LPG - Gastankflaschen

  • so wie es aussieht gibt es wohl Probleme mit LPG - Tankflaschen zum einbauen

    kennt jemand eine Einbaubetrieb der nach G 607 , die ALU - Tankgasflaschen mit Zertifikat noch einbaut ?

    Lg didi :prost

  • Ist eine heikle Geschichte weil es nach G607 Stand heute nicht wirklich zulässig ist. Vielleicht und hoffentlich kommt bald eine Änderung.

  • Das Problem liegt darin das die Tankflaschen als Gastank angesehen werden und der Einbau entsprechend der Vorschriften für einen Gastank sein müssen.
    Also Befestigung nach ECE R-67 (Berücksichtigung der ECE R-122) und nicht mit Schlauch sondern fester Verrohrung angeschlossen sein müssen.

    Prinzip Tankanschluss G607

  • moin Mattin
    ich habe diese Gas- Tankflaschen schon sehr lange und nie Probleme , habe aber ein neues womo und wollte die umbauen lassen .

    mein womo-händler sagte mir sofort macht er nicht , diese Tankgasflaschen müßen wohl nach neuen Richtlinien mit dem rahmen des Fahrzeugs verbunden werden ,was wohl kaum möglich ist , eine Halterung reicht da wohl nicht mehr aus nach neusten Richtlinien .

    ich frage mich was halten die Riemchen aus, die original verbaut sind ? ?(

    dann habe ich mich mal erkundigt bei Verkäufer dieser Gastankflaschen ja kein Problem fragen oder fahren sie zu unseren Einbauwerkstätten , dort war ich und er wollte die mir nicht einbauen mit Zertifikat , wenn nur ohne dieses !! und aus dem selben Grund wie mein womohändler, auf rückfrage beim Verkäufer dann müßen sie mal die anderen Einbauwerkstätten anrufen , ich denke dort sieht es ähnlich aus .

    deswegen meine frage wer baut die noch ein ohne tage langes rum telefonieren .........
    lg didi

  • Sorry Didi,

    das Einbauen ist nicht schwer. Wenn Du es selber machst kann es durchaus sein das bei der G607 Prüfung der Prüfer das "übersieht" weil er die anderen Komponenten prüft. Aber erwarte bitte von niemandem das er wissend gegen Vorschriften verstösst. Ich finde es auch nicht ok, aber so ist es nunmal.

  • ***ich frage mich was halten die Riemchen aus, die original verbaut sind ? ***
    die halten die normalen Stahlflaschen, dann werden sie wohl auch die fast identischen Tankflaschen halten !! Zumal die aus Alu ! Nee?? Fast identisch, da noch sicherer.

  • so wie es aussieht gibt es wohl Probleme mit LPG - Tankflaschen zum einbauen
    kennt jemand eine Einbaubetrieb der nach G 607 , die ALU - Tankgasflaschen mit Zertifikat noch einbaut ?

    Mit dem DVGW Arbeitsblatt G 607 hat das nichts zu tun, sondern mit der EN 1949 (DIN EN 1949).
    Du wohnst in Belgien und die G607 gilt nur für Deutschland. Die EN 1949 gilt auch in Belgien.

    Ein Gastank oder Tankflasche die als Gastank anerkannt ist muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Sie wird Bestandteil des Fahrzeuges und wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
    Ein solcher Einbau muss von einem Sachverständigen (TÜV, Dekra, usw) begutachtet werden. Karosseriefachbetriebe können solche Einbauten vornehmen.
    Das Problem bei der Tankflasche ist die Befestigung am Fahrzeug. Die Flaschen stehen im Gaskasten und darin ist eine solche Befestigung selten möglich.

    Die feste Verrohrung ist kein Problem.
    Warum nicht gleich einen Gastank?

    Gruß
    womowolle

  • Womowolle,

    alle paar Monate wird das wieder diskutiert, aber ohne Erfolg, da Theorie (sprich Vorschriften) und Wirklichkeit weit auseinander liegen!

    Der DVGW hatte irgendwann wohl einmal seine Prüfer angewiesen, bei Tankflaschen keine Dichtigkeitsprüfung mehr auszuführen, bzw. keine Bescheinigung mehr auszustellen.

    Diesen daraufhin angeschrieben und auch auf die unterschiedliche Befestigungsproblematik (Vorschriften) zwischen Tausch- und Tankflaschen (wie auch Miki 4444 hier schon angegeben hat) angesprochen und um Erklärung gebeten. Antwort: "Alle unsere Sachverständigen sind momentan sehr beschäftigt und können sich daher in naher Zukunft dazu nicht äußern."

    Ferner gibst auch Du an, dass ein solcher Einbau von einem Sachverständigen (TÜV, Dekra, usw) begutachtet werden muss und Karosseriefachbetriebe könnten solche Einbauten vornehmen.

    Unser heimischer TÜV teilte mir aber mit, dass man solche Einbauten grundsätzlich nicht begutachtet, sondern nur wiederkehrende Prüfungen, also Dichtigkeitsüberprüfungen, durchführt!

    Auch habe ich keinen Karrosseriefachbetrieb gefunden, der solche Einbauten vornimmt.

    Da treibt der Bürokratiewahnsinn, egal ob in D oder der EU, wieder einmal seltsame Blüten und der kleine WoMo Besitzer soll sich da durchkämpfen?

    Nee, nee!

    Einfach einbauen und (fast) jeder "Sachverständige" (dieser wird man ja in 2 Tagen !!! und Registrierung erfolgt neurdings durch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes ZKF + ZDK) macht trotzdem die Dichtigkeitsprüfung und bescheinigt diese.

    Vielfach bekommt man bei Neufahrzeugen nicht einmal mehr ein gelbes Prüfbuch oder eine Prüfplakette, sondern nur noch ein DIN A4 Blatt, auf dem lediglich nur noch die korrekte Erstinstallation bestätigt wird.

    Man(n) kann also nur hoffen, dass irgendwann einmal einer diesem bürokratischem Wahnsinn ein Ende bereitet und Tankflaschen eine Sonderregelung erhalten, bzw. wie Tauschflaschen zu behandeln sind, da sie ja nichts anderes sind, sondern nur anders befüllt werden.


    :wink T337

    Einmal editiert, zuletzt von T337 (6. September 2016 um 14:11)

  • Hallo T373!

    Die Begutachtung eines eingebauten Tanks und einer gleichgestellten Tankflasche hat nichts mit einer Gasprüfung zu tun.
    Das ist eine Änderung am Fahrzeug und die muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Diese Änderung muss von einem Sachverständigen begutachtet oder von einer autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden.
    Der TÜV oder ähnliche Organisationen haben Sachverständige die das begutachten. Es gibt mit Sicherheit auch unabhängige Sachverständige die das machen.

    Der DVGW befasst sich mit der Überprüfung der bestehenden Gasanlage nicht mit dem richtigen Einbau des Tanks. Wie der Tank eingebaut werden muss ist in der ECE R67 festgelegt.

    Die ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge sowie für Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen. https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen

    Und wie was an der Tankstalle getankt werden darf ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt.

    Dafür sind nicht die häufig gescholtenen Verbände verantwortlich.

    Hier ist eine sehr gute Information zu dem Thema.
    http://dvfg.de/fileadmin/user…sflaschen-1.pdf

    Gruß
    womowolle

  • Mich lassen diese Vorschriften kalt, meine Tankflasche steht neben der Tauschflasche mit der gleichen Befestigung.
    Sie wird auch benutzt wie eine Tauschflasche.
    Nur im Moment der Betankung ist es eine Tankflasche, hinterher ist es wieder eine Tauschflasche ;)

    Ich tanke die Flasche direckt, habe keine Schläuche nach außen montiert.

    Und das mache ich schon ein paar Jahre so.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Ich weis ja nicht, ob ihr nur bei schönem Wetter unterwegs seid. Ich habe auch darüber nachgedacht, einen Gastank einzubauen. 1. Nachteil der Tüv fürs fahrzeug wird teurer. Das wäre aber das kleinere Übel.
    2. Nachteil Für LPG Gas gibt es keine so rechte Norm. Da kann Propan als auch Butan in unterschiedlichen Anteilen drin sein. Und Butan kannst du vergessen, wenn es kalt ist. Siedepunkt ist -0,5°C und das bezieht sich auf die Temperatur in der Flasche. Propan hat einen Siedepunkt von -40°C und selbst damit hat man im Winter Probleme, wenn es sehr kalt ist und man viel Gas entnimmt. Durch die Entnahme kühlt sich die Flasche praktisch selbst.
    Wenn man also mal so unter 10° hat, und heizt, dann kühlt sich die Flasche durchaus unter 0° ab, sieht man am vereisen. In dem Falle würde vom Gasgemisch nur noch das Propan zur Verfügung stehen und wie gesagt das können 40% bis 60% sein, dann ist Ebbe im Tank. Das ist dann ähnlich wie bei den meißten Gaskartuschen. Da wird dann Kaffeekochen an einem kühlen Morgen auch zum Geduldsspiel mit dem Kartuschenkocher.

  • Hallo Womowolle,

    anscheinend hast Du mich falsch verstanden, bzw. ich habe mich undeutlich ausgedrückt, da ich das alles kenne, was Du angibst.

    Die Begutachtung eines eingebauten Tanks und einer (leider) gleichgestellten Tankflasche hat indirekt doch etwas mit einer Gasprüfung zu tun.
    Es geht doch darum, dass der DVFG im April 2014 die Sachkundigen (nicht Sachverständige wie ich versehentlich geschrieben habe) nach G 607 angewiesen hat, sich vor einer Gasprüfung die Bescheinigung über den fachgerechten Einbau der Tankflasche nach DIN EN 12979, bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, vorlegen zulassen und wenn diese nicht vorliegt, darf keine positive die Prüfbescheinigung nach G 607 ausgestellt werden.

    Ohne diese Prüfbescheinigung gibt es aber keine positive Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO ! Also hätte man schlechte Karten!
    Glücklicherweise halten sich inzwischen kaum noch Sachkundige an diese Anordnung, da sich diese als praxisfremd erwiesen hat und die Prüfung nach G 607 ohnehin eigentlich erst ab Regler gilt. Es soll nur zusätzlich überprüft werden, ob die Angaben der Erstinstallation noch zutreffend sind.

    Den fachgerechten Einbau der Tankflasche nach o.g. Normen sollten laut den Verbänden DVGW sowie DVFG der TÜV oder Karosseriefachbetriebe bescheinigen. Aber weder der hiesige TÜV noch ein Karosseriebetrieb wollte das machen.

    Wozu auch, wenn ich diese Vorschrift, insbesondere was die Befestigungsart (G-Kräfte) der Tankflasche angeht, leicht umgehen kann, ohne einen Sachkundigen in Bedrängnis zu bringen, wie dieter2 hier zuvor schon berichtet hat. Wenn kein Füllschlauch vorhanden, bzw. angeschlossen, ist diese nicht als Tankflasche anzusehen!

    Transportiere ich als Privatmann eine Tauschflasche, so falle ich nicht einmal unter die Gefahrgutverordnung, weil diese nur als Ladung angesehen wird.
    Wozu also so eine Verordnung der Befestigung (was die geforderten G-Kräfte betrifft) bei einer Tankflasche?

    Hier haben Bürokraten eine Verordnung erlassen, ohne zuvor die Gehirnzellen zu aktivieren!

    Die feste und aufrechte Befestigung einer Tankflasche ist ja richtig, damit „Spezies“ diese nicht einfach bei der Befüllung umdrehen können um den Füllstopp zu überlisten. Aber die geforderten G-Kräfte wie bei einem Gastank zu fordern, ist eine Farce! Hier stehen im Gaskasten zwei, bis auf die Befüllungsart gleichwertige Flaschen nebeneinander, an die vollkommen unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Das muss unbedingt geändert werden!

    Die „gescholtenen“ Verbände (wie Du schreibst) könnten, wenn sie nur wollten, sicherlich Einfluss auf diese Vorschriften nehmen, haben aber anscheinend überhaupt kein Interesse daran. Ebenso wenig wie eine berechtigte Anfrage zu beantworten!


    Es grüßt T337


  • Die Begutachtung eines eingebauten Tanks und einer (leider) gleichgestellten Tankflasche hat indirekt doch etwas mit einer Gasprüfung zu tun.
    Es geht doch darum, dass der DVFG im April 2014 die Sachkundigen (nicht Sachverständige wie ich versehentlich geschrieben habe) nach G 607 angewiesen hat, sich vor einer Gasprüfung die Bescheinigung über den fachgerechten Einbau der Tankflasche nach DIN EN 12979, bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, vorlegen zulassen und wenn diese nicht vorliegt, darf keine positive die Prüfbescheinigung nach G 607 ausgestellt werden.

    Ohne diese Prüfbescheinigung gibt es aber keine positive Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO ! Also hätte man schlechte Karten!

    Genau deshalb steht meine Tankflasche nur lose im Gasfach, gehalten vom originalen Gurt.

    Wenn ein Prüfer Theater macht bekommt es was zu hören,im extremsten Fall nehm ich die Pulle einfach raus und gut ist es.
    Nach der Prüfung stell ich sie im beisein vom Prüfer wieder rein :P

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Hallo Frank2!
    Bin ich froh. Hab ich Tankflasche und für Dein anderes Problem Nespresso an LiFeYPo4 :P


    Im Sommer bist du froh, im Winter vieleicht weniger, wenn du mit der Tankflasche heizen willst. Und beim Zelten hab ich die Kartusche manchmal mit in den Schlafsack genommen oder beim kochen Hand aufgelegt um die Kartusche zum Gas abgeben zu bewegen. Ob du das aber mit der Tankflasche umsetzen kannst, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne Leute, die haben eine Warmluftleitung von der Trumavent in den Gaskasten gelegt. Keine Ahnung ob das erlaubt ist, aber das hilft evtl.

    Ich mache meinen Kaffee auch nicht mehr auf dem Kocher, aber Kapselmaschinen kommen mir nicht ins Haus und erst recht nicht ins mobile Haus und Akkustrom ist zu schade zum verheizen deshalb hab ich sowas:
    http://www.outdoor-magazin.com/videos/messene…ne.432650.3.htm

  • War auch nur mal ein kleiner Exkurs zu dem Unterschied zwischen Propan und LPG und die evtl. auftretenden Probleme. Eine Tanklösung wie auch immer wäre normalerweise sonst immer besser, weil ich ganz einfach das Verbrauchte nachfüllen kann und dann auch eigentlich die Reserveflasche nicht brauche. Bei Flaschen braucht man eigentlich immer 2 Stück. Aber leider gibt es kein Propan an der Tanke, weil die Fahrzeuge das nicht brauchen. Die Starten mit Benzin und erst wenn das Kühlwasser 40-50°C hat, wird auf gas umgeschaltet und das Flüssige Gas mit dem Kühlwasser geheizt und verdampft. Da spielt es keine Rolle, ob die Siedetemperatur 0° oder -40° ist.
    Bei unseren Anwendungen findet die Verdampfung aber in der Flasche statt und die zum verdampfen erforderliche Wärmeenergie wird der Umgebung entnommen. Es gab auch schon schlaue Leute, die haben die Flaschen mit Dämmstoff eingepackt, um das Vereisen zu verhindern. Das bewirkt aber genau das Gegenteil, weil keine Wärme aus der Umgebung mehr an die Flasche kommt.