Tank Gasflasche sichern // allgemeine Fragen


  • Der Flüssiggas-Verband DVFG hingegen hat seine Sachkundigen angewiesen, keine wiederkehrende Gasprüfungen durchzuführen wenn keine Bescheinigung über einen ordnungsgemäßen Einbau der Tankflasche durch den TÜV oder andere vorliegt.

    Und genau deshalb wird meine Flasche nicht fest eingebaut :D

    Und wenn ein Prüfer mir wegen der nicht fest verbauten Tankflasche keinen Stempel geben will bekommt er kein Geld von mir.
    Und ich fahr wo anders hin :wink

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Hallo in die Runde,

    ich möchte mich hier mal einklinken. Stehe vor dem selben "Problem", da ich eine Tankgasflasche (die ja vom Umfang und Gewicht her gleich einer Tauschflasche ist) einbauen möchte,
    habe ich mein Fahrzeug dem TüV vorgeführt um sicher zu gehen das wir von der selben Materie sprechen.
    Es kommt mir so vor, als spreche man hier mit zwei Sprachen. Sobald das Wort "Tank..." vorn angesetzt ist, spielt alles verrückt.

    Da der Sachverständige aber nun wußte um was es geht , bekam ich folgende Mail von ihm:


    Hallo Herr Klicker!


    Vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Um Gastankflaschen an einer Autogas-Tankstelle befüllen zu dürfen, bedarf
    es eines festen Einbaus ins Fahrzeug. Das liegt im Zweifelsfall im Ermessen des
    Tankstellenbetreibers. In der Regel dürfte die Befestigung mit Stahlspannband
    auf dem Flaschenschlitten ausreichend sein. Diese Befestigung ist ohne Werkzeug
    nicht zu lösen. Im Ausland kann es Diskussionsbedarf an der Tankstelle
    geben.

    Der Betrieb im Fz erfolgt dann analog zu der normalen Tauschflasche über
    den flexiblen Schlauch. Diese Variante wird in der Praxis häufig gewählt, stellt
    aber eine gewisse Grauzonen-Lösung dar.


    Um die Tankflaschen als Fz-Tank zu akzeptieren (und einzutragen), muss ein
    fester Einbau ins Fz erfolgen. Dabei muss die Halterung 20g in Fahrtrichtung
    ertragen und der Tank ist mit Rohren
    fest ans Bordnetz
    anzuschließen.
    Damit kommt eine „Tank“-Befestigung auf dem Schlitten nicht
    in Frage. Auch ohne Schlitten ist es bei üblicher WoMo-Konstruktion schwierig,
    Befestigungspunkte am Aufbau für eine derartige Belastung zu finden. Die Wände
    und der Boden sind dafür in der Regel nicht ausgelegt!


    Die sauberste Lösung haben ein paar unserer Kunden realisiert: Sie behalten
    den Flaschenschlitten mit den Tauschflaschen, um z. B. im Winter den Gasvorrat
    nachfüllen zu können, ohne das WoMo freizuschaufeln und zur Tankstelle zu
    fahren.

    Für den Sommer-(Fahr-)betrieb verbauen diese Kunden einen normalen Gastank
    beliebiger Größe unter dem Fahrzeug im Bereich des Rahmens. Diese Tanks bekommen
    Sie in beliebiger Größe und unterschiedlicher Form. Die 20g-Befestigung ist in
    diesem Fall in der Regel wenig aufwendig, da der Tank direkt am/im Fz.-Rahmen
    befestigt werden kann. Der Füllanschluss für die Tankstelle wird an die
    Außenhaut des Fahrzeuges gelegt.

    Mit freundlichen Grüßen


    Klaus und Heike

    Unterwegs mit einem Eura Integra 790 EB
    3 Achsen, 5300 kg zGG, 177 PS

  • Auf Grund dieser Mail hatte ich dann nochmals nachgefragt, wo denn der Unterschied sei, ob ich eine Tauschflasche mit Kunststoffbändern sichere oder die Tankflasche mit Metallbügeln?

    Da unsere Fahrzeuge ja alle in Leichtbauweise gebaut werden, kann ich mir nicht vorstellen das hier 20g augenommen werden müssen und die Gleiche Flasche ohne Einfüllstutzen braucht das nicht.

    Hier wieder die Mail vom TüV:
    Hallo
    Herr Klicker,


    nach
    meiner Erfahrung lässt sich ein LPG-Tank immer irgendwie im Fz unterbringen. Das
    klappt ja sogar bei jedem PKW. Sie sollten sich ggf. noch einmal mit einem
    entsprechenden Fachbetrieb in Verbindung setzen.


    Die
    Diskrepanz bei der Befestigungsvorschrift von TANK und TAUSCHFLASCHE habe ich
    nicht zu verantworten, deshalb muss ich das auch als gegeben hinnehmen. Eine
    technische Begründung fällt mir dazu nicht ein.

    Bei
    der Benutzung einer Tankflasche statt einer Tauschflasche in der vorhandenen
    Halterung erlischt nicht die Betriebserlaubnis, da die Tankflasche wie eine
    Tauschflasche verwendet werden darf. Die Tankflasche ist ja im Prinzip nicht
    mehr als eine normale Flasche mit einer zusätzlichen
    Tankstopp-Armatur.

    Die
    Problematik beginnt beim Befüllen an der Tankstelle. Die dort geltende
    Betriebsvorschrift untersagt dem Tankstellenbetreiber ein Befüllen von losen
    Behältern mit LPG. Es dürfen nur fest im Fahrzeug verbaute Tanks befüllt werden.
    Da wären wir dann streng gesehen wieder bei der Einbauvorschrift mit der
    20g-Halterung und der Rohrverbindung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Klaus und Heike

    Unterwegs mit einem Eura Integra 790 EB
    3 Achsen, 5300 kg zGG, 177 PS

  • Nach diesen Antworten seid Ihr warscheinlich so schlau wie vorher :klatsch

    Ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen das ich beim Tanken mit der nur normal gesicherten Tankflasche noch nie Probleme hatte.

    Weder in Deutschland noch in Frankreich.

    Meist tankt man an der Säule wie Diesel, ohne Tankwart, nur einmal hatte einer zugekuckt weil er so was noch nie gesehen hatte, sagte aber nichts.

    Wenn ich die Flasche während des Tankens im Kasten stehen lasse erfülle ich die gleichen Kriterien wie eine fest Verbaute, sehe da also kein Problem.

    Und nach den Tanken ist sie wieder eine ganz normale 11 kg Gasbuddel :)

    Dehnen geht es doch hauptsächlich darum das man bei einer Betankung die Flasche schräg halten könnte und sie zu überfüllen.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Ok. Einfach: Ich mache beides. Verschraubung und Band. Vorm Tanken wird das band festgeschraubt und anschließend wieder ab. ;) Im Grunde wäre es mir ja wurscht. Aber wenn wegen mir die Tankstelle abraucht und die Versicherung nicht zahlen will wirds unschön. Andererseits wird die egal wie ich es mache bei der Gesetzeslage immer einen begründeten Punkt finden weshalb sie nocht zahlen wird ...

  • Hallo,
    worum gehts denn? Es geht darum dass kein dösbaddel die Flasche legt und überfüllt und dass es bereits eine 20g Vorschrift gibt die mit den Womos nicht harmoniert. Mit gesunden Menschverstand ist beides mit einer Verordnung zu lösen. ABER irgend ein Machtheini hat da etwas dagegen. Sowie KOM keine LKW sind könnte man festlegen: Stehend verbaute Tankflschen sind keine FZG Tanks und dürfen nur mit Werkzeug lösbar sein und basta. Meine weiteren Gedanken zu den Verantwortlichen verschweige ich lieber....
    Ich wundere mich nicht dass da einer ohne Flschen zum TüV geht oder oder oder....
    Man sollte da gemeinsam etwas dagegen unternehmen können?!

  • Es geht doch nur darum das die Gasheinis die Tankflasche mit einen Gastank gleichsetzen.

    Das geht halt nicht.

    Da müßten die was ganz Neues definieren, und das haben die noch nicht geschafft warscheinlich wegen Kompetenzstreitigkeiten.

    Allein wenn ich die Tankflasche einfach nur mit den Gurt sichere ist das in Ordnung.
    Schraube ich ein Stahlband drum muß das Ding fest verwachsen mit den Womo sein, da kann ich nur sagen :prost

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Genau Dieter das ist es . Da gebe ich Dir voll und ganz Recht.

    Man sieht es ja an dem Sachverständigen, dieser scheint auch den Unterschied zwischen Tankflasche und Gastank nicht richtig wargenommen zu baben.

    Hier gibt es wohl wirklich nur um Kompetenzgehabe.

    :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen


    Klaus und Heike

    Unterwegs mit einem Eura Integra 790 EB
    3 Achsen, 5300 kg zGG, 177 PS

  • Wer achtet den von den Tankstellen Personal darauf was ich mit meiner Gasflasche mache, ob Tank oder Tauschflasche ? Das Personal weiß doch manchmal garnicht wie man die Zapfsäulen bedient. Die können doch nur noch Brötchen und Zigaretten verkaufen. Dann gibt es noch die SB-Tankstellen wo überhaupt kein Personal da ist.
    Also ist doch egal ob ich sie fest oder nur mit Gurte befestige.

    Gruß Rolf :wink

    Eura i810 EBL Integra, 2,8 145PS Baujahr 2006

    Lieber 1000 Sterne am Himmel als vier Sterne an der Hoteltür .

  • Wie definiert denn der Gesetzgeber meine unlösbar befestigte Tankflasche wenn ich sie garnicht selbst befülle sondern an einer Abfüllstation befüllen lasse ?
    Wird sie dann wieder zur normalen Gasflasche oder was hab ich dann im Schrank?

    Bin mal auf Eure Meinungen gespannt.

    Toronto

  • Moin Toronto
    Das geht so nicht.Denn sie muß ja zur Befüllstation gebracht werden.Die Befüllstation meines Gashändlers ist auf einer Verladerampe,.Denn von da aus können die Flaschen besser auf den LKW geladen werden,bei einem Anderen ist sie in einem kleinen Raum neben dem Gastank für die Tankstelle.
    Hier kommt das Gas für die roten Tauschflaschen,die grauen Flaschen,für die Tankstelle (LPG) und für die Tankflaschen aus einem Behälter!!!
    Der Sinn dieser Flaschen und deren Regelung ist ja:Ist die Flasche fest eingebaut ,dann darf ICH auch DU diese Flasche an der Tankstelle befüllen.
    Ist die Flasche entnehmbar, ist sie wie eine übliche 11Kg Gasflasche an der Befüllstation,also auf der Waage, von einer Fachkraft zu befüllen
    ,diese Fachkraft darf auch die ausgebaute Flasche an einer Tankstelle befüllen.
    In diesem Sinne,roma :wink

  • Hallo roma,

    meine Tankflasche ist auch mit den normalen Gurten gesichert. Wenn ich im Herbst / Winter zur Gasfüllstation fahre (wegen 95/5 ) dann bleibt die Flasche im Gaskasten und die Fachkraft befüllt diese aus der LPG Säule.
    Dort kommt alles aus einem Tank.

    Gruß Jürgen
    Carthago Chic T51, alles hat seine Zeit

  • Jeder der befähigt ist ein PKW mit LPG zu betanken ist fähig auch eine Tankflasche zu betanken.

    Gleicher Anschluß, gleiche Tankpistole.

    Also ist jede Hausfrau in der Sache sachkundig :)

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Dieter 2,

    richtig, aber nur dann, wenn über den Einbau der Gastankflasche eine Bescheinigung über den Einbau nach DIN 12979 bzw. ECE R 67.01 Teil II. Abschnitt17 vorliegt. :)

    Der vorschriftsmäßige Einbau ist bei einem PKW mit LPG Anlage immer gegeben. Ich kenne keinen, der das dort nicht eintragen lässt......

    Bei der Gastankflasche ist es halt nicht so, wie man hier vielfach nachlesen kann.

    Somit hat sicher Kreis wieder geschlossen! Oder?

    Gruß T337

    Klaus-Dieter

  • Hi Roma.
    andersherum wird ein Schuh daraus.

    Ich fahre mit Womo zur Füllstation. Flaschen bleiben im Auto, da fest montiert. Jetzt füllt mir der Sachkundige über den Außenanschluss die Flaschen auf.
    Nix Ausbau, Nix Rampe,Nix Selbstbetankung,

    Frage bleibt : was hab ich jetzt im Schrank ? Gasflasche, Tank, oder was ? (rechtlich gesehen)

    Sicher besteht diese hirnrissige Vorschrift. Das diese keiner wirklich ernst nimmt sieht man an dem Eiertanz den alle Beteiligten an den Tag legen. Alle wollen die Zuständigkeit an sich reißen aber keiner will die Verantwortung übernehmen.
    Irgendwann wird es für diesen Zwitter zwischen Tank und Flasche eine passende Vorschrift geben, aber bis es soweit ist werden sich alle die Köpfe heißreden ohne ein greifbares Ergebnis. Das ist ebenso wenn der Fortschritt dem Gesetzestext davonläuft.

    In diesem Sinne Toronto

  • Aktuelles von der heutigen Gasprüfung:

    Ich habe vor 2 Jahren bei Goldschm... 2 Alu-Tankgasflaschen mit Außenbetankung (Tankanschluss bei unserem Pössl im hi.Stoßfänger links) fest einbauen lassen. Die anschließende Gasprüfung mit Eintrag ins gelbe Gasprüfbuch wurde natürlich auch von Goldschm... vorgenommen. Heute war ich nun mit leichten Bauchgrimmen (aufgrund der zwischenzeitlichen Diskussion in verschiedenen Foren) bei meinem Pössl-Händler zur jetzt fälligen Gasprüfung.

    Ablauf:
    Prüfer öffnet den Gaskasten und stellt fest: "Ah, Sie haben Tankgasflaschen mit Außenbetankung". Ich: "Ja, sehr bequem, keine Flaschen-Schlepperei mehr". Er: "ja das stimmt" und beginnt dann mit der Gasprüfung.

    Deutlich entspannter habe ich ihn dann noch auf die Irritationen zu dem Thema "Zulässigkeit von fest eingebauten Tankgasflaschen im Womo" angesprochen und er erklärte mir (sinngemäß), dass es dazu zeitweise unterschiedliche Interpretationen der Vereine dvgw und dvfg gab, die die Zulässigkeit solcher Anlagen in Frage stellten. Mittlerweile wären die Zuständigkeiten und techn. Voraussetzungen geklärt und der Betrieb der Anlagen in Womos sei zulässig. Die DIN "schlag-mich-tot" mit 20g-Nachweis gilt nicht für Tankgasflaschen in Womos. Soweit seine Ausführungen dazu.

    (Zur Klarstellung: Ich habe lediglich den Ablauf der heutigen Prüfung an meiner Anlage wiedergegeben. Da ich gastechnischer Laie bin kann ich nicht abschätzen, wie letztlich die genaue Rechtslage ist.)

    Auf jeden Fall habe ich jetzt eine neue Plakette und weiß auch, wo ich nächstes Mal wieder hingehe. :thumbup:

    Noch eine Anmerkung: Vor 6 Monaten war ich beim TÜV bei der HU (Gasprüfung war ja noch gültig). Den Prüfer hat der Außenbetankungsanschluss im Stoßfängerbereich nicht im geringsten interessiert. Zu dem Thema gibt es ja auch unterschiedliche Meinungen.

    Grüße
    Klaus

  • Wynen-Gas-Halter

    Wenn ich mich recht erinnere, steht in der TÜV-Bescheinigung für diesen Halter sinngemäß, dass nur der Halter als solcher geprüft, wurde (20g/8g), nicht aber die Befestigung des Halters in oder am Wohnmobil. Diese "Grauzone" bleibt somit bestehen.

    Gruß Bernd