wie lange bleibt der Druck in der Gasanlage?

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  • Hallo,
    wir waren am letzten Freitag zur Gasprüfung, ohne Beanstandung :klatsch . Nach der Frage, wie lange noch der Druck nach schliesen der Flaschen noch erhalten bleiben muss, bekam ich zur Antwort: immer! Hmmm, macht er bei mir nicht ?( Ca. 6-7 Stunden isser wech. Aber wie lange sollte der Druck wirklich bleiben?? Wie ist das bei Euch? Mir geht es bei dieser Frage darum, ob eventuell doch irgendeine Undichtigkeit besteht.

    .... bis dann,
    Gerhard

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    No sé si mi vida está cambiando, o será la edad. Pero cada vez son más las cosas que me importan una mierda!

  • Hallo,
    kann auch eine leichte Undichtigkeit zwischen Flaschenventil und Regler/Schlauch sein, also vor dem Bereich, der geprüft wird. Tste das mal mit einer anderen Gasflasche; ggf. hat nur die Gummidichtung am Flaschenventil eine Macke.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo Gerhard
    Der Gasdruck muß meiner Meinung so lange bestehen bis du zum Beispiel den Kocher bedienst ,ntürlich bei geschlossener Gasflasche.Aber eine Gegenfrage: Woran erkennst du das der Druck weg ist ?Hast du ein Druckregler mit Manometer? Dann noch die Frage : wo ist der Gasprüfer in deine Anlage reingegangen ? Vor den Regler oder hinter den Regler? wenn er hinter den Regler angeschlossen hat kann alles dicht sein aber dein Regler defekt sein .

    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,
    ja ich habe ein Manometer dran. Der Prüfer ist hinter dem Regler an die Anlage.

    .... bis dann,
    Gerhard

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  • Hallo Gerhard.
    Ich muß mich doch über die Antwort deines Prüfers als auch die der hier Antwortenden wundern.

    "Für die Dichtheitsprüfung wird die Gasflasche verschlossen und der
    Schlauch vom Druckregler an die Luftpumpe, welche in diesem Fall als
    Prüfgerät für die Dichtheit fungiert, angeschlossen. Die Anlage wird
    jetzt mit einem Druck von 150 mBar beaufschlagt. Sowohl bei 30 mBar- als
    auch bei 50 mBar-Anlagen wird mit 150 mBar geprüft, da der mögliche
    Maximaldruck in der Anlage bei knapp über 150 mBar liegt und sich dann
    die Überdrucksicherungen der Druckminderer öffnen.
    Jetzt heißt es 5 Minuten warten, damit sich die Luft im Leitungssystem
    abkühlen kann. In diesen 5 Minuten kann es zu einem Druckabfall kommen.
    Es darf jedoch keinesfalls nachgepumpt werden. Nach diesen ersten 5
    Minuten muss nochmals 5 Minuten der Druck gehalten werden. Somit sind
    die letzten 5 Minuten erst die richtige Dichtheitsprüfung.
    Falls der Druck am Ende der 5 Minuten nicht abgefallen sein sollte, ist
    die Dichtheitsprüfung positiv verlaufen.
    Wenn dies der Fall ist, wird
    der Druckminderer erneut angeschlossen."

    Darausfolgend ist es völlig unerheblich, wann nach dem Zeitraum der Dichtigkeitsprüfung deine Anlage drucklos wird.

    "Soziale Netzwerke sind eine Kombination aus Denkfaulheit, Rechtschreibschwäche und Internetanschluss..." Frank-Markus Barwasser alias Erwin Pelzig

  • Hi Marco,
    aus Deiner Antwort schließe ich, dass Du vom Fach bist! Genau diese zweiten 5 Minuten hat der "Prüfer" nicht abgewartet. Aber mit Deiner Aussage kann ich etwas Anfangen. Vielen Dank!

    .... bis dann,
    Gerhard

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  • Schlauch vom Druckregler an die Luftpumpe, welche in diesem Fall als
    Prüfgerät für die Dichtheit fungiert, angeschlossen.


    Es kommt darauf an, was für Regler verbaut sind: Bei einfachen Reglern ist das richtig. Die Secumotion oder Duocontrol (CS) haben einen Prüfanschluss und da wird nichts losgeschraubt. Bei der Triomatic wurde der 3. Regler abgeschraubt und die Luftpumpe direkt bzw. mit einem extra Schlauch, an der Gasleitung ( Rohrverschraubung ) angeschlossen.

    Darausfolgend ist es völlig unerheblich, wann nach dem Zeitraum der Dichtigkeitsprüfung deine Anlage drucklos wird.


    Vom Gesetz bzw. Verordnungen schon, von der Sicherheit nicht. Wenn man z. B. zwischen Flaschenventil und Druckminderer bzw. Flaschenventil und Hochdruckschlauch Gas austritt ist das je nach Menge, auch nicht ungefährlich.
    Wobei bei den 6-7 h kann es auch ber de Zeit, wenn die Flasche geöffnet ist, nicht sehr grosse Mengen sein.

    Zu WoWa-Zeiten habe ich mit dem normalen Manometer am Regler auch zwischendurch die Dichtigkeit kontrolliert. Hatte verzweifelt auch mal eine Undichtigkeit gesucht und es war nachher, wie oben schon geschrieben, die Gummidichtung am Flaschenventil. Deshalb, bevor Du stundenrund suchst: erst einmal eine andere Gasflasche nehmen.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Danke für die Tipps :prost Die Dichtung am Flaschenventil wird als erstes gewechselt!

    .... bis dann,
    Gerhard

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  • Die Dichtung am Flaschenventil wird als erstes gewechselt!


    Hallo Gerhard,
    nehme doch einfach zum Testen eine andere Flasche, oder hast Du Tankflaschen ?
    Die Dichtung an der Flasche brauchst Du nicht zu wechseln, da Du die doch sowieso zum Füllen die ganze Flasche tauschst ( bei der grauen Flasche ).

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Hallo Marco
    ist ja alles richtig was du schreibst.Ich hatte mal ein Gasprüfer bei der Dekra der hat erst großspurig angekündigt wir machen jetzt auch die Gasprüfung.als er dann mein Hochdruckschlauch und Regler sah sagte er :ich kann die Gasprüfung nicht machen weil er den Hochdruckschlauch und den Regler abbauen müste .ich habe auch gesagt das daß nicht sein kann ,der Regler muß doch mit geprüft werden .Also ich bin dann nach Pieper in Gladbeck gefahren .die haben sich vor lachen auf die Schenkel geklopft und die Pumpe an den Schlauch geschlossen und den Regler mit geprüft.Deshalb meine etwas Leienhafte Frage ob der Prüfer vor oder hinter dem Regler gemessen hat.Ich möchte noch betonen das der Dekra Prüfer ansonnsten ein kompetenter Mann ist und ich auch heute noch meine Tüv Prüfung machen lasse.Allerdings nicht die Gasprüfung.

    LG Klaus

  • Hallo,
    zum Thema wie und was geprüft wird:
    http://www.mobiler-camping-service.de/DVGW/dvgw.HTM
    Insbesondere 7.1
    Zitat:
    Die Leitungen von der Anschlussstelle des Druckregelgerätes bis zu den geschlossenen Einstellgliedern der Geräte sind vor dem Einlassen von Gas mit einem Überdruck von 150 mbar zu prüfen.
    Zitat Ende
    Also hinter dem Regler/Druckminderer/Druckregelgeträtes. Sonst würden die 150mBar auch nichts bringen, da der Druckmindere diese auf 30 bzw. 50mBar drosseln würde.
    Es gibt dann noch mal zusätzlich die Möglichkeit, den Druckminderer auf Funktionsfähigkeit zu prüfen, aber nicht mit der o.g. Methode.

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

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  • Hallo Ghost
    Das würde dann bedeuten das der Dekra Mann doch Recht hatte und der Mann Von Pieper Gas keine Ahnung hatte.Ich hatte das so verstanden das er mit 150 mb die 30mb vom Regler prüft.Aber dann würde bis zu den Geräten nur mit 30mb geprüft .Ich muß im Oktober wieder zur Prüfung und werde dann mal genau darauf achten wie die prüfen.Danke für deinen Beitrag

    Gruß Klaus

  • Bei der Dichtigkeitsprüfung wird mit einem Druck von 150 mbar geprüft.
    Der zulässige Druckabfall darf nach 5 min max. 10 mbar betragen.
    Das Prüfvolumen muss dabei mindestens 700 cm³ sein.
    Sind diese Bedingungen erfüllt ist die Gasanlage dicht.

    Natürlich hält der Druck nicht ewig an. Kunststoff- oder Gummimaterialien, wie Schläuche oder Dichtungen, sind nie absolut Gasdicht. Durch solche Materialien diffundieren immer einige Gasmoleküle.

    zum Thema wie und was geprüft wird:
    http://www.mobiler-camping-service.de/DVGW/dvgw.HTM

    Diese Vorschrift gilt schon seit ca. 10 Jahren nicht mehr, trotzdem muss sie immer wieder für falsche Aussagen herhalten.

    Gruß
    womowolle

  • Diese Vorschrift gilt schon seit ca. 10 Jahren nicht mehr, trotzdem muss sie immer wieder für falsche Aussagen herhalten.


    Was hat sich an dem Punkt 7.1 , auf den ich mich bezogen hat, geändert? Kann selbst in der neuen Verordnung dort keine Unterschiede feststellen. 7.3 ist geändert, das ist klar, aber 7.1 ?

    Gruss
    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )


  • Was hat sich an dem Punkt 7.1 , auf den ich mich bezogen hat, geändert? Kann selbst in der neuen Verordnung dort keine Unterschiede feststellen. 7.3 ist geändert, das ist klar, aber 7.1 ?

    Dann vergleiche bitte.

    Alte, ungültige Prüfvorschrift.

    Zitat

    mit einem Überdruck von 150 mbar zu prüfen.5) Die Leitungen gelten als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 5 min für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 5 min nicht fällt


    Aktuelle gültige Prüfvorschrift

    Überdruck von150 mbar.
    Der zulässige Druckabfall darf nach 5 min max. 10 mbar betragen.
    Das Prüfvolumen muss dabei mindestens 700 cm³ sein.

    Warum alte, ungültige Regelwerke zitieren, deren Inhalt nicht mehr richtig ist?

    In meinem gelben Gasheft von 2008 steht das unter 5.4 Dichtheitsprüfung.

    Gruß
    womowolle

  • In den Gaskasten gehört ein kleiner Leckspray, der zeigt zuverlässig an wo es bläst.


    Genau das habe ich mir vorgenommen! Ich habe jetzt nur mal die Dichtungen, die an den Verschraubungen sind, die direkt an die Gasflasche gehen, erneuert. Und siehe da, der Druck in den Leitungen steht seit ca. 10 Std. ohne nennenswert zu fallen. In Zukunft werde ich ein extra Augenmerk auf die Dichtungen haben.Vielen Dank für die Tipps :prost

    .... bis dann,
    Gerhard

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