Tank Gasflasche sichern // allgemeine Fragen

  • Hallo,

    ich habe mir relativ spontan eine Tankgasflasche organisiert. Da sind nun ein paar Fragen aufgekommen:

    1. Flasche sichern
    Wenn ich das richtig in Erfahrung gebracht habe muss die Flasche so befestigt werden, dass sie bei Belastungen bis 20g gesicher ist. Woran? Das ganze Womo bricht bei Belastungen von 20g auseinander. Bei meinem Gaskasten (freischwebend an der Bodenplatte befestigter Kunststoff Kasten) reicht vermutlich ein Tritt und der ist ab. Ich kann die Flasche problemlos so befestigen, dass sie auch bei hohen Belastungen noch am Gaskasten hält - allerdings fliegt der ganze Gaskasten weg. Oder muss ich die wirklich mit dem Rahmen verschrauben?

    2. Ortsfest oder Ortsbeweglich
    Um Problem aus 1. zu umgehen könnte ich die Flasche auch ortsbeweglich befestigen. Damit würde ich das Problem doch umgehen oder? Dürfte dann halt nicht mehr selber tanken!

    3. Flaschenprüfung
    Auf dem Deckel der Flasche ist das Produktionsdatum eingeschlagen. Da meine Wynen Gasflasche oben aber Rost angesetzt hat ist das grade noch zu erkennen. Bis ich 2019 zur Prüfung muss sieht man vermutlich gar nichts mehr. Was tuen? Neu einschlagen?

    4. Flasche eintragen
    Muss ich die Flasche eintragen lassen? Und wenn ja wo? Beim Tüv, Dekra und co oder bei ner Gasprüfung ins Gasheft? Im Fall von Ortsbeweglich würde ich wohl auch das umgehen.

    5. Anschlüsse
    Auf der Oberseite gibt es einige Anschlüsse:
    a. zum betanken (Dish)
    b. zum entnehmen ("Standard" Gasanschluss)
    c. Füllstandsanzeige
    d. ?? Wofür ist dieser Anschluss da? ist eine Rote Kappe drauf.

    Gruß
    Dominik

    Einmal editiert, zuletzt von Torfnase (13. Juni 2015 um 23:41)

  • Zu 1. Ja, die Tankflasche muss mit dem Rahmen verbunden werden, weil die anderen Anbauteile die 20g in und entgegen der Fahrtrichtung und die 8g quer zur Fahrtrichtung nicht halten würden.

    Zu 2. Auch diese Feststellung ist richtig. Wird die Tankflasche nicht fest eingebaut (ohne Benutzung von Werkezeug entnehmbar) wird die Tankflasche wie eine Tauschflasche behandelt. Dann ist allerdings das Selbsttanken verboten.

    Zu 3. Entrosten und neue Farbe drauf. Da sich neben dem Datum ein Stempel der Überwachungsorganisation befindet, wäre das Neueinschlagen der Jahreszahl eine Urkundenfälschung, selbst wenn das gleiche Datum erneut eingeschlagen wird.

    Zu 4. Bei der Gasdichtheitsprüfung wird der fest eingebaute Tank in die Prüfbescheinigung eingetragen. Wenn die Tankflasche nicht fest eingebaut ist (siehe zu Nr. 2) dann braucht auch kein Eintrag zu erfolgen.

    Zu 5. Das dürfte das Sicherungsventil (Überdruckventil 28bar) sein.

    LG

    Daniela


  • Hi,

    danke für die Infos. Gibts da irgend etwas schriftliches? Sieht für mich nach "nicht Womo Gesetzen" aus und deshalb versucht man irgend etwas anderes zu adaptieren.

    Zu eins: Ein Beispiel für oben. Viele Gastanks sind nicjt mal in der Nähe von Rahmenteilen. Die Großen Verreiber bieten gar keine passenden Halter dafür an (und Geschäft machen die ja gerne). Zumal man an den Rahmen nichts dranschrauben darf.

    Zu drei: Ich formuliere es mal anders: Was soll/kann ich machen?

    Zu vier: wenn es ein fest mit dem Rahmen verbundener Gastank ist ist es auch ein Teil vom Fahrzeug und müsste doch getüvt werden. Oder wird da tatsächlich zwischen gas für den Motorbetrieb und den Betrieb von Koch/Heizgeräten unterschieden?

    Gruss
    Dominik

  • Meine Tankflasche ist mit normalen Spanngurt gesichert wie die zweite Flasche, eine graue Tauschflasche.
    Wird als normale Tauschflasche betrieben.

    Und tanken tu ich trotzdem, noch nie Schwierigkeiten gehabt.
    In Frankreich hat mir sogar einmal ein Tankward geholfen.

    Gruss Dieter

    Gruss, Dieter

  • Ich hatte damals einen Komletten Einbaussatz bei der Gas Frau bestellt mit Aussenbefüll Anschluss und habe alles nach Anleitung montiert und da wurde der Gasflaschehalter mit Spaxschrauben hinten am Gastank befestigt und dann die Flasche mit den Haltebändern zugeschraubt/verzurrt ohne Werkzeug nicht zu öffnen, so sieht es die Beschreibung vor.
    Ich habe nun 2 mal Gasprüfung gehabt und jedes mal war alles so wie es ist OK auch muss man nicht wie hier schon des öften irgendwo geschrieben irgend etwas eintragen oder so, nein das muss man nicht.
    Ich gehe zum Tüv mit Gas-Prüfung, so sagte mir der Tüv Prüfer letztlich das ihn dann die Gasgeschichte garnichts angehe, für Ihn sei es wichtig das der Prüfstempel hinten dran ist.

  • Zu 1: ECE R67.01 Diese Regelung beschäftigt sich grundsätzlich mit Gasanlage in Fahrzeugen und die Befestigung des LPG-Tanks wird dort gefordert. Auch wenn es in der Vorschrift um Gasanlagen zur Antrieb von Fahrzeugen geht, wird dies als technische Norm angesehen und bei Gastanks und Gastankflaschen zu Koch- und Heizzwecke analog verfahren.

    Zu 3: hatte ich geschrieben: Entrosten und neue Farbe drauf. Fertig.

    Zu 4: Das ist heute nicht mehr ganz so einfach zu beantworten. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich die Fahrzeugart ändert (trifft nicht zu), wenn andere Verkehrteilnehmer gefährdet werden können (Könnte zutreffen, muss ich nochmal nachsehen) oder sich das Abgasverhalten ändern kann (trifft auf eine Gasanlage zum Antrieb zu, aber nicht zu Heiz- und Kochzwecke).


    Ich gehe zum Tüv mit Gas-Prüfung, so sagte mir der Tüv Prüfer letztlich das ihn dann die Gasgeschichte garnichts angehe, für Ihn sei es wichtig das der Prüfstempel hinten dran ist.

    Die Prüfung der Befestigung fest verbundener Tanks ist im Umfang der Hauptuntersuchung enthalten. Das hat erstmal nichts mit der Gasdichtheitsprüfung zu tun. Das Thema der Befestigung der Tankflaschen ist letztes Jahr hochgekocht und wird sicherlich zukünftig deutlich mehr Beachtung im Rahmen der Hauptuntersuchung finden.

    LG

    Daniela


  • Ich gehe zum Tüv mit Gas-Prüfung, so sagte mir der Tüv Prüfer letztlich das ihn dann die Gasgeschichte garnichts angehe, für Ihn sei es wichtig das der Prüfstempel hinten dran ist.


    Tja so unterschiedlich kann es sein. Ich war bei der Dekra und das einzige was da genauestens unter die Lupe genommen wurde, waren die beiden Gastankflaschen und auch die ganzen Prüfbescheinigungen usw. die da im Gasbuch dazu geklammert werden.

  • Und was ist wenn ich die Tankflasche zu Hause lasse wenn ich zur Gasprüfung oder zum TÜV muß?
    Hinterher schraube ich sie wieder fest.

    Gruß Rolf :wink

    Eura i810 EBL Integra, 2,8 145PS Baujahr 2006

    Lieber 1000 Sterne am Himmel als vier Sterne an der Hoteltür .

  • Zitat

    Und was ist wenn ich die Tankflasche zu Hause lasse wenn ich zur Gasprüfung oder zum TÜV muß?
    Hinterher schraube ich sie wieder fest.


    Genau so ist es, die Gasflasche hat mit der Gasanlage nur indirekt zu tun und wird nicht geprüft,..............man bekommt die Gasprüfung ohne Gas-Flasche oder Tankgasflasche.
    Gasflasche oder Tankgasflasche unterliegt einer anderen Prüfung.

  • Solange nichts passiert, ist gar nix ;) . Wenn allerdings was passiert, dann kann es halt für dich extrem unangenehm und vor allem sehr teuer werden.

    Gruß Manfred

  • Hallo,
    seit ihr der Meinung, dass eine Gasprüfung nur Schikane oder Geldschneiderei ist ? Würdet ihr auf die Idee kommen, die Gasleitung mit Wasserschläuchen zu erweitern, diese zur Gasprüfung ausbauen und anschliessen wieder anzuschliessen ?
    Ihr fahrt doch auch nicht mit abgefahrenen Reifen durch die Gegend, leiht Euch dann zum TÜV vom Kumpel gute Reifen und montiert dann anschliessend wieder die Blanken.
    Also zum TÜV oder der Gasprüfung muss es OK sein, danach ist es egal ?
    OK, solange es niemand kontrolliert oder etwas passiert,... Aber wenns hart auf hart kommt, ...

    Soll nur mal ein Denkanstoß sein.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Das ist ja Blödsinn das heisst doch nicht wenn ich keine Gasflasch drin habe das ich dann eine nicht zugelassene nach der Prüfung einbau, du lenkst das Thema in eine falsche Richtung die keiner hier beschreibt, genauso blöd ist die Aussage " Wenn ......"

  • Moin
    Ist doch alles Ok.
    Wenn man nicht weiß was Mann sagt ,darf Mann sich nicht wundern,das Keiner versteht was man sagt.
    Und nur durcheinanderbringtauchnichtweiter.
    Bei der Gasprüfung muß keine Flasche vorhanden sein:::Egal welche Bauart...
    Will ICH eine Tankflasche an der Tankstelle selbst betanken muß sie fest eingebaut und mit einem Betankungssystem versehen sein.Und das wird bescheinigt!Erst dann darf ich.SELBST BETANKEN
    Der Gesetzgeber unterscheidet befüllen von betreiben/benutzen.Muß man selbst auch machen,dann wirds leichter..
    Gruß vom Niederrhein roma :wink

  • Guten Abend,

    dieses Thema ist ja hier schon mehrfach hitzig diskutiert worden und führte nie zu einem einvernehmlichen Ende, da die Meinungen zu sehr auseinander gingen.

    Mir ist es inzwischen vollkommen egal, ob einer seine Anlage eintragen lässt oder nicht.

    Nur, folgendes steht eindeutig fest:

    Die Bürokratie schlägt ja nach den neuen Richtlinien, „Merkblatt über Neuregelungen zur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen (Stand April 2014)“ die die Prüfinstitutionen eigentlich kennen sollten, wieder einmal in Deutschland zu.

    Im letzten Satz der genannten DVFG Richtlinie steht: Liegt die o.g. Bescheinigung über den Einbau nach DIN 12979 bzw. ECE R 67.01 Teil II. Abschnitt17 nicht vor, darf keine positive Prüfbescheinigung nach G 607 ausgestellt werden.

    Den DVFG habe ich im Februar darauf angesprochen und folgende Antwort erhalten:

    Ihre E-Mail haben wir erhalten. Derzeit sind alle technischen Referenten terminlich stark eingebunden und viel unterwegs. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Fragen erst zu einem späteren Zeitpunkt beantworten können.

    Auf diese Antwort warte ich immer noch! Noch Fragen?

    Es grüßt der T337

    Klaus-Dieter

  • Wenn man nicht weiß was Mann sagt ,darf Mann sich nicht wundern,das Keiner versteht was man sagt.
    Und nur durcheinanderbringtauchnichtweiter.


    http://dvfg.de/fileadmin/user…_Regelungen.pdf

    Zitat:
    Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) sind den übrigen Flüssiggas-tanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforde-
    rungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen.

    Zitat Ende
    Stand 4/2014

    und tschüss

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hi,

    bei so vielen verschiedenen Meinungen und Erfahrungen ist das Thema offenbar wirklich ziemlich ungeklärt.

    ghost und T337
    Dem Datenblatt zufolge dürfte es kein Womo und erstrecht keinen Wowa geben der eine Gas Tankflasche eingebaut hat. Ich habe noch nie einen Gaskasten gesehen der 20g aushält. Ich behaupte mal, dass es keine Aufbauten gibt die nicht bei 20g auseinander fallen.

    Aber ich habe weiterhin das Problem mit dem Rost. Einfach entrosten und neu lackieren wird nicht gehen, weil ich dann die eingeschlagenen Zahlen nicht mehr lesen kann.

    Gruß

  • Genau so ist es, es gibt Gesetzte und den "Fachhandel","Fachwerkstatt", ich bin der Meineung wenn man selber etwas macht und es einem Angeboten wird diese Arbeit selber auszuführen so muss man das gewissenhaft ( zu der Zeit wo ich den Flaschen Set erworben hatte war das noch möglich) machen und einer etwahigen Zulassung standhalten, da meine "Fachwerkstatt" das jetzt nicht so sieht ist es mir eigentlich egal, weil ich alle Einbauunterlagen und Zulassungspapiere dabei habe und die zu dem Verbauten passen, könnte man bei jedem Tüv oder den "Fachleuten" das nachholen, sollte das von Nöten sein.
    Mich wundert es das man diese Tankgasflaschen so hin stellt als wären sie extrem gefährlich und bedürfen weiss der Teufel was ...... nein die wird genauso angeschlossen wie eine Graue,Rote, .....Flasche auch und benötigen eigentlich keine besondere Aufmerksamkeit.
    Auch das befüllen ist wie Nase bohren.
    Bei meiner ersten Gasprüfung mit normalen Flaschen hatte ich den Gasgeruch in der Nase und ich dachte was stinkt denn da so, ich schaute und musste feststelle das meine Gasflasche nicht richtig verschraubt war, warum auch immer der Prüfer diesen Anschluss weggemacht hat, denn es ist ja ein Prüfanschluss vorhanden, so hätte er ihn auch wieder fest anbringen müssen....soviel zum Thema Fachmann und Sicherheit.
    Ich finde es blöd wenn man jemanden gleich immer als kriminell hinstellt wenn er selber was macht, dabei schraubt eigentlich jeder an der Gasanlage rum, sei es nur wegen dem Flaschen wechsel und ich glaube auch das hier die meisten Unfälle passieren oder ihren Lauf nehmen wenn hier schon nicht sauber gearbeitet wird, ich jeden Falls schraube meine Flasche immer zu nach nicht gebrauch und schaue immer wieder nach dem festen Sitz der Flasche und Anschluss, das erscheint mir wichtiger wie Gesetzte und Vorschriften, denn hier bin ich der der weiss was zu machen ist und die Vorschriften oder Gesetzte hat man ja im Vorfeld auch eingehalten, die Unterlagen zeigen es ja.
    Sich immer nur auf das geschrieben zu verlassn ist nicht gut, man muss es auch im praktischen umsetzten.

  • [quote='Torfnase','index.php?page=Thread&postID=561122#post561122']
    Aber ich habe weiterhin das Problem mit dem Rost. Einfach entrosten und neu lackieren wird nicht gehen, weil ich dann die eingeschlagenen Zahlen nicht mehr lesen kann.

    Gruß[/

    Du sollst doch keinen Unterbodenschutz nehmen... :rolleyes:

  • Hi,

    ghost und T337
    Dem Datenblatt zufolge dürfte es kein Womo und erstrecht keinen Wowa geben der eine Gas Tankflasche eingebaut hat. Ich habe noch nie einen Gaskasten gesehen der 20g aushält. Ich behaupte mal, dass es keine Aufbauten gibt die nicht bei 20g auseinander fallen.

    Gruß

    Torfnase,

    da bin ich doch bei Dir. Genau deshalb hatte ich den DVFG angeschrieben und um Erklärung gebeten:

    Ich habe das Gefühl, der DVFG bringt sich zur Zeit wieder einmal zu sehr ins Spiel. Sicher soll alles seine Richtigkeit haben, aber manchmal wiehert doch der Amtsschimmel. Meiner Meinung nach insbesondere bei der Prüfung der G Kräfte. (Das alles verstehe wer will, da daneben eine gleiche Tauschflasche mit gleichem Gewicht in einer Kunststoffhalterung steht und dieses alles mit der KBA-Bauartgenehmigung genehmigt wurde. 2 gleichwertige Flaschen und sehr unterschiedliche Anforderungen an die Halter und die G Kräfte!!!)

    Antwort wie bereits geschildert, bisher keine!

    Irgendwie habe ich das Gefühl, der DVFG treibt zur Zeit Machtspielchen und weist seine Sachkundigen anscheinend an, ohne den genannte Einbau nach Din ….. keine Prüfbescheinigung auszustellen.

    Vom TÜV Nord habe ich inzwischen mitgeteilt bekommen, der Einbau einer solchen Gas-Tankflasche sei grundsätzlich möglich. Nach deren Einbau muss die Gasanlage durch einen Sachkundigen/Sachverständigen für Gasanlagen begutachtet werden und dies im Prüfbuch dokumentiert werden. Mitarbeiter des TÜV Nord dürfen aber nur die Wiederholungsprüfung durchführen, z.B. im Rahmen einer Hauptuntersuchung, nicht aber den ordnungsgemäßen Erst-Einbau.

    Der Flüssiggas-Verband DVFG hingegen hat seine Sachkundigen angewiesen, keine wiederkehrende Gasprüfungen durchzuführen wenn keine Bescheinigung über einen ordnungsgemäßen Einbau der Tankflasche durch den TÜV oder andere vorliegt.

    Somit dreht sich für mich alles im Kreise, ohne das einem Endkunden geholfen wurde!

    Mir geht es grundsätzlich darum dass es doch nicht sein kann, Suchfahrten zu unternehmen bis man einen findet, der das alles einträgt. Es sollte doch Vorschriften geben, die für alle Gültigkeit haben und keinerlei Missverständnisse oder Auslegungen zulassen. (ob es das in D oder der EU jemals geben wird???)

    Zu Deinem Rost und lackieren:
    Flasche entrosten, ggf. evtl. vorsichtig Sandstrahlen. Da sich Lack aus der Spritzpistole oder Sprühflasche in der Dicke immer gleichmäßig aufträgt, kann man anschließend auch noch die Zahlen erkennen.

    Gruß vom T337,

    Klaus-Dieter

    Einmal editiert, zuletzt von T337 (15. Juni 2015 um 10:38)