Gesetzesänderung aus Gastankflasche wird Gastank

  • Wenn mir doch bitte einmal einer der ganz Schlauen den Gesetzestext zeigt, dass eine 2-jährige Gasprüfung erforderlich ist, und auch den Text, dass ich diese Prüfung für die HU benötige. Da gibt weder die StVO noch die StVZO etwas her.

    Bin zwar kein ganz Schlauer, aber der Vollständigkeit halber: >> hier wird zumindest eine Begründung dafür geliefert:

    Verbindlich festgelegt wurde die Prüfpflicht bereits 2002 durch einen vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten Arbeitskreis. Demnach gilt eine fehlende oder mehr als zwei Jahre zurückliegende Anlagenprüfung als erheblicher Mangel. Bei der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf dann keine HU-Prüfplakette mehr zugeteilt werden.

    Gruß Manfred

  • Hallo Manfred,
    schaue mal die Ausführungen auf https://www.ducatoforum.de/www.bfg-ev.com an.
    Diese Verordnungen wurden alle aufgehoben und bisher keine Neuen erlassen.
    Somit besteht m.E. keine Pflicht zur Prüfung und keine Rechtsgrundlage die HU wegen fehlender Gasprüfung zu verweigern.
    Gruß Rainer

  • Dort steht lediglich, dass die entsprechenden EG-Richtlinien/Verordnungen aufgehoben wurden. Das widerspricht aber nicht der im Link aufgestellten Behauptung 'Verbindlich festgelegt wurde die Prüfpflicht bereits 2002 durch einen vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten Arbeitskreis.' Ich kann/muß den Wahrheitsgehalt dieser Aussage nicht beurteilen, war nur als Info gedacht ;).

    Gruß Manfred


  • schaue mal die Ausführungen auf https://www.ducatoforum.de/www.bfg-ev.com an.


    Ausdrucken und zur nächsten HU mitnehmen. Verlangt der Prüfer den Nachweis für die Gasprüfung diesem dieses Schreiben zeigen mit dem Hinweis, dass ein derartiger Nachweis nicht erforderlich wäre.
    Sinnvoll wäre am 1. April, damit die Prüfer etwas zu lachen haben.

    Ansonsten verweise ich auf diese Zusammenstellung.
    https://www.dvfg.de/fileadmin/user…eugen_final.pdf

    Gruß
    womowolle