Da gäbe es eine Menge drauf zu antworten. Z.B haben kleine Womos nicht unbedingt eine Zwangsentlüftung, so auch meiner.
Dazu gibt es wenig zu sagen.
Nach DIN EN 1645 „Bewohnbare Freizeitfahrzeuge – Caravans – Teil 1: Anforderungen an den Wohnbereich hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit“
Da steht unter Punkt 11.
Eine Sicherheitslüftung muss vorhanden sein und EN 721 entsprechen
Und die DIN N 721 „Bewohnbare Freizeitfahrzeuge - Anforderungen an die Sicherheitslüftung“
Beschreibt genau wie die gestaltet sein müssen.
Auch dein Freizeitfahrzeug hat eine Sicherheitsbelüftung.
Gruß
Womowolle