Reparatur große Delle am Alkoven

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 14.05.2024 wieder frei gegeben.
  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich hatte die Tage mein Wohnmobil (Dethlefs Ducato 290) wegen Motorproblemen in einer Autowerkstatt. Am Donnerstag wollte ich es abholen. Gemeinsam mit dem Werkstattmeister machte ich eine Probefahrt. Der Werkstattmeister war der Fahrer. Ganz am Ende der Fahrt touchierte er beim Einparken mit dem Alkoven eine Wand. Nun habe ich eine große Delle darin (siehe Fotos).

    Das Problem an der Geschichte: Wir wollen das Womo schnellstmöglich zu einem möglichst guten Tarif verkaufen. Durch den Schaden ändert sich aus meiner Sicht aber massiv der Verkaufspreis, es ist jetzt halt ein Unfallfahrzeug. Die Werkstatt bei der ich das Womo hatte ist in Österreich (ich wohne an der Grenze). Die Werkstatt und auch der Reparaturauftrag sind offiziell, NICHT irgend eine Bastlerbude welche ohne Rechnung arbeitet. Jetzt will der Werkstattmeister den Alkoven selbst reparieren. Er denkt daran das Bleck mit einem Gummihammer wieder zu glätten und die Eckleiste wieder einzukleben. Die Werkstatt ist eine KFZ Werkstatt, also die haben Ahnung von dem Basis Fahrzeug, sicherlich nicht vom Aufbau.

    Mein Gegenvorschlag war, er solle es seiner Betriebshaftpflicht melden und ein Gutachter soll sich das Womo ansehen. Er erklärte mir darauf eine solche Versicherung nicht zu haben. Er müsse das ganze selbst bezahlen und ist deshalb an einer günstigen Lösung interessiert. Sowohl wir als auch der Werkstattmeister wollten dieses Wochenende in den Urlaub losfahren. Unserer fällt jetzt aus, der Werkstattmeister ist weg (Grrrr). Ich habe ihm erst einmal mündlich verboten irgendwelche Arbeiten am Alkoven durchzuführen. Aus meiner Sicht muss da erst einmal eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was bedeutet so eine Delle an Wertverlust? Ist nur die Stelle betroffen die auch die Delle hat, oder zieht sich der Schaden weiter? Wir hätten das Womo für 6.500,- EUR verkaufen können. Dann gab es leider ein Problem am Motor, deswegen hab ich die Kiste in die Werkstatt gebracht. Was ist es in dem jetzigen Zustand und nach einer Reparatur noch wert? Was tun? Ich könnte momentan einfach kotz...

    Viele Grüße

    Georg

  • Hallo,
    ich würde mich nicht darauf einlassen den Alkoven durch den
    Werkstattmeister reparieren zu lassen, das kann bei seiner Unkenntnis in
    Sachen Aufbau schnell der absolute Pfusch werden. Wenn Du meinst, dass
    das Fahrzeug noch einen Restwert von 6.500 € gehabt hätte, kann es bei
    dem Schaden aus meiner Sicht schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden
    sein, d.h., die Reparaturkosten liegen über dem Restwert des Schadens.

    Ich
    habe beruflich mit Bauschäden zu tun. Das ist zwar auf den ersten Blick
    was ganz anderes. Aber ich sehe oft wo es endet, wenn man sich auf die
    Vorschläge der Handwerker einlässt und wie uneinsichtig diese leider oft im
    Schadensfall sind. Und ich sehe wie man seine Ansprüche schnell verwirkt wenn man es nicht richtig anpackt. Ich kann Dir nur raten, Dir Rat von einem Fachmann zu holen, d.h. ich würde mir einen Fachanwalt nehmen aus Österreich. Aber nicht irgendeinen, sondern einen der sich auf diese Dinge spezialisiert und entsprechende Erfahrung hat. Das wird bei der Schadenssumme nicht zu teuer werden...und Du lässt nicht so viele Nerven....

  • Mit "Gummihammer" Glätten geht da gar nichts mehr, das Hammerschlagblech bekommt man nie wieder so hin,
    das selbst bei fachgerechter Reparatur des zerstörten inneren Wandaufbaus,
    der sichtbare Schaden Außen keinen signifikanten Wertverlust darstellt.
    Bei Glattblech wäre das kein Problem, beim Deteblech wird das extrem Teuer, selbst wenn man es nur mit Abdruck über Matrizen versucht, und die Abschlussleiste muß man auch erst mal neu bekommen.
    Weil die bekommt auch der beste Spengler nicht mehr in Form.
    Ohne Anwalt wird da wohl nichts gehen, obwohl ich das immer als allerletzte Lösung sehe.
    Das sind leider solche Fälle, vor dem es einen nur Grausen kann.

    Viel Erfolg beim durchsetzen Deiner Ansprüche.

    Gruß Mario

  • Da kommts noch drauf an, ob innen auch ne Delle ist, oder nur aussen. Hier gabs mal das Thema smart repair, vielleicht wäre sowas sinnvoll.

    Hast du denn eine Käufer? Dann wäre es vielleicht sinnvoll, noch einen Rabatt zu geben, und deine Werkstatt übernimmt die Differenz. Bei dem Preis kann der Käufer ja kein mängelfreies Fahrzeug erwarten. Vielleicht ists ihm recht, wenn er noch was sparen kann.

  • Einfach mal mit dem Gummihammer alles gerade machen wird wohl nichts werden. Da ist ja wohl auch die Sandwichbauweise innen betroffen. Und der Schaden verbirgt sich wohl auch noch im Verborgenen.

    Ich wäre auch vorsichtig ihn das machen zu lassen.

    Wenn es ein eingens verschuldeter Schaden wäre, würde ich versuchen das ganze wieder in Form zu bringen (mit Gummihammer und was sonst noch notwendig ist) und die verknitterte Stelle mit einen schönen, dünnen Edelsahlblech verkleiden. Wenn Du Zeichnen kannst, dann Zeichne z.B. in CAD ein Blech mit einer schönen From und Kontur (evtl. auch mit Aufbaunahmen) und lass es beim Laserschneider ausschneiden und dann drauf kleben. Damit hast zumindest keine Probleme mit dem "Wellblech"

    Da du aber nicht Schlud bist würde ich mich eher an eine Fachwerkstatt wenden. Warst schon mal beim Schrempf und Lahm in Rosenheim?

  • Das beste wäre sicherlich , wenn die Werkstatt dir das Fahrzeug für die genannten 6500 Euro abkaufen würde1
    für beide Parteien die einfachste Lösung. Ich bin zimlich sicher das eine Reparatur in einer Fachwerkstatt dem Verursacher deutlich
    mehr kosten würde. Mir ist vor drei Wochen ähnliches passiert. Habe mein Fahrzeug mit Demolierten Gaskasten Rahmen zurück bekommen.
    der Meister konnte sich den Schaden nicht erklären, war aber aus " Kulanz" ;( bereit den Schaden zu richten .
    Drücke Dir deide Daumen das Ihr euch im guten trennt!

    gruß Ralf

  • Hi,

    super ärgerlich.
    Eine fachgerechte Reparatur ist unbedingt notwendig, da sonst der Käufer bald Ärger machen wird ( Dichtigkeit ).
    Der Vorschlag, daß Womo so wie es ist zu verkaufen, ist meiner Meinung nach die beste Lösung.
    Die Differenz zu den ausgehandelten € 6500,-- muss der Verursacher zahlen.
    Hoffentlich nimmt das ein gutes Ende. ;(

    LG Cerberus

    Nichts ist so beständig wie der Wandel ( Heraklit von Ephesus )

  • Wie bereits vorgeschlagen halte ich diese beiden Lösungen für gut:

    1.) der interessierte Käufer kauft das beschädigte Womo gegen Nachlass, der Verursacher bezahlt die Differenz zum Ursprungskaufpreis.
    oder
    2.) Die Werkstatt übernimmt das Womo zum vorgesehenen Kaufpreis von 6.500 EUR

  • So wie der "eingedellt" ist, wird das mit Smart Repair oder "mal eben mit nem Gummihammer Methode " garantiert nur Pfusch. :( :(
    Bei einem Wert von 6.500 € (vor Unfall) dürfte , realistisch betrachtet , hier bei zugrundegelegten Womo- Fachwerkstattpreisen ziemlich sicher der wirtschaftliche Totalschaden eingetreten sein.
    Aber Achtung: Bei den heutzutage z.T. unglaublich hohen Angeboten von "Restwertaufkäufern" bleibst du ganz schnell auch auf einem Teil deines Schadens sitzen, wenn du versuchst, das Fahrzeug selbst an den Mann zu bringen und die Genannten dann auf einmal vor Ort beginnen den Kaufpreis zu "drücken". :evil:  :wacko:

    An deiner Stelle würde ich einen Womo!!!!-Gutachter nehmen, dem Verursacher anbieten danach abzurechnen und das Fahrzeug übergeben.

    Alternativ den vorherigen Besitzer und den evt gefertigten Vorvertrag benennen/vorlegen und dem Verursacher dann das Mobil zu diesem Kurs überlassen. :ja :ja

    Das der Werkstattinhaber keine Haftpflichtversicherung für solche Fälle hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
    Allerdings wird es wohl hier so sein, dass, wie in Ö bei Betriebshaftpflichtversicherungen üblich (in D übrigens zunehmend auch) , diese Verträge mit einem Schadenfreiheitsrabatt und/oder entsprechenden "Hochstufungen" nach einem regulierungspflichtigen Schaden ausgestattet sind. 8o 8o

    Da steigt dann je nach Größe des Betriebes und des Umsatzes gerne mal die Prämie nach so einem (abgerechneten) Schaden um einige tausend € jährlich und deshalb versuchen viele , hier eben möglichst nicht die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

    So oder so kein einfaches Unterfangen und wenn sich der Verursacher stur oder quer stellt , m.E. nur mit einem guten Anwalt und/oder Gutachter zu bewältigen .

    Viel Glück und Erfolg dabei.

    Martin

  • Hallo Georg,
    ich rate dir dringend einen Beratungstermin mit einem in "Wohnmobilfragen" erfahrenen Rechtsanwalt zu vereinbaren.
    Z.B.: http://www.wohnmobilrecht.de

    Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden herbeiführt/Verschuldet, haftet für dessen Beseitigung. Egal, ob der Betrieb versichert ist oder nicht. (Das ist seine betriebliche Entscheidung).

    Wichtig vorab:
    - Schaden mittels aussagekräftiger Bilder dokumentieren
    - sämtliche bis jetzt erfolgte Korrespondez sammeln
    - weitere Korrespondenz schriftlich führen
    - Womo (zumindest bis zum Beratungsgespräch) auf keinen Fall reparieren lassen.

    Ich wünsche ein erfolgreiches Ende

  • Sch..., wenn so etwas passiert. Ich würde allerdings den Schaden professionell reparieren lassen. Frage bei Deiner Vollkasko an, ob sie erst einmal die Regulierung übernimmt und diese soll sich dann das Geld beim Verursacher zurückholen. Wenn es eine "gute" Versicherung ist, tut sie dass auch. Ich würde den Schadensverursache nicht mit dem Gummihammer ranlassen. Hinter dem Alkoven gibt es ein Innenleben und ich nehme an, auch die zukünftigen Käufer Deines Wohnmobils wollen auch im trockenen schlafen. Wenn die Versicherung entscheidet, "wirtschaftlicher Totalschaden", dannbleibt Dir nur die Alternative, das Mobil an den Schadensverursacher zu verkaufen. Wie er es dann repariert, soll dann nicht Deine Sorge sein.

    Viel Glück :thumbup:

    Uwe aus Dresden

  • Du könntest das Womo nur als Unfallfahrzeug verkaufen und das drückt den Preis deutlich. Würdest Du als Käufer sicher auch so machen.

    Und da alles schwer abschätzbar ist, wäre doch ein Gutachten die beste Möglichkeit, den Kostenrahmen festzustellen.

    Die Idee, das Ding für 6500 Euro an die Werkstatt zu verkaufen, finde ich genial. Der Meister wird sich dieser Ansicht wahrscheinlich nicht anschließen können.

    Mit dem Hammer wird das sicher nichts und besagt nur so viel, dass die Werkstatt sich mit der Reapratur von Wohnmobilaufbauten wohl kaum auskennt.

    Lass Dich nicht übers Ohr hauen.

  • Ich habe darüber mal mit meiner Werkstatt gesprochen wo ich seit über 40 Jahren Stammkunde bin.Antwort: Wer Mist macht muß auch dafür gerade stehen,ich würde den Schaden in voller höhe bezahlen,alles andere ist indiskutabel.Eine Werkstatt ohne Betriebshaftpflicht zu führen ist einfach nur grob fahrlässig.Ich denke dem ist nichts hinzuzufügen.

    Gruß Arno

  • Moin,Moin,besteht nicht die Möglichkeit das der Meister den Schaden seiner privathaftpflicht meldet und darüber den Schaden abwickelt.?

    Gruß Herbert

    wenn Du deinem Chef oder wem auch immer bei Ausführung deiner Arbeit Schaden zufügst, würde das deine Privathaftpflicht bezahlen ?? Das geht meines Wissens nicht

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • der Teilnehmer Georg-RO hat sich nach Beitragserstellung wohl zurückgezogen ........ oder ist doch im Urlaub......

    Gut getapt sicherlich kein Problem, selbst bei dem derzeitigen Regen. ;)

    Was am Ende bei raus gekommen ist würde mich dann auch mal interessieren,
    habe ja auch noch so ein Schätzchen.

    Gruß Mario