallo,
genau das habe ich heute vollzogen.
Ich habe jetzt wieder eine Tankflasche.
Habe die fest verschraubte Stahlbefestigung durch normale Spanngute ersetzt.
Übrigens die Rettungskräfte wollen nach einem Unfall die Gasflaschen aus dem Fahrzeug leicht entfernen können.
Mit dem verschraubten Stahlband ist das nicht möglich. Ich konnte das Band nur mit Hilfe eines Seilzuges entfernen.
Gruß
Hans
Hallo,
hatte heute Gasprüfung,
wie vor Tagen beschrieben hatte ich an der Gastankflasche die Stahlbandbefestigung entfernt, durch einfache Spannbänder ersetzt.
Plakette der erfolgreichen Gasprüfung wurde ohne Beanstandung erteilt.
Gruß
Hans
@ Hans, hast du eine Außenbetankung für deine Gasflasche?
Ich habe die Tage mit einer Werkstatt für Autogasanlagen telefoniert. Habe da nachgefragt wegen Befestigung und 20G für meine Tankflasche. Der spricht heute mit seinem TÜV Menschen, weil er selber durch das Wirwar nicht mehr durchblickt. Er war aber sehr belustigt das der TÜV meine Befestigung nicht abgenommen hat, hatte eine rechnerische Zugleistung von ca. 9t und feste Verbindung zum Rahmen, 20G wären ca. 0,5t. Habe auf den Plastikhalter zurückgebaut und nutze die als Tankflasche mit Außenbetankung.
LG Thorsten
Anruf beim TÜV Freiburg mit der Frage: Bekomme ich nur eine Prüfplakette wenn ich eine gültige Gasprüfung vorweisen kann?
Antwort beim Wohnmobil ja, bei Wohnwagen nein. (ist für mich unlogisch und ich bezweifle die Richtigkeit)
Hierzu Bundesverband für Gasanlagenrtechnik Auszug:
muss ich eigentlich für mein Fahrzeug z.B. bei einer Hauptuntersuchung (HU), meine werkseitig vom Fahrzeughersteller installierte Gasanlage mit Baugruppen einer Gasanlagenprüfung unterziehen lassen?
Die Antwort dazu ist allerdings einklares NEIN. Der Gesetzgeber hat bis zum heutigenTage, weder in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), noch an anderer Stelle inder Gesetzgebung, für diese Fahrzeuge eine verbindliche, von der Gesetzgebung vorgeschriebene turnusmäßige Gasanlagenprüfung vorgeschrieben.
Hierzu voller Text: http://www.ducatoforum-wohnmobile.de/forum/wbb/inde…cf9f5ee20e24323
Anruf beim TÜV Freiburg mit der Frage: Bekomme ich nur eine Prüfplakette wenn ich eine gültige Gasprüfung vorweisen kann?
Antwort beim Wohnmobil ja, bei Wohnwagen nein. (ist für mich unlogisch und ich bezweifle die Richtigkeit)
Eine Erklärung wäre vielleicht das im WoWa sich während der Fahrt keine Personen aufhalten dürfen.
Freundlich grüßt
Bernd
Hallo Thorsten,
ja ich habe eine Außenbetankung an der Tankflasche.
Habe den Anschluß wegen der stabileren Verbindung in den Gaskasten legen lassen.
Habe gestern bei der Firma, bei der ich die Gasprüfung habe machen lassen, nach der Prüfung nachgefragt.
Sie verbauen, wegen der neuen Verordnung, so wie ich die Tankflaschen nur noch mit Spannbändern und Außenbefüllung.
Zusätzlich wird der Kunde darüber aufgeklärt dass in Deutschland bei dieser Kombination nur der Tankwart die Tankflasche befüllen darf.
Gruß
Hans
Zusätzlich wird der Kunde darüber aufgeklärt dass in Deutschland bei dieser Kombination nur der Tankwart die Tankflasche befüllen darf.
Was für ein Schwachsinn, soll der Tankwart erst ´ne Haus öhm Womoduchsuchung machen um festzustellen wer tanken darf/muß ?
Spannbänder ist ja gut und schön, aber bei einer Außenbetankung kann man die Flaschen auch nicht mal eben schnell heraus nehmen.
Meine sind fest und bleiben es auch.
Mit dem Gasprüfer schon abgespochen, geprüft wird ab Flaschenventil.
Freundlich grüßt
Bernd
Sie verbauen, wegen der neuen Verordnung, so wie ich die Tankflaschen nur noch mit Spannbändern und Außenbefüllung.
Zusätzlich wird der Kunde darüber aufgeklärt dass in Deutschland bei dieser Kombination nur der Tankwart die Tankflasche befüllen darf.
Eine regelkonform befestigte Tankflasche darf man an der Tankstalle selbst füllen.
Ist die Tankflasche nicht regelkonform befestigt, darf sie niemand füllen, auch kein Tankwart.
Die Info der Firma ist folglich falsch.
Entweder man kann selbst tanken oder eben nicht. Nur der Tankwart gibt es nicht.
Gruß
womowolle
Antwort beim Wohnmobil ja, bei Wohnwagen nein. (ist für mich unlogisch und ich bezweifle die Richtigkeit)
Der Unterschied ist, dass bei einem WoMo das Gas als Betriebsstoff zählt, bei einem WoWa jedoch als Ladung. Zudem muss in einem WoWa die Gasflasche während der Fahrt verschlossen sein und mit der Schutzkappe versehen. Im WoMo jedoch darf die Flasche angeschlossen sein und kann benutzt werden ( abhängig von der EZ des WoMo's bzw. des verbauten Reglers ) .
Alles bezieht sich auf Fahrten in Deutschland; in anderen Ländern kann diese Regelung abweichen.
Gruss
Markus
Wie ich früher schon schrieb.
Das ist eine Verordnung von einem deutschen Flüssiggasverband, daran kann sich der Prüfer orientieren.
Die Verordnung ist weder Gesetz noch Gottes Wort
Gruß
Hans
Und genau da liegt das Problem, jeder interpretiert in die Texte was er will. Ich habe noch nicht einmal ein wirklich schlüssiges Gesetz oder ähnliches diesbezüglich gesehen.
LG Thorsten
Der Unterschied ist, dass bei einem WoMo das Gas als Betriebsstoff zählt, bei einem WoWa jedoch als Ladung. Zudem muss in einem WoWa die Gasflasche während der Fahrt verschlossen sein und mit der Schutzkappe versehen. Im WoMo jedoch darf die Flasche angeschlossen sein und kann benutzt werden ( abhängig von der EZ des WoMo's bzw. des verbauten Reglers ) .
Alles bezieht sich auf Fahrten in Deutschland; in anderen Ländern kann diese Regelung abweichen.
Der Grund für die unterschiedliche Behandlung liegt in einer Richtlinie über Heizgeräte im Fahrzeug.
Bei Womo befindet das Heizgerät während der Fahrt im bewohnten Bereich. Deshalb muss eine gültige Gasprüfbescheinigung vorliegen.
Im Wowa nicht.
Gruß
womowolle