Ja, du musst nach jeder Änderung und vor der erneuten Inbetriebnahme die Anlage einem Sachverständigen vorführen. Die neuen Teile muss er in das Prüfbuch eintragen. Der Sachverständige muss eine Gasprüfung durchführen.
Ich habe sie auch selbst eingebaut. Ist kein Problem, wenn man weiß, was man da macht. Anschließend ist aber, wie schon von Hans-Peter geschrieben, eine Abnahme und Eintragung in das Gasbuch erforderlich.