Ich habe nicht bestritten das eine Flasche nicht geprüft werden muß.
Ich sage nur das eine Propangasflasche bei abgelaufener Prüffrist nicht mehr befüllt werden darf.
Aber sie darf solange benutzt werden bis der Inhalt verbraucht ist.
Das habe ich in einer Gasverordnung gelesen, finde es irgend wann auch wieder.
Gruss Dieter
Aber darauf achten ,unser Vorschriftenwesen ist nicht sooo einfach.Nicht nur Gasflasche sagen.
Der Umgang mit Gasflaschen ist geregelt .
Wenn da irgendwo steht Gasflasche dann bedeutet das nicht auch Campinggasflasche im Wohnmobil.
Ich benutze Gasflaschen mit Co Mischgas da fragt keiner, solange die in meiner Werkstatt steht.Nur der Füllbetrieb füllt sie nicht ohne TÜV Stempel,darf er nicht ,sie darf nicht wieder in den Verkehr gebracht werden.
So habe ich das mal gelesen .
Gruß roma