Beschädigung vor Auslieferung Neufahrzeug

  • Hallo miteinander. Ich bin seit Jahren stiller Mitleser in diesem informativen Forum. Nun habe ich selber mal einen Beitrag. Leider mit negativem Hintergrund. Auf der Messe im Herbst habe ich einen Bürstner Travel Van Edition 30 bestellt. Der soll mir am nächsten Dienstag ausgeliefert werden (endlich). Nun hat mir der Verkäufer anlässlich eines von mir getätigten Anrufs noch mitgeteilt, dass das Fahrzeug durch ihn beim Umparken beschädigt wurde. Es müssten also noch Karrosseriearbeiten gemacht werden. Auf mein Nachhaken hat er mir dann noch Fotos geschickt. Ich hab im weiteren Mailverkehr mit ihm erwähnt, dass ich mir vorbehalte das Fahrzeug nicht anzunehmen. Da ist er gar nicht drauf eingestiegen, so wie es aussieht, möchte er das Thema runterspielen als Bagatelle. Im Anhang habe ich Bilder, eines vom beschädigten Türrahmen der Heckgarage. Und eines nach einem ersten Teil der Reparatur mit Metallwinkeln. Die Stossstange sei auch beschädigt (Bild 4), diese würde aber erst bestellt und später ausgetauscht.

    Was meint ihr dazu? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin nicht der Typ der sofort mir Rechtsanwalt ankommt, aber hier bin ich mir sehr unsicher was ich weiter veranlassen soll.

    Danke schon mal für den Austausch!
    Ach ja... Rechtslage nicht für Deutschland sondern wäre für die Schweiz bestimmt ;)

    Grüsse vom Bielersee
    Sigi

  • Hallo,

    Der angerichtete Schaden ist nicht unerheblich und das Flickwerk vom Händler ............

    Ich betrachte das neue Kfz. ab sofort als Unfallwagen und würde die Abnahme nur unter einem erheblichen Preisnachlass akzeptieren beziehungsweise bei einer Nichteinigung die Abnahme verweigern

    Wie die rechtliche Seite aussieht ist mir nicht bekannt.

    Gruß Wolf

  • Hallo Sigi,
    das Ganze ist recht schwierig. Bei der Beschädigung würde ich das WoMo nicht abnehmen. Auch wenn der Händler lebenslange Garantie versprechen würde, hast du nichts davon, wenn er übermorgen insolvent ist. Das auf den Fotos sieht nach Bastelarbeit aus, verschiedene Metalle werden verwendet. Achtung: Gefahr von Korrosion. Des weiteren ist auch nicht ersichtlich, wie weit es den Heckbereich verschoben hat. Gerade im Bereich der Heckverlängerung ist das WoMo recht instabil. Hast du schon angezahlt? Wenn ja, nimm dir einen Anwalt. Wenn nicht, lass die Finger davon und kauf ein Neues, auch wenn du wieder warten musst. Zum Schluss kann ich dir nur raten, auf dein Bauchgefühl zu hören.
    LG
    Tom

  • ich würde das Fahrzeug auf keinen Fall annehmen. Das ist jetzt schon ein Unfallwagen. entweder soll er neu bestellen, oder sich einigen auf Minimum 20 % Rabatt. dazu aber dann auch noch ein Gutachten wegen der Beschädigung und fachgerechter Reparatur machen.

    wenn sich der Händler nicht darauf ein lässt, unbedingt unbedingt sofort einen Anwalt hinzuziehen.

  • Wäre doch schon Interessant wenn Du nicht angerufen hättest was er Dir bei Abholung erzählt hätte.
    Wie die anderen schon geschrieben haben würde ich das Fahrzeug so nicht abnehmen eventuell nur mit hohen Nachlass.
    Ein Gutachten wäre in diesem Fall von sehr grossen Vorteil warum wurde noch keines erstellt?
    Wie sieht es eigendlich aus hat der Händler keine Versicherung die soetwas abdeckt Haftplichtversicherung ?

    Hoffe Du hast keine Zahlung getätigt.

    Gruß
    Klaus ;)

  • Hallo,
    wer weiss ob Du jemals von diesem Unfall erfahren hättest.
    Wenn ich das Fahrzeug überhaupt abnehmen würde , dann nur mit erheblichem Nachlass und einem unabhängigem Gutachten, dass das
    Fahrzeug sachgemäß repariert wurde.

    Gruß
    Reinhard

  • Hallo,
    ich würde den Wagen nicht, oder nur mit richtigem Nachlass abnehmen. Wenn ich die "Metallwinkel" sehe : Wie soll die Tür eigentlich richtig schliessen, wenn unten 2 oder 3 mm aufgetragen sind ?

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo,

    ich würde mit einem Anwalt sprechen und versuchen das Fahrzeug nicht zu nehmen. Du hast dich sicher auf das Womo gefreut. Jetzt aber immer mit der Ungewissheit fahren ob alles wirklich fachgerecht Instandgesetzt wurde? Wer weis was da noch verbogen oder verzogen ist? In ein paar Jahren hast du vielleicht etwas undicht und der Kampf mit dem Hersteller geht los. Der redet dann von nicht fachgerechter Instandsetzung. Deine Dichtheitsgarantie ist dann schon weg bevor sie angefangen hat.
    Ob die Winkel vom Hersteller sind weis ich nicht. Ich würde mich vielleicht zusätzlich mal mit dem Kundendienst im Werk in Verbindung setzen und nachfragen. Der Händler wird sicher einen günstigen Reparaturversuch anstreben. Der Schaden geht ja erst mal von seinem Geld ab. Da zahlt das Werk nichts.
    Es geht hier um sehr viel Geld. Der Händler zieht dich ohne Anwalt über den Tisch. Den weiteren Schriftverkehr würde ich auch dem Anwalt überlassen.
    Schade um das schöne Womo, den hatte ich mir in Stuttgart auch angesehen.
    Sicher es werden auch Pkw z.B. beim Transport beschädigt, instandgesetzt und dann als Neufahrzeug verkauft. Das sind dann aber meist kleinere Lackschäden.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Danke schon mal für die vielen Antworten, welche mich darin bestätigen von der Uebernahme abzusehen oder eine sonstige Lösung (anderes Fahrzeug, Rückerstattung Kaufpreis, Aufwandsentschädigung ect) anzzustreben. Ich werde morgen mal da vorbeischauen und versuchen mit jemandem von der Geschäftsleitung zu sprechen. Irgendwie hab ich das Vertrauen zum Verkäufer verloren. Blöd am Ganzen ist dass wir unser altes WoMo bereits privat verkauft haben, ging letzte Woche weg, kurz bevor ich von dem Schaden erfahren habe.
    Ich berichte weiter...

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Rechtslage in der Schweiz nicht viel anders ist als in der Schweiz.

    Wenn das Fahrzeug einen Mangel bei der Übergabe aufweist, brauchst du es nicht annehmen. Der Verkäufer muß entweder nachbessern, das heisst in diesem Fall reparieren. Das kann er aber nicht ohne Wertverlust; sprich Unfallfahrzeug. Für diesen Wertverlust muß der Händler aufkommen. Alternativ kann er Ersatz liefern; das geht beim Staubsauger, aber nicht beim Wohnmobil, zumindest nicht in einer "angemessenen Frist". Die Konsequenz wäre, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten kann; bzw. auch du, wenn gewisse Fristen verstrichen sind. Aber auch das ist für den Händler nicht so einfach, er muß dir Schadensersatz leisten, weil ihr ja einen gültigen Kaufvertrag habt, den er nicht einhalten kann.

    Da kommts dann noch drauf an, ob du immer noch einen unverbindlichen Liefertermin hast oder einen verbindlichen. Im ersten Fall musst du noch eine "angemessene" Nachfrist setzen, im zweiten Fall nicht mehr. Falls du also z.B. in Urlaub fahren wolltest, muß er dir zumindest mal ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.

    Wenn du nicht so viel Ahnung hast, würde ich die Sache in jedem Fall ganz schnell dem Anwalt geben. Den zahlt nachher auch der Händler.

    Ich sehe zwei Möglichkeiten für dich: 1. wenn es dir nicht so wichtig ist, dass das Fahrzeug mal einen Unfall hatte, und du es sowieso lange fahren willst: lass ihn bluten. Oder 2. lass dir das evtl. schon bezahlte Geld zurück geben und kauf dir ein neues.

  • mit "unfallfreiem Neuwagen" hat das rein gar nichts mehr zu tun! Dieses WoMo als "unfallfrei" später zu verkaufen halte ich für Betrug!
    Preisnachlass incl. sämtlicher Garantien mindestens 20%! Wenn du die Kiste weiterverkaufst müsstest du den Schden auch angeben! Incl. Preisnachlaß für den Käufer!
    Geschmacksache ob man mit sowas einsteigt.... ein Haufen Kohle für einen Unfallwagen!
    wer es mag....
    Grß aus dem wilden Süden!
    :wink Hans

  • Moin,

    ich hoffe doch das diese Flickschusterei nur provisorisch sein soll.
    Eine ordentliche Reparatur sollte im Werk gemacht werden, schon alleine wegen der Dichtheitsgarantie.
    Wenn die Rückwand nichts abbekommen hat könnte das sogar noch als Bagatellschaden durchgehen.

    20% Preisnachlaß zum Marktpreis wäre traumhaft, ich denke da würde jeder Versicherungsaufkäufer sofort zuschlagen, wenn noch kein Vorbesitzer eingetragen ist.

    Drücke die Daumen das du da zufrieden rauskommst.

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • Selbst wenn die Reparatur im Werk stattgefunden hätte und es beim reparierten Fahrzeug unter den Verkleidungen genauso aussähe wie auf der unbeschädigten Seite, wäre dieser Schaden beim Wiederverkauf angabepflichtig und mindert den Verkaufspreis je nach Alter beim Verkauf von deutlich bis ein ganz wenig.

    Die Bilder von der "halben" Reparatur sehen alles andere als fachmännisch aus. Die gerissenen Ecken aus Hartkonststoff links und rechts unten wurden mit Dreiecksplatten, wahrscheinlich aus dem Baumarkt, wieder zusammengeschraubt. Sorry, aber das geht gar nicht.

    Ich wurde dieses Fahrzeug auf gar keinen Fall abnehmen, auch nicht gegen irgendeinen Preisnachlass. Ausserdem würde ich niemals ohne anwaltliche Begleitung an dieses Problem herangehen.

    Tom

  • Ich hatte das selbe bei einem PKW (in der Schweiz) mein Wagen wurde damals durch eine vom Hersteller-Werk autorisierte Fachwerkstatt repariert. Dies entsprach damals (2011) den gesetzlichen Bestimmungen in der CH. Da keine Tragenden Teile betroffen wahren ist es auch nicht als Unfall-Fahrzeug anzusehen. Bei deinem Womo ist evtl. die Stelle an der Garage ein tragendes Teil und so währe es als ein Unfallwagen anzusehen.
    In diesem Fall würde ich das Fahrzeug nicht annehmen auch bei einem Nachlass nicht, was nützen dir 20 oder mehr % wenn z.B. in 5 Jahren irgendwo Wasser reinläuft dass auf diesen Schaden zurückzuführen währe.
    Gruss Rolf

  • Hallo Sigi,

    ich würde auch versuchen, dieses Fahrzeug nicht abnehmen zu müssen.

    Ich hätte immer Sorgen wegen der Dichtigkeit und dem Wiederverkauf.

    Sollte der Händler nicht innerhalb einer Frist, ein neues, unfallfreies Fahrzeug liefern können, würde ich vom Kauf zurücktreten.

    Ich habe eben einmal bei Mobile nachgeschaut. Da gibt es ja solche Wohnmobile sofort zum mitnehmen.

    Zur Info nur zwei Beispiele von Vielen:

    Bürstner Travel Van T 620 G 30 edition

    oder

    Bürstner Travel an T 620 G 30 Edition

    Viel Glück.

    freundliche Grüße aus dem Sauerland

    Peter

  • Ich würde den Händler mal sehr ernsthaft fragen, wie er sich das ganze denn nun vorstellt und klarstellen, das Du so ein Unfallfahrzeug natürlich nicht abnimmst.

    Dann wird er sicher dazu etwas schreiben, übrigens würde ich alles nur schriftlich ( d.h. z.B. per e-mail ) machen.

    e-mails würde ich nicht nur an den Verkäufer sondern auch immer an die Haus e-mail Adresse in Kopie schicken. ( Mache ich immer so )

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • er hat ein recht auf ein neues und unrepariertes Fahrzeug, das hat er gekauft und nur das muss er abnehmen. Der Händler hat sich verpflichtet ihm das Fahrzeug zu liefern.


    Ich gehe mal davon aus, das sich das in der Schweiz nicht anders verhält. Der Händler soll das Mobil auf sich zulassen und Dir kostenlos bis zur Lieferung des neuen Mobils zur Verfügung stellen

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • übrigens würde ich alles nur schriftlich ( d.h. z.B. per e-mail )

    Um das rechtssicher zu haben, sollte man das per Einschreiben - Rückschein schicken. Dann kann man nachweisen, dass der Empfänger das Schreiben auch wirklich bekommen hat.

    Bei E-Mail - Schreiben mindestens eine Lesebestätigung anfordern.

  • Danke für die vielen Tipps und Hinweise...leider nicht alles so einfach umzusetzen.

    Uebergabetermin wäre morgen. Ich war heute vor Ort und hab mir das selber angeschaut. Das Graue mit dem Riss ist nicht nur eine Hartplastikschalung sondern laut Mechaniker eine Bakelitumrahmung. Er meint, das halte bombenfest und würde seit Jahren so bei ihnen gemacht. Und sie sind schliesslich eine von diversen WoMo-Firmen autorisierte Werkstatt, vermutlich so ziemlich die grösste im Kanton Bern mit Filialen in anderen Kantonen.
    Mein Verkäufer hatte heute frei, und von der Chefetage ist erst morgen wieder jemand vor Ort...

    Ach wie mich das ankotzt....