in der Privathaftpflicht sind wie der Name schon eigentlich sagt "private" Mißgeschicke versichert.
Niemals Handlungen im Rahmen einer betrieblichen, wie auch immer gearteten Tätigkeit.
Der Gebrauch von KFZ (Ausnahme Pedelec bis 25 KMH ) ist sogar schon in den Ausschlüssen aller Vers. explizit benannt Ausnahme sog Mallorca Deckung, evt PÜbernahme der VK -SB bei Leihwagen .
Martin