LPG - Gastankflaschen

  • Hallo T337!

    Zitat

    Anordnung, da sich diese als praxisfremd erwiesen hat und die Prüfung nach G 607 ohnehin eigentlich erst ab Regler gilt. Es soll nur zusätzlich überprüft werden, ob die Angaben der Erstinstallation noch zutreffend sind.

    Bei einer Tauchflasche wird ab Regler geprüft, weil eine Gasflasche nicht Teil der Gasanlage ist.
    Ein Tank oder gleichgestellte Tankflasche sind Teile der Gasanlage und unterliegen einer Prüfung. Was
    DVGW Arbeitsblatt G 607. Anhang Flüssiggastanks und Ausrüstungsteile.

    Zitat

    Wozu auch, wenn ich diese Vorschrift, insbesondere was die Befestigungsart (G-Kräfte) der Tankflasche angeht, leicht umgehen kann, ohne einen Sachkundigen in Bedrängnis zu bringen, wie dieter2 hier zuvor schon berichtet hat. Wenn kein Füllschlauch vorhanden, bzw. angeschlossen, ist diese nicht als Tankflasche anzusehen!


    Die Regelungen sind nicht unbedingt plausibel und verständlich. Sie sind teilweise schon widersinnig. Dass man Regeln umgehen kann macht diese nicht unwirksam. Man überquert auch einen Zebrastreifen bei einer roten Ampel, trotzdem ist diese Regel gültig und sinnvoll. Aber wir diskutieren hier über die Regelungen und nicht über Umgehungsmethoden.

    Zitat

    Transportiere ich als Privatmann eine Tauschflasche, so falle ich nicht einmal unter die Gefahrgutverordnung, weil diese nur als Ladung angesehen wird.

    Das ist die Freistellung nach ADR 1.1.3.1.für Privatpersonen. Das betrifft aber nicht die Flaschen im Gaskasten und nicht Gastanks.

    Zitat

    Wozu also so eine Verordnung der Befestigung (was die geforderten G-Kräfte betrifft) bei einer Tankflasche?

    Das ist eine müßige Frage. Diese Regeln existieren vermutlich schon länger als es Tankflaschen gibt. Sie sind teilweise nicht verständlich, aber sie existieren und die können nicht wegdiskutiert werden.

    Gruß
    womowolle

  • eigentlich wollt ich ich dazu nicht äußern, aber

    Frank2

    sorry, dass kann man so nicht stehen lassen.

    mein a8 fuhr mit lpg, starten auf benzin -> ja, (auch wenn ich mitlerweile der meinung bin, dass das ein relikt der öllobby ist) umschalttempereatur waren 10°C.

    mein winnebago fuhr mit lpg (eigeneinbau, also kommt mir nicht mit euren vorschriften, ich habe ein halbes jahr lang mich mit dem tüv und anderen auseinandergesetzt)

    der hatte einen 5,7 ltr VERGASER maschienchen. einige kennen das noch. schwimmerkammer leerfahren.

    kurzum, zm schluss lief er nur noch auf lpg. vom starten bis zum abschalten, die Benzinpumpe war defekt. auch bei -10°C mehr hatten wir hier im Bergischen leider nicht.


    meine tankflasche habe ich seit ca 5 jahren.

    die läuft bei allen Temperaturen. viel schlimmer ist, dass ich in 5 jahren ne neue brauch, weil die noch nicht innenbeschichtet ist.

    ansonnsten, wie mein vorredener, wenn der prüfer meckert, raus...

    allein schon der Irrsinn warum das ganze so ist:

    mann könnte die tankflasche herrausnehmen und beim betanken hinlegen um sie somit zu überfüllen...

    ey im ernst? wer das macht gehört gesprengt... für 20 ct die dann mehr reingehen würden.

    aber wir regeln uns hier zu Tode und in anderen ländern (Kroatien) liegen die mienen an der badestelle.

  • Tankflasche mit ausenbefüllung letztes Jahr selbst eingebaut (fest mit AUFBAU!!!!nich Rahmen) verbunden und nach Zitterpartie beim TÜV ne einzelabnahme bekommen!
    Dann zur Zulassungsstelle und eintragen lassen in Zulassungsbescheinigung Teil 1.

  • Moin,

    trage mich auch schon eine Weile mit dem Gedanken Tankflaschen mit Außenbetankung zu verwenden.
    Mein Gaskasten ist innenliegend und nicht optimal erreichbar, man wird ja nicht jünger.

    Durch diesen Tröt stelle ich mir jetzt die Frage ob ein Gastank vielleicht für mich die bessere Lösung ist,
    den gewonnen Stauraum könnte ich gut gebrauchen.

    Wenn ich jetzt aber lese, das es bei Kälte zu Problemen kommen kann bin ich etwas verunsichert.
    Gibt es Erfahrungen mit "eingefrorenen" Tanks oder ist das eher nur Theorie?
    Sibierientouren sind nicht mein Ding, aber ein Mitteleuropäischen Winter sollte keine Probleme machen.

    Einen Warmluftschlauch von der Truma könnte ich wohl auch legen, wenn es Erlaubt ist.

    Einbau würde ich nicht selber machen, mit den Paragraphenreitern soll sich jemand anderes herumschlagen.

    Freundlich grüßt

    Bernd

    Haftungsausschluß: Meine Tipps und Ratschläge befolgst du auf eigenes Risiko, eine Befähigung zu den von dir ausgeführten Arbeiten setze ich voraus:nono

  • @ Womowolle,

    wenn ich den Füllschlauch nicht anschließe, mache ich legal aus der Tankflasche eine Tauschflasche! Kein Sachkundiger kommt in Bedrängnis!
    Geht seit Jahren so und wurde nie beanstandet.

    Bei Privatpersonen ist der Transport der Gasflasche nie Gefahrgut, auch bei Transport im Gaskasten. Da hat sich der ehemalige Kölner Regierungspräsident Antwerpes vor Jahren bei einer seiner persönlich durchgeführten Kontrollen, ein gewaltiges Ei in´s Netz gelegt und musste später viel erklären und richtigstellen.


    @ Frank2,

    mach doch bitte keine Leute bange! Wir zelten nicht, nehmen die Tankflasche auch nicht mit in das Bett und die Gasanlage funktionierte trotzdem bisher immer.

    Außerdem gibt es, entgegen Deiner Aussage, LPG Tankstellen, die 95/5 Gasmischungen verkaufen. Das Verzeichnis der Anbieter kannst Du im WEB nachlesen.

    Da es aber soooo viele unterschiedliche Ansichten und besonders Interessenvertretungen gibt, die teilweise von diesem bürokratischen Irrsinn gut leben, schwenke ich wie Dulato, auch zum Nudelwasserthema ab. :wink


    Gruß T337

  • Hallo T337!
    Beim Transport ist die Gasflasche immer Gefahrgut.
    Es gibt nur unterschiedliche Transportregeln.

    Wenn ein Klempner eine Gasflasche für seinen Betrieb transportiert gelten die Transportvorschriften nach der Gefahrgutverordnung.
    Transportiert der Klempner die Gasfalsche für seine private Grillparty gelten die Transportvorschriften der Straßenverkehrsordnung.
    Es wird aber immer Gefahrgut transportiert.

    Gruß
    womowolle

  • Womowolle,

    nun wollen wir doch keine Haarspalterei betreiben was die Auslegung von Gefahrgut (nach ADR) angeht.
    Ich kenne all diese Vorschriften und auch die Unterschiede, ob die Flasche die im Gaskasten steht als Privatperson oder als Handwerker transportiert wird. Ob diese angeschlossen ist oder nur (natürlich mit Schutzkappe) transportiert wird, usw, usw......

    Darum ging es auch eigentlich nicht!

    Sondern um die, durch Bürokraten hervorgerufene, ungleiche Behandlung der (fast) gleichen Gas-Flaschen und deren unterschiedlichen Anforderungen an die Befestigungen.

    Ob Transport als Privatmann oder Handwerker, ob Füllschlauch dran- oder ab, ob Gasflasche angeschlossen ist oder nicht. Für alles und jedes andere Anforderungen durch die selbst Fachleute teilweise nicht mehr durchblicken!

    Das alles ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr zu begreifen und kommt daher, dass hier viel zu viele Organisationen alle ihr eigenes Süppchen kochen.
    Ein HOCH auf die EU! :thumbdown:

    Darum und nur darum ging es mir eigentlich!

    :wink T337

  • Guten Morgen,

    was ist hiervon zu halten:

    http://www.safefill.de/

    Wir wurden von WoMo-Nachbarn in Italien darauf aufmerksam gemacht, u. a. mit der Begründung, dass diese keine "Gasflaschen", die nur von 'ermächtigten Personen' gefüllt werden dürfen, sondern "mobile Gastanks", die mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen sind und an LPG-Tankstellen von Privatpersonen gefüllt werden dürfen, sein.

    Mit freundlichem Gruß aus'm Pott

    Glückauf - Ralf

    Spritmonitor.de

  • Also: Diese Safefill-Flasche habe ich seid gut einem Jahr im Einsatz. Bis jetzt sehr zufrieden.

    Jetzt werden wieder einige mit erhobenem Zeigefinger kommen und sagen: Das ist aber verboten.

    Ja, ist es auch. Meinen PKW tanke ich ja auch an der LPG-Tankstelle. Der einzige Unterschied ist der, dass der Tank im PKW fest verbaut ist und der im WOMO lediglich mit den ganz normalen Gurten gesichert ist. Sicherheitsbedenken habe ich keine. Klar muss man sich an " Spielregeln " halten. Die Safefill-Flasche darf niemals liegend betankt werden, da sonst der Füllstopp deaktiviert wird. Das ist aber auch schon alles.

    Ich habe mir die Flasche nicht unbedingt wegen den Kosten geholt ( für die mittelgrosse Flasche habe ich gestern für die Füllung 5,69 € gezahlt ), sondern primär darum, dass ich im Ausland nicht ständig andere Flaschen anschaffen muss. Auch in anderen Ländern habe ich beim Tanken noch nie Probleme gehabt.

    Mein Fazit: Immer wieder

    Gruß

    redrider

  • Ernst,

    es fehlt einfach an einer eindeutigen Regelung für diese sogenannten "Gastanks in Flaschenform"!

    Die hiesige Verband DVFG gibt immer gerne an, die Tankflaschen wären laut ECE R 67.01 den Gastanks gleichgestellt.

    In dieser Verordnung steht, liest man genau, aber überhaupt nichts von diesen, denn dort
    steht in "TEIL II" folgendes:

    Genehmigung eines Fahrzeugs, das mit der speziellen Ausrüstung für die
    Verwendung von verflüssigten Gasen in seinem Antriebssystem ausgestattet
    ist, in Bezug auf den Einbau dieser Ausrüstung"


    Dann bezieht sich die gesamte folgende Aussage schlicht und ergreifend auf Fahrzeuge, die für die Nutzung von LPG zur Fortbewegung, sprich zur Nutzung als Treibstoff für das Auto umgebaut sind.

    Auch wenn in Pkt.4.1 der Einbau von Gastanks beschrieben wird, ist diese Forderung eben nur für die in der Überschrift spezifizierte Verwendung von verflüssigten Gasen in einem Antriebssystem und nicht für den in unserem Fall zutreffendem Verbrennen in der Heizung, dem Kühlschrank und im Herd.

    Was das mit den LPG-Tanks oder den Tankflaschen im Gasfach eines Wohnmobil zu tun hat, ist eindeutig nicht geklärt. Zumindest nicht in der hier zitierten ECE-R 67-01 Richtlinie für Flüssiggasfahrzeuge , Teil I und II

    Da eine Gastankflasche kein Gastank ist und in der DIN EN 1949 auch nicht beschrieben ist, muss sie, meiner Meinung nach, weder eingetragen, noch gesondert befestigt werden werden und unterliegt somit auch eigentlich nicht der Gasprüfung nach DVGW G 607.

    Nur, diese dürfte ich so nicht im Fagrzeug befüllen.

    Das Befüllen wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    § 2 Abs.12 Nr. 3 beschrieben. Danach muss die Flasche fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.

    Dazu diesen dann die Stahlbänder, die aber nicht die vielfach geforderten G-Kräfte aushalten müssen.
    Das wird nur von den Verbänden gerne hinein interpretiert, weil diese die Tankflaschen eigentlich nicht wünschen, da ihrer Klientel teilweise die Butter vom Brot genommen wurde und die Leute nun einfach an einer LPG Tanke füllen.

    Aber wie bereits berichtet, hat anscheinend keiner ein Interesse daran, hier einmal eindeutige Regeln zu schaffen.

    Es grüßt,

    T337

  • Öh joar. Also wir campen auch im Winter und hatten das Problem mit vereisten Flaschen bisher noch nicht. Bei dem Problem würde mir aber auch keine Tauschflasche helfen weil ich nicht wüsste wo ich eine rein mit Propan gefüllte hebekommen könnte.
    Bei mir fliegen bei Zeiten die beiden Tankflaschen raus und werden gegen einen Tank getauscht. Und wenn der einfrieren sollte wird er halt beheizt.

    Btw. Das die Flasche kalt wird ist das gleiche Prinzip wie der Kühlschrank funktioniert. Und daher frieren die Regler noch schneller ein...

  • Meine Tankflaschen befinden sich innen im Mobil. Im Winter heize ich. Der Flaschenkasten wird ebenfalls erwärmt. Kann also nichts einfrieren. Regler sind beheizt.Wohne ich nicht im Wohnklo heize ich nicht. Können also einfrieren. Is mir wurscht, bin ja nicht drin. Hab ich was falsch verstanden ?

  • Ralf, ist es denn die Meinung man nimmt die Flaschen raus zum füllen?

    Ernst

    Hallo, Ernst,

    ich verstehe Deine Frage nicht - aber ich versuch's mal:

    Diese "mobilen Gastanks" sind genauso zum "Herausnehmen" und "Befüllen", wie die grauen, roten oder Alu-Gas-Flaschen. Nur sie werden halt anders bezeichnet.

    Mit freundlichem Gruß aus'm Pott

    Glückauf - Ralf

    Spritmonitor.de

  • die Sache ist die,

    es gibt offenbar Länder wo du die Flaschen nicht selber an der Tanke füllen darfst.
    Theoretisch zumindest.

    Hast du einen Aussenanschluss, die gleichen Flaschen im Kasten, dann null Problem damit.

    Ernst

  • Zitat

    Diese "mobilen Gastanks" sind genauso zum "Herausnehmen" und "Befüllen", wie die grauen, roten oder Alu-Gas-Flaschen. Nur sie werden halt anders bezeichnet.


    Oder man macht einen Aussen oder seperaten inneren Anschluss ran.
    Ich kann meine Tankgas Flasch nicht ohne grösseren Aufwand rausnehmen da sie fest geschraubt ist.

  • Meine Tankflaschen befinden sich innen im Mobil. Im Winter heize ich. Der Flaschenkasten wird ebenfalls erwärmt. Kann also nichts einfrieren. Regler sind beheizt.Wohne ich nicht im Wohnklo heize ich nicht. Können also einfrieren. Is mir wurscht, bin ja nicht drin. Hab ich was falsch verstanden ?


    Könnte nur schwierig werden wenn Du nach einer Reise wieder los willst und es immer noch kalt is.