Gassteckdose evtl. senkrecht montieren?

  • Also bei meinem alten Sunlight T67 von 2012 wurde direkt vom Händler und auch Berechtigten zur Gasprüfung die Gassteckdose eingebaut. Dabei wurde im Gaskasten weit vor dem Verteiler-Absperrblock ein T-Stück gesetzt und von dort ging eine 10mm Leitung weiter zur Gassteckdose in der Aluschürze des Sunlight! Die Steckdose wurde sogar im Gasbuch eingetragen! Entweder der Händler wusste das nicht - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen - oder es ist doch erlaubt!

  • Also bei meinem alten Sunlight T67 von 2012 wurde direkt vom Händler und auch Berechtigten zur Gasprüfung die Gassteckdose eingebaut. Dabei wurde im Gaskasten weit vor dem Verteiler-Absperrblock ein T-Stück gesetzt und von dort ging eine 10mm Leitung weiter zur Gassteckdose in der Aluschürze des Sunlight! Die Steckdose wurde sogar im Gasbuch eingetragen! Entweder der Händler wusste das nicht - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen - oder es ist doch erlaubt!

    Natürlich ist das erlaubt die Gassteckdose hat eine Absperrung!
    "8.8.2 Jedes angeschlossene Gerät muss eine eigene Absperreinrichtung in seiner Versorgungsleitung haben."

    Gruß Hilli

    Unbefugte sind nicht befugt Fugen zu verfugen, es sei denn ein Befugter verfügt das Ausfugen:ja

  • "8.8.2 Jedes angeschlossene Gerät muss eine eigene Absperreinrichtung in seiner Versorgungsleitung haben."

    Ist auch mein Kentnissstand ABER bei meinem war ein Gasbackofen (ist noch zu haben) verbaut mit einem T-Stück von der Zuleitung der Kochstelle ohne eigene Absperrung.
    Die letzten 5 Gasprüfungen hat er trotzdem bestanden. Die Prüfer sind halt auch nur Menschen.

  • kann sein, dass jedes Gerät einen Absperrhahn braucht, aber zumindest nicht einen eigenen, bei mir waren oft mehrere Geräte über einen Hahn abzustellen.

  • ...und genau diesen Absperrhahn hat jede Gassteckdose schon eingebaut.

    und wo ist das Problem...

    wenn man z.B. die Leitung zum Kühlschrank oder Herd mittels T-Abzweig abgreift und von da aus zur Gas-Aussensteckdose weiter verzweigt, dann benötigt man lediglich (im schlimmsten Falle) am Verteilerblock neben dem dementsprechenden Piktogramm ein weiteres, welches die Aussensteckdose kennzeichnet.

    Schon sind alle Zuordnungen eindeutig und den Vorschriften genüge getan !

    Aussagen sind übereinstimmend von einem Händler Fachbetrieb (welcher sowohl die Gas-Umbauten als auch die Gas-Prüfungen und Gas-Abnahmen machen darf) als auch von einem TÜV- und von einem DEKRA-Prüfer so erteilt worden.

    Es ist sogar zulässig, hier in Deutschland die in z.B. in den Niederlanden benutzten Kupferleitungen mit Quetschverschraubungen zu benutzen. Es müssen nur die Passeinsätze in die Leitungsenden eingebracht werden, damit die Kupferleitung sich durch Vibrationen (während der Fahrt) nicht verformen/verbiegen kann und somit Gas austreten könnte.

    Also Leute...Vorschriften sollte man auch richtig interpretieren können

    Jedes Gas-Gerät jeder Gas-Verbraucher benötigt einen Absperrhahn. Die Gas-Aussensteckdose ist eine Entnahme bzw. Einspeisestelle und somit weder Gas-Gerät noch Gas-Verbraucher. Zudem kann das an der Gas-Aussensteckdose IMMER verbaute Ventil nur geöffnet werden wenn ein Schlauch angeschlossen ist. Der Schlauch kann auch nur wieder abgenommen werden, wenn zuvor das Ventil zugedreht wurde.

    Fazit: alles im grünen Bereich, egal ob zwischen Gaskasten (Flaschen) und Verteilerblock oder hinter dem Verteilerblock die Gas-Aussensteckdose abgegriffen wird/wurde.


    Gruß,
    Martin

    Yesterday is History - Today is a Gift - Tomorrow is Mystery

  • Also Leute...Vorschriften sollte man auch richtig interpretieren können

    Richtig aber wie in den Foren so üblich will man/n meistens nur das glauben was einem gefällt, ned so teuer ist und praktisch :D

    Gruß Hilli

    Unbefugte sind nicht befugt Fugen zu verfugen, es sei denn ein Befugter verfügt das Ausfugen:ja